Benutzung des Carports, Zivilrecht?vermietersache?
mein Carport Nachbar, hat sein Carport vollgerümpelt mit Möbeln und Müll, bis auf meine Grenze, nun kann ich mit meinem Wagen nicht mehr vernüftig rein und raus fahren.Durch diese Rümpelei sind schon zweimal Schäden an meinem Wagen enstanden, weil ich die Plane mitgeschliffen habe, die er mit Gummibändern befestigt hatte welche sich vom Wind lösten.
Nun zu meiner Frage: *Muss er das Carport räumen, wenn ich zum Vermieter gehe und eine zumindest grenzfreien Streifen zum fahren möchte? Kann ich mietminderung machen? oder da es ja auf einem Privat Grundstück ist und eine Gefährdung darstellt, muss ich ihn zivilrechtlich darauf aufmerksam machen? Gibt es Fristen der einhaltung?*****
Polizei hat hier mit ja nichts zu tun( Privatgrundstück) Mit dem Herrn ist nicht zu reden:-(, im Gegenteil er fordert von mir noch Schadenersatz weil ich die Plane mitgeschliffen habe und daduch sein Fahrrad beschädigt worden ist welches er in die Plane gewickelt hatte.
was würdet Ihr machen?
4 Antworten
Das ist zunächst Vermietersache. Wenn diesen das Gerümpel schon nicht stört, so hat er doch zu gewährleisten, dass du deinen Carportanteil uneingeschränkt und gefahrlos nutzen kannst. Ist im Mietvertrag eindeutig von einem Carport die Rede, kann der Vermieter eine anderweitige Nutzung untersagen. Der Gesetzgeber kann nur dann einschreiten, wenn die Baugenehmigung für die Nebengebäude vom Nutzen abhängig gemacht wurde. Navajo
Hallo,
ich würde zuerst den Vermieter ansprechen, denn wenn der Carport so voll gemüllt ist, dürfte doch auch das Ansehen vom Haus und vom Vermieter leiden.
Sollte dies nichts bringen, könnte man sich auch einmal mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen.
Man möchte ja nicht, dass der Müll die Umwelt gefährdet.
Das Ordnungsamt ist in solchen Sachen fix, wenn man von Müll und Verwahrlosung redet ;-)
Die machen sich dann ein eigenes Bild und wenn es sich wirklich um Müll handeln sollte, könnten sie dem Mieter eine Frist setzen und danach ein Unternehmen beauftragen, den Müll zu beseitigen.
Das wäre dann teuer für den Mieter.
Eine Mietminderung dürfte vertraglich ausgeschlossen sein, das kann der Vermieter nur bei Wohnraummiete nicht machen. Nicht nur der Mieter hat eine Verkehrssicherungspflicht, auch der Vermieter, darin eingeschlossen ist, dass er seine Mieter zur sachgerechten Nutzung anhält. Die Idee, Ihnen eine Sachbeschädigung anzuhängen ist natürlich nicht schlecht, Angriff ist noch immer die beste Verteidigung, eine klassiche "Flucht nach vorne".
Wende dich an deinen Vermieter, du kannst deinen Carport nicht mehr vertragsgemäß nutzen.
Schadenersatz kann sich dein Nachbar in die Haare schmieren. Er hat dafür zu sorgen, dass kein Dritter durch seinen Müll gefährdet wird.