Berufsgenossenschaft lehn die Auszahlung vom Verletztengeld ab ,was nun?
Berufsgenossenschaft lehnt Velletztengeld ab,da ich zwischendurch unter ärtzlicher Aufsicht versucht habe zu arbeiten.Habe ich Chance Widespruch einzulegen bei GB?
7 Antworten
Die Berufsgenossenschaft zahlt das eh nicht aus; das macht die Krankenkasse im Auftrag der Berufsgenossenschaft.
Davon abgesehen kann hier nur der Rat gegeben werden, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Bei dieser "informativen Fragestellung" ist für die User absolut nicht erkennbar, ob die Weigerung gerechtfertigt ist oder ob Anspruch auf die Zahlung besteht.
Hoi.
Was genau heisst den "unter ärztlicher Aufsicht"?
Hast du eine Wiedereingliederung gemacht - dann ist man ja noch weiterhin krankgeschrieben und arbeitet für eine gewisse Zeit( z.B. erstmal nur vier Stunden am Tag).
Oder bist du nicht mehr AU geschrieben worden und hast einen Arbeitsversuch gemacht und dieser musste abgebrochen werden? Dann kann der Arzt aber auch im nachhinein durchgängig AU schreiben.
So oder so brauchen wir mehr Inhalt von dir.
Grundsätzlich muss die BG nur dann Verletztengeld zahlen, wenn eine verletzungsbedingte AU vorliegt. Wenn man also wieder arbeiten geht und später wieder wegen des Unfalles AU geschrieben wird, wird dieser Zeitraum nicht durch das Verletztengeld erfasst. Dein Arbeitgeber muss dich ja für diesen Zeitraum bezahlen - warum macht er das nicht?
Ciao Loki
Der Arbeitgeber hat also in der Probezeit gekündigt. Schade, aber das darf er. Eine Lohnfortzahlung kommt auch nicht in Frage, da du noch keine vier Wochen beschäftigst warst.
§ 3 EntFG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne
daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber
für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Naja, auch die BG zahlt nur 78 Wochen das Verletztengeld. Sollte dann noch eine Schädigung verbleiben, kommt eine Verletztenrente in Frage.
Wenn man arbeitslos ist, zahlt weder die BG noch die Krankenkasse. Also fällt man nach den 78 Wochen in Alg2 oder sogar in Hartz4.
Ich habe vor beim Arbeitsgericht Klage einzureichen, weil der Arbeitgeber vor der Krankenkasse behauptet hat, dass ich überhaupt nicht gearbeitet habe.Der Arbeitgeber möchte meine Sozialabgaben nicht anmelden und die Krankenkasse ,kann dadurch mir kein Krankengeld ausbezahlen. Momentan ist für mich seit 05.05 bis 3.07.17 eine Vesicherungslücke entstanden.
Beim Gericht werde ich veruchen durch einstweilige Verfügung den Arbeitgeber zu "zwingen" die Wahrheit zu sagen und mich für den oben genannten Zeitraum nachträglich anzumelden.
Ohne Sachverhalt zu kennen kann man da ga rnicht zu sagen. Vielleicht wurde bereits bei der Betriebsunfallanzeige Fehler gemacht die die BG aus der Haftung nimmt.
Gegen die Entscheidung fristgerecht Widerapruch einlegen - einen Anwalt suchen oder den VdK um hilfe bei der Begründung bitten
Innerhalb der Frist widersprechen und eine Beratungsstelle aufsuchen.
Ich habe nachträglich die durchgängige Arbeitsunfähigkeit vom Arzt erhalten, wie Sie mir empfohlen haben. Ich habe sie beim BG eingereicht , zusammen mit Widespruch für die Ablehnung vom Verletztengeld.Ich habe seit 01.08.2014 Arbeitsunfall, und bin seit dem in ärtzliche Behandlung. Jetzt versuche ich mir eine geeignete Arbeit zu finden. In der Zwischenzeit hatte ich Arbeitgeber(von 08.05 bis 31.05.15) , als der erfahren hat ,dass ich krank bin, hat er mich entlassen und weigert sich für mich Krankengeld zu bezahlen. Aktuell hat mich BG aus dem System rausgeschmissen und die Krankenkasse , will auch nicht zahlen..