Beratungsgespräch beim Jugendamt: Pflicht?
Hallo,
ich bin geschieden, meine Ex-Frau und ich haben 2 Kinder, 11 und 12 Jahre alt. Die Kinder leben bei meiner Ex-Frau, sorgeberechtigt sind wir beide.
Meine Frau stammt aus Russland. Sie hat kürzlich für die Kinder einen Reisepass beantragt und plant, mit den Kindern im Dezember 2 Wochen nach Russland\Sibirien zu fahren um ihre Eltern (Grosseltern der Kinder) zu besuchen.
Die Kinder sprechen kein Wort russisch und wären dort meiner Ansicht nach vollkommen isoliert. Auch sind die Kinder nicht so wirklich von der Idee begeistert und dass Sibirien im Winter nicht gerade ein attraktives Urlaubsziel für 2 kleine Kinder ist, liegt für mich ebenfalls auf der Hand.
Ich habe daher meine Zustimmung zu dem Reisepass verweigert.
Alternativ habe ich angeboten, dem Reisepass in 2-3 Jahren zuzustimmen wenn ich nach einem Gespräch mit den Kindern sicher bin, dass sie aus eigenem Willen nach Russland wollen und nicht, weil sie die Mama da hinbringt.
Zusätzlich habe ich angeboten, die Grosseltern kurzfristig auf meine Kosten nach Deutschland zu bringen, damit sie ihre Enkelkinder hier besuchen können.
Auf beide meine Vorschläge ist meine Ex-Frau nicht eingegangen,sie hat keine Diskussion mit mir gesucht. Stattdessen hat sie mir einfach sofort gedroht, dass ich ich meine Entscheidung noch bereuen werde.
Inzwischen ist nun ein Schreiben vom Jugendamt bei mir eingetroffen in dem ich aufgefordert werde, zum "Wohle der Kinder" zu einem Beratungsgespräch mit dem Thema "Vermittlung bei der Regelung verschiedener Belange der Kinder" beim Jugendamt aufzutauchen.
Ich beabsichtige nicht, zu dem Termin zu gehen solange meine Ex-Frau nicht zuvor das direkte Gespräch mit mir sucht. Was sie aber nicht tut. Sie will mich bewusst zu dem Termin beim Jugendamt zwingen, um mich zu demütigen und zu bestrafen, so wie sie es angedroht hatte.
Meine Fragen wären:
Muss ich der Einladung\Aufforderung des Jugendamts Folge leisten und zu dem Termin auftauchen? Bin ich also dazu verpflichtet?
Welche Konsequenzen kann es haben wenn ich nicht zu dem Termin gehe?
Wäre es vielleicht eine Option, dass ich dem Jugendamt eine schriftliche Erläuterung meines Standpunkts sende?
Danke
15 Antworten
Ich kenne mich in diesem Thema nicht so gut aus. Aber es wäre definitv ein Fehler nicht hinzugehen. Was für ein Eindruck werden sie wohl dort von dir bekommen? und ohne deine Meinung zu hören wird man dann deiner Ex- Frau Recht geben.
Ich finde es gut das du nach anderen Lösungen gesucht hast, dich für deine Kinder einsetzt und auch weiterhin das Gespräch suchst, auch wenn die Mutter eins auf Stur tut. Vielleicht kannst du die nächsten Tage..vor dem eig. Termin beim Jugendamt vorbei und deine Meinung schildern damit sie dich auch schon mal kennengelernt haben und sehen das dir das Wohl deiner Kinder wichtig ist.
Sie sollten den Termin auf jeden Fall wahrnehmen, ansonsten könnten die Konsequenzen so weit gehen, dass man Ihnen das Umgangsrecht mit Ihren Kindern stark beschränkt.
Ich kann Deine Sorgen verstehen.
Ich rate Dir, diesen Termin aber unbedingt wahrzunehmen, damit das Jugendamt die Stellungnahme von b e i d e n Elternteilen kennt.
Wenn ihr keinen gemeinsamen Konsens findet, dann musst Du damit rechnen, dass die Kindsmutter die Antragsberechtigung auf einen Reisepass der Kinder auf sich alleine gerichtlich beantragen wird.
Geh doch einfach hin und erläutere deinen Standpunkt vor Ort.
Du kannst ja darauf bestehen, dass deine Frau nicht mit im Zimmer ist.
Der Termin sollte wahrgenommen werden, allein schon aufgrund der Tatsache, dass ich davon überzeugt bin, dass das Verweigern des Reisepasses der richtige Weg ist.
Warum sagst du das mir?
der reisepass kann nicht verweigert werden, dafür wird nicht mal die unterschrift des anderen elternteils benötigt. den beantragt die mutter als betreuender elternteil aufgrund und im rahmen der alleinigen alltagssorge völlig unabhängig und allein. sollte da das bürgeramt probleme machen, muss sie nur den richtigen auszug aus dem passgesetz vorlegen und gut ist.