Berufseinstieg nach Studium: Übergang von freiwilliger Krankenversicherung?
Hallo, eure Expertise ist Mal wieder gefragt! :)
Ich habe nun mein Studium abgeschlossen und hatte heute meinen ersten Arbeitstag.
Während meines Studiums war ich bei der BARMER freiwillig krankenversichert (wegen sehr langem Studium) und möchte auch bei dieser Versicherung bleiben. Ich habe diese auch beim Arbeitgeber angegeben.
Nun frage ich mich, ob ich meiner Krankenkasse bescheid geben sollte, dass ich nun normal als Arbeitnehmer versichert bin. Oder übernimmt das der Arbeitgeber? Bucht die Krankenkasse trotzdem noch diesen Monat den Beitrag zur freiwilligen Versicherung ab oder sind die bereits vorher informiert?
Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
Der Arbeitgeber meldet dich bei der BARMER an, wenn du diese im Einstellungsformular angegeben hast. Daraufhin schickt die BARMER dem AG eine Mitgliedsbescheinigung.
Für die Anmeldung gibt es jedoch eine Frist von 6 Wochen. Deshalb ist es dringend zu empfehlen, der BARMER deinen neuen Arbeitgeber mitzuteilen. Dann gibt es keine Überschneidung und der AG bekommt sofort eine Mitgliedsbescheinigung - vielleicht verlangt er die auch im Vorfeld von dir.
Deine Mitgliedschaft wird auf Pflichtversicherung umgestellt und dein Lastschriftmandat erlischt automatisch. Der Beitrag für April wird allerdings noch im Mai abgebucht.
sei dir bewusst, dass die Beiträge als Frw Versicherter zum 15ten des Folgemonats fällig sind. d. h zum 15.5. wird nochmal bei dir abgebucht für April.
und ja, du solltest deiner Kasse Bescheid geben. du brauchst ohnehin eine Mitgliedsbescheinigung für deinen Arbeitgeber.
Ah, okay das mit der Abbuchung wusste ich noch nicht. Die Bescheinigung hatte ich mir online geholt. Danke!
Die Meldung erfolgt durch deinen Arbeitgeber
Rein formell ist das richtig.
In der Regel verlangt der Arbeitgeber aber eine Mitgliedsbescheinigung. Die Anmeldung erfolgt innerhalb von 6 Wochen - also evtl. gibt es eine Überschneidung, wenn man die KK nicht informiert.
Selbst wenn das passiert, bekommst du das Geld ja zurück. Du bist ja jetzt pflichtversichert.
Was "DerHans" schreibt, ist richtig. Dennoch solltest du der KK (auch selbst) Bescheid sagen.
Wir hatten mal den Fall, da ist bei der KK-Anmeldung seitens des AG etwas schief gelaufen - und es hat lange gedauert, bis die Anmeldung dann endgültig durch war.
Das mag ein seltener Fall gewesen sein, aber in diesem Fall hat sich dann AN selbst gekümmert, da die KK einige Monate lang noch Beiträge (ebenfalls "freiwillig selbstversichert") abgebucht hat.
War ein ziemliches Hin und Her das wieder aufzulösen.
Danke für die sehr schnelle Antwort. Also kann ich davon ausgehen, dass die Krankenkasse es schon weiß und diesen Monat keine Abbuchung der freiwilligen Versicherung mehr stattfindet?