Beleidigung in Verwendungszweck von Überweisung bei Bußgeldbescheid?

5 Antworten

Man kann nur eine PERSON beleidigen. Hier ist das ganze Verfahren ja anonym. Den zuständigen Behördenmitarbeiter wirst du ja nie kennen lernen.

Dass die Aktion vollkommen KINDISCH war, weißt du ja wohl selbst

Was an diesem Satz für irgend jemand beleidigend wäre, erschließt sich mir jetzt nicht.

Warum schreibst du nicht einfach einen ordentlichen Verwendungszweck rein ? Immerhin hast du es selbst verschuldet.

Firlefanz321 
Beitragsersteller
 10.03.2019, 14:32

Die Formalitäten des Verwendungszweckes (Bearbeitungsnummer und kennzeichen) habe ich ebenfalls eingetragen. Wenn ich jetzt gerade ändern könnte was ich geschrieben habe, würde ich das tun. Wie gesagt, es war eine impulsive Reaktion, die ich etwas bereue...

Richi008  10.03.2019, 14:33
@Firlefanz321

Da wird nichts passieren , aber schreibe nächstes mal einfach den normalen rein und gut ist.

Abwarten und Tee trinken.

Ich sehe da ahch keine Beleidigung

Davob ab geh ich fast davon aus das das maschinell gebucht wird und es daher eh keiner liest