Inkassofirma bucht Geld vom Konto

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist das Problem bei Inkassounternhemen. Sie handeln oftmals, ohne jegliche rechtliche Grundlage. Bei Lastsschriftverfahren (nein Banken ists oftmals zu umständlich zu Prüfen, ob eine Einzugsermächtigung vorliegt) kann man aber bis zu 6 Wochen nach Abbuchung die Zahlung rückgängig machen. Es wird der komplette Betrag dann zurückgezahlt, und dem uiberechtigten Eintreiber eine Strafgebühr aufgebrummt (was hier auch berechtigt ist, da a: das fordernde Unternehmen in keiner Weise kooperativ bei deinem Angebot war und b: das Inkassounternehmen keinen offiziellen Vollstreckungstitel vom Gericht hat, dass sie tätig werden dürfen... es hat also rechtswidrig gehandelt.) Ich würde an eurer Stelle das Lastschriftverfahren rückgängig machen und mich nochmal mit dem Unternehmen in Verbindung setzen und nochmals ein Zahlungsangebot unterbreiten. Gegen Schreiben, die ne höhere Mahngebühr verlangen Widerspruch einlegen, da die Zahlungsverzögerung ja hier eindeutig beim Gläubiger lag.

Mama2905 
Beitragsersteller
 23.09.2011, 20:06

der Inkassofirma ist es nicht gelungen das Geld einzuziehen, da auch diesmal das Konto in der Höhe der Forderung + Inkassogebühren + Rückbuchungsgebühren nicht gedeckt war. Werde mich also sofort Montag nochmals mit Liberty in Verbindung setzen mit der Bitte das Geld überweisen zu können. Wie sol ich mich aber dem Inkassounternehemn gegenüber verhalten ?

Rob951  23.09.2011, 20:23
@Mama2905

Das Inkassounternhemen kannst du getrost ignorieren. So aufmüpfig sie sind, sie besitzen die sogenannten Jedermannsrechte (nur die Rechte, die normale Leute wie du und ich auch haben), haben also keine Befugnis die Zahlung selbst einzuziehen, soweit kein Vollstreckungstitel vom Gericht vorliegt.

PS: danke für den Stern

Ob sie die Weitergabe der Daten dürfen, findest du in den AGB, die würden bei Vetragsabschluß akzeptiert durch anklicken.

Mama2905 
Beitragsersteller
 23.09.2011, 20:32

Die AGB durch anklicken ? Meine Tochter hat einen Kundenkartenantrag bei Liberty unterschrieben sie ist aber erst 16

rainerendres  23.09.2011, 21:07
@Mama2905

Du kannst dies als Elternteil übrigens widerrufen

Bankdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Nein, die Inkasso-Firma hätte nicht vom Konto abbuchen dürfen. Nein, die Bank ist nicht verpflichtet, zu prüfen,ob eine Einzugsermächtigung vorliegt.

Rob951  23.09.2011, 20:01

Banken prüfen es aber in der Praxis nie, da es ihnen zu aufwändig ist (laut lach)

Was bleibt mir nun anderes übrig als den Betrag an diese „Eintreiberfirma „ zu zahlen ?

Nichts, da deine Tochter bei der ELV-Zahlung ihr Einverständnis dazu unterschrieben hat.

Darf diese „Eintreiberfirma“ einfach Geld von dem Konto meiner Tochter buchen ?

Da deine Tochter dies wahrscheinlich unterschrieben hat, ja.

Ist die Bank nicht verpflichtet zu prüfen ob eine Einzugsermächtigung vorliegt ?

Wie?

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