Schufa für Ausländer mit Wohnsitz im Ausland?
Hallo, ich möchte nach Berlin umziehen, bin Französin, lebe in Frankreich und habe bisher noch nicht für längere Zeit in Deutschland gelebt, bin also nie angemeldet gewesen. So kann ich, sofern ich richtig begriffen habe, auch keine Schufa-Auskunft bekommen. Das wollen aber alle Vermieter. Kennt jemand eine Lösung?
4 Antworten
Möglichkeit 1: Eintragung eines SCHUFA-Datensatzes generieren. Das geht, indem du an einer beliebigen Adresse in Deutschland (zum Beispiel bei Freunden) ein Bankkonto eröffnest, bei N26 geht das online ohne Nachweis der Adresse. Auch eine Anmeldung bei eBay kann einen SCHUFA-Datensatz auslösen.
Möglichkeit 2: Vermieter suchen der intelligent genug ist die Situation zu verstehen.
Die Gesetze in Deutschland machen es Vermietern extrem schwer, einen Mieter wieder loszuwerden - selbst, wenn der seine Miete nicht regelmäßig und pünktlich bezahlt oder die Wohnung in Schutt und Asche legt. Langwierige, teure Gerichtsverfahren sind da oft nötig, um so einen Mieter wieder loszuwerden.
Deshalb sind Vermieter in Deutschland sehr hinterher, so viel Sicherheit wie möglich vor dem Unterschreiben des Mietvertrags zu bekommen. Und dazu gehört dann halt auch, dass sie bei der Schufa anfragen, ob die Person kreditwürdig ist.
Du brauchst die Auskunft also nicht zwingend aus gesetzlichen Gründen oder so, sondern vor allem, um den Vermieter zu überzeugen. Entsprechend hast du da durchaus die Möglichkeit, dem Vermieter die Lage zu schildern und darauf zu hoffen, dass er sich mit anderen Nachweisen zufrieden gibt.
Einen Anspruch darauf, dass er sich darauf einlässt, hast du aber entsprechend auch nicht. Und auf einem so angespannten Wohnungsmarkt wie Berlin wird der Vermieter sich dann höchstwahrscheinlich einfach für einen anderen Mitbewerber um die Wohnung entscheiden.
Bringen sie eine (amtlich übersetzte) Bescheinigung der französischen Nationalbank (Banque de France) bei, die ausweist, dass kein Konkurs, geplatzte Schecks oder Wechsel, Steuerschulden oder Pfändungen in Frankreich gegen sie vorliegen.
Bringen sie eine (amtlich übersetzte) Vermieterbescheinigung bei, wonach keine Mietschulden bestehen und sie eine ruhige, saubere, ordentliche Mieterin sind.
Nichts anderes würde man von einem deutschen Bewerber erwarten.
G imager761
da wäre wohl eine bescheinigung deines vorherigen vermieters eine valable lösung. wobei natürlich jeder VM selbst entscheidet, wem er sein hab und gut überlässt....