Vorwurf: Fahrlässige Körperverletzung...Was übernimmt eine vollkasko versicherung?
Hallo ich brauche mal ein paar Tips Ich habe vor einiger Zeit unabsichtig einen Radfahrer angefahren. Er kam auf dem Radweg von rechts und ich habe ihn nicht gesehen nur seinen Freund der hatte eine grosse Flagge am Rad die lenkte mich ab. Ich hbae zwar abgebremst habe aber den Radfahrer der vor fuhr etwas (tempo fast 0km) am hinterrad gestreift. Er verlohr das gleichgewicht und viel zu Boden. Er wollte keinen Rettungswaggen und keine Polizei die ICh haber dann doch gerufen habe. Polizei hat alles aufgenommen.Er war etwas am Finger am Bluten, da habe ich ein Verband drum gemacht. Sein Rad da war die Kette abgesprungen. Mein Auto hat nix. Er hat die Kette selber dran gemacht. Also die Polizei alles aufgenommen hatte und wieder fahren wollte da wollte er plötzlich dann doch einen Rettungswagen.
Jetzt kommt am Freitag ein Brief von der Staatsanwaldschaft ich soll 500 Euro in 2 Monaten an eine Krebsstiftung überweisen.
Vorwurf Fahrlässige Körperverletzung.
Ich habe meine Versicherung angerufen ich habe Vollkasko bei der HUK. die sage mir das der Radfahrer auch Reperatur kosten für sein Fahrrad will und wohl seit dem zum Arzt rennt.
Ich bin echt fix und fertig. Die 500 Euro weiss ich nicht wie ich die in 2 Monaten zusammen haben soll. Ich habe keinen Reichtum lebe alleine.
Was ist wenn ich dem Radfahrer noch mehr zahlen muss??
Kann man jetzt noch eine Rechtschutzversicherung abschlissen?? WIe teuer ist das??
Und wieso zahlt das nicht meine Verricherung??
8 Antworten
Nein, eine Rechtsschutzversicherung für diesen Fall kannst du nicht mehr abschließen - die übernehmen keine Kosten in einem "laufenden" Fall.
Deine Versicherung übernimmt alle Schäden, die dem Radfahrer und seinem Rad entstanden sind, da brauchst du dir keine Sorgen zu machen.
Das Bußgeld für fahrlässige Körperverletzung musst du aber selbst zahlen, dafür kommt keine Versicherung auf.
Mich wundert allerdings, dass einfach so ein Brief von der Staatsanwaltschaft mit einem Bußgeld kommt - so ganz ohne Verhandlung.
Wenn du das Geld nicht zahlen kannst, dann stelle einen Antrag auf Ratenzahlung.
Gutes Gelingen Daniela
Hey Wolfsong,
den Vollkaskoschutz hast du für deinen Eigenschaden, evtl. mit einer Selbstbeteiligung, z.B. 300 € SB!
Was ist wenn ich dem Radfahrer noch mehr zahlen muss??
Den Fremdschaden übernimmt deine Kfz-Haftpflichversicherung! Also unbedingt den Schaden deiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden!. Diese Kfz-Haftpflicht prüft auch, ob die Ansprüche des Unfallgeschädigten berechtigt sind (wie eine Art Rechtschutzversicherung) und wehrt auch unberechtigte Anprüche auch ab - wenn's sein auch vor Gericht - und nur die berechtigten Ansprüche werden bezahlt!
Gruß siola
na er hat ja keinen "Eigenschaden" - nur dass er "fix und fertig" ist;-)
Deine Versicherung übernimmt alle Schäden, am Geschädigten und dessen Fahrzeug (Hier Fahrrad), die Strafe musst Du aus eigener Tasche zahlen. Ruf bei der Staatsanwaltschaft an und erklär die Situation (zu geringes Einkommen), meistens wird dann Ratenzahlung über mehrere Monate ermöglicht.
Na dann gehe mal zum Arzt, wenn du fix und fertig bist, für eine derartige Lapalie.
Wem eine derartige Lapalie so zu schaffen macht, der sollte sich ernstlich Gedanken darüber machen ob er überhaupt geeignet ist am Straßenverkehr teilzunehmen.
- A) keine Vollkasko übernimmt in diesem Fall irgend etwas
- B) keine Rechtsschutzversicherung, die nachträglich abgeschlossen wird, zahlt für derartige Fälle
Die "Strafe" bzw. die Spende an die Krebsstiftung, zahlt auch keine Versicherung, da diese eine erzieherische Maßnahme darstellt bzw. Anspruchsvoraussetzung für die Einstellung des Verfahrens ist..
Personenschäden und Sachschäden des Radfahrer zahlt im übrigen deine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.
Im übrigen kann man bei der Staatsanwaltschaft eine Ratenzahlung aufgrund der finanziellen Verhältnisse beantragen bzw. vereinbaren.
Die Vollkasko steht für Schäden am eigenen Fahrzeug ein,aber nicht für Fremdschaden.
Die 500 Euro sind keine Forderung des Radfahrers sondern eine Strafe,die sowieso von keiner Versicherung bezahlt wird.
Natürlich kannst du eine Rechtsschutzversicherung abschließen,aber die hilft dir in diesem Fall nicht mehr,weil bei Vertragsabschluß bestehende Fälle nicht versichert sind.