Benutzung des Carports, Zivilrecht?vermietersache?

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Das ist zunächst Vermietersache. Wenn diesen das Gerümpel schon nicht stört, so hat er doch zu gewährleisten, dass du deinen Carportanteil uneingeschränkt und gefahrlos nutzen kannst. Ist im Mietvertrag eindeutig von einem Carport die Rede, kann der Vermieter eine anderweitige Nutzung untersagen. Der Gesetzgeber kann nur dann einschreiten, wenn die Baugenehmigung für die Nebengebäude vom Nutzen abhängig gemacht wurde. Navajo

Hallo,

ich würde zuerst den Vermieter ansprechen, denn wenn der Carport so voll gemüllt ist, dürfte doch auch das Ansehen vom Haus und vom Vermieter leiden.

Sollte dies nichts bringen, könnte man sich auch einmal mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen.

Man möchte ja nicht, dass der Müll die Umwelt gefährdet.

Das Ordnungsamt ist in solchen Sachen fix, wenn man von Müll und Verwahrlosung redet ;-)

Die machen sich dann ein eigenes Bild und wenn es sich wirklich um Müll handeln sollte, könnten sie dem Mieter eine Frist setzen und danach ein Unternehmen beauftragen, den Müll zu beseitigen.

Das wäre dann teuer für den Mieter.

Eine Mietminderung dürfte vertraglich ausgeschlossen sein, das kann der Vermieter nur bei Wohnraummiete nicht machen. Nicht nur der Mieter hat eine Verkehrssicherungspflicht, auch der Vermieter, darin eingeschlossen ist, dass er seine Mieter zur sachgerechten Nutzung anhält. Die Idee, Ihnen eine Sachbeschädigung anzuhängen ist natürlich nicht schlecht, Angriff ist noch immer die beste Verteidigung, eine klassiche "Flucht nach vorne".

Wende dich an deinen Vermieter, du kannst deinen Carport nicht mehr vertragsgemäß nutzen.

Schadenersatz kann sich dein Nachbar in die Haare schmieren. Er hat dafür zu sorgen, dass kein Dritter durch seinen Müll gefährdet wird.