Berufsgenossenschaft/Helferstundenabgabe

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Es ist so, dass auch Personen ohne Arbeitsvertrag und Bezahlung gegen Arbeitsunfall versichert sind, wenn sie wie ein Arbeitnehmer tätig werden, besonders in Bezug auf Weisungsgebundenheit und Ausführung von übertragenen Aufgaben. Und bei dieser Tätigkeit ist das ganz eindeutig so, dass du wie ein Arbeitnehmer für ihn gearbeitet hast, außer du wärst z. B. Maurer oder Maler von Beruf und wärst deswegen um deine Hilfe gebeten worden. In dem Fall wärst du dann eher wie ein Selbstständiger tätig geworden.

Und weil du bei deiner Hilfe beim Ausbau gegen Arbeitsunfall versichert warst - unabhängig davon, ob der Chef das bei der BG vorher angemeldet hat oder nicht - fallen Beiträge an, egal ob ein Unfall passiert ist oder nicht. Wegen Ablösung der Unternehmerhaftung. Deshalb liegt das auch vollkommen im Verantwortungsbereich des Unternehmers. Und mit der BG der Bauwirtschaft ist nicht zu spaßen. Soviel ich gehört habe, fackeln die nicht lange.

Sollte die BG spitz kriegen, dass hier falsche Angaben gemacht wurden, besteht die Möglichkeit eines Bußgeldes. Und - wie bereits Mondi erklärt hat - verjähren vorsätzlich vorenthaltene Beiträge erst nach 30 Jahren. Allerdings ist hier der Unternehmer und nicht die Mitarbeiter verantwortlich und wird an die Hammelbeine genommen.

Allerdings ist fraglich, ob die BG der Bauwirtschaft der zuständige Unfallversicherungsträger ist. Gaststätten sind bei der BG Nahrungsmittel und Gaststätten in Mannheim anzumelden. Und auch für vorbereitende Arbeiten ist die entsprechende BG bereits der zuständige Unfallversicherungsträger - zu denen ein Aus- oder Umbau vor der Eröffnung auf jeden Fall gehört.

Wie hoch die Beiträge sind, kann ich dir nicht sagen. Beiträge werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in der BG-Satzung festgelegt. Und außerdem richtet sich der Beitrag auch noch nach dem, was die BG im zurückliegenden Jahr an Leistungsausgaben hatte. Das wird dann auf die Beitragszahler umgelegt und kann deshalb jedes Jahr anders ausfallen. Aber die Beiträge sind ohnehin nicht von dir, sondern ausschließlich von dem Unternehmer zu zahlen.

punto1945 
Beitragsersteller
 24.12.2011, 14:19

Halo, habe die Sache jetzt beim Staatsanwalt übergeben,kam die Rückantwort sie können nichts machen ,es liegt hier kein Betrug vor. Die Sache wurde zu den Akten gelegt. Bin aber damit nicht einverstanden,was kann man denn noch unternehmen,Unterschlagung,Diebstahl,arglistige Täuschung! Weiß im Moment jetzt nicht mehr weiter. Erbitte um Hilfe,vielleicht hat jemand noch eine gute Idee! Gruß Punto1945

DuduS  26.12.2011, 09:58
@punto1945

Ich kann dir nur empfehlen, Kontakt mit der BG aufzunehmen. Sache für die Staatsanwaltschaft wäre es nur, wenn der Arbeitgeber einen Teil deines Gehaltes für Sozialversicherungsbeiträge einbehalten hätte, was aber nur die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge betrifft. Die Beiträge zur BG werden aber ausschließlich vom Unternehmer bezahlt.

Deshalb melde den Unfall bei der BG mit dem Hinweis, dass du für einen Arbeitgeber tätig warst, der möglicherweise nicht bei einer BG angemeldet ist. Die zuerst angegangene BG hat vorläufige Leistungen zu erbringen und von Amts wegen zu ermitteln. Wenn sie feststellt, dass sie nicht zuständig ist, holt sie sich das Geld von der richtigen BG wieder. Und veranlagt den Unternehmer im Rahmen der evtl. 30-jährigen Verjährung.

