Berufskolleg ll abgangszeugnis, freiwilliges wiederholen erlaubt?
Und zwar geht es darum dass ich das kaufmännische berufskolleg ll nicht geschafft habe und wollte es unbedingt wiederholen. Doch die abteilungleiterin meinte dass es nur dann möglich sei, wenn noch ein platz für mich übrig wäre. Müsste ich nicht bevorzugt werden, da ich eh auf der schule war und es selber wiederholen wollte?!?? Heute meint sie alle 60 schüler der beiden schüler sind da, aber ist die höchstgrenze nicht bei 33 schüler pro klasse????
2 Antworten
Ich würde dir vorschlagen, da die Meinungen hier doch auseinander gehen, dass du ein Gespräch mit der Schulleitung führst und ihnen aber auch gleich deinen guten Willen kundtust, damit sie wissen, dass das nächste Jahr für dich das absolut beste werden wird. Wahrscheinlich geben sie dir eher eine Chance, wenn diese nicht zu Lasten von anderen Schülern vertan wird.
Wenn du die Schule nicht geschafft hast, kannst du nur wiederholen, wenn man dir einen Platz gibt. Ist kein Platz mehr vorhanden, haben die Leute, die jünger sind als du, den Vorrang. Nur weil du zu faul warst, dich die zwei Jahre lang mal anzustrengen, kannst du doch nicht ernsthaft glauben, dass wegen dir ein anderer keinen Platz bekommt. Wahrscheinlich bist du auch nicht mehr schulpflichtig. Das hättest du dir mal eher überlegen sollen. Der Staat zahlt nicht endlos für dich Schulbeiträge, wenn du es in der Regelzeit nicht schaffst, den Abschluss zu erlangen. Du kannst jedoch an einem privaten College weiterlernen. Das ist jedoch kostenpflichtig.