Beleidigung in Verwendungszweck von Überweisung bei Bußgeldbescheid?
Hallo,
das ist nicht mein stolzester Moment, aber aus Unmut über einen Bußgeldbescheid habe ich folgendes in den Verwendungszweck geschrieben: „da hatte wohl jemand noch beschissenere Arbeitszeiten als ich...“ Das