Ich empfehle dir die BGN, wie schon in meiner ersten Antwort aufgeführt. Siehe unter www.bgn.de

Hallo, danke für Deine Nachricht! Wie gesagt wir haben es freiwillig getan, wurden vom Betreiber nicht angefordert! Wenn er uns nicht gemeldet hatte,nehme ich an, wollte er sicher das Geld (Beiträge)wohl einsparen.Habe den Betreiber jetzt eine Frist gesetzt,sollte er sich wieder weigern werde ich die BG ,wie Du erwähntest in Mannheim anschreiben.Stelle mir gerade vor wir hätten einen schwerwiegenden Unfall gehabt,was wäre dann wohl gewesen,es wurden schon riskante Arbeiten durchgeführt ! Danke für Deine ausführliche nachricht! m.f.G. Punto1945

Es kommt sehr darauf an, welche Tätigkeiten ihr gemacht habt. Beitragspflichtig sind alle nicht gewqerbsmäßigen Bauarbeiten. Dazu gehört auch z. B. Installation, Tapezieren, Boden verlegen, Leitungen u.ä. Bei 3000 Std. und 2 Personen wird schon aufgrund des Umfanges unterstellt, dass so etwas in der Regel nicht nur ehrenamtzlich, also unentgeltlich erfolgt. Die Falschaussage kann böse Folgen haben, denn sie führt dazu, dass Beiträge wissentlich hinterzogen werden. Dies ist zum einem strafbar und führt zum anderen dazu, dass diese Beitragsansprüche erst nach 30 Jahren verjähren. Ihr solltet also unbedingt dafür sorgen, dass der Eigentümer die richtige Aussage macht.

punto1945 
Beitragsersteller
 28.10.2009, 08:58

Hallo,danke für Deine Nachricht! Wie gesagt wir haben es freiwillig getan ohne Bezahlung natürlich ist auch nachweisbar!Der Betreiber wurde von uns schon2 mal angemahnt,diese Stunden bei der BG zu melden,zeigt keine Reraktion darauf,ich glaube wir schreiben die BG selber daraufhin an Danke für die Nachricht! m.f.G. Punto1945

Ehrenamtlich heißt: freiwillig, ohne Bezahlung. Die Berufsgenossenschaft schreibt bei Neueröffnungen von Geschäften etc. generell den Besitzer, in Eurem Fall, den Betreiber der Gaststätte an. Berufsgenossenschaften sind ja dazu da, bei betrieblichen Unfällen die Kosten zu übernehmen, also anstelle der gesetzlichen KV. Wenn Ihr für Eure Arbeit bezahlt worden seid, ist das Ganze eh gegessen (fällt nicht mehr unter ehrenamtlich). Kommt allerdings darauf an, wieviel Helfer ihr wart. 3.000 Stunden sind schon eine ganze Menge, das sind auf z.B. 2 Leute gerechnet, knapp 2 Vollzeit-Arbeitsstellen, mit 8 Stunden Arbeitszeit am Tag. Und das sind dann keine Freundschaftsdienste mehr. D.h. Euer Freund müßte dann, wenn er Euch bezahlt hat, auch Steuern und Versicherungen zahlen, ansonsten, fällt das Ganze unter Schwarzarbeit. Aber das ist eine Sache, die müßt Ihr unter Euch ausmachen. Wegen der Berufsgenossenschaft: Solange keiner von Euch einen Unfall während der Ausbau-Arbeiten hatte, ist ja alles okay. Generell seid Ihr als Helfer aus dem Schneider;falls doch was nachkommen sollte, dann bekommt der Betreiber eins auf den Deckel, denn er ist der Verantwortliche und hat damit auch die Vorschriften/Gesetze u.ä. einzuhalten.

Ich habe diesbezüglich einen netten Artikel gefunden:http://www.abendblatt.de/ratgeber/wohnen/article940091/Die-BG-Bau-droht-sofort-mit-Strafen.html Das scheint nicht ohne zu sein, bei 3000 Std. schon gar nicht. Abgesehen davon, dass er eventuell mal erwähnen sollte, dass man eine private Unfallversicherung benötigt, find ich sein Verhalten nachvollziehbar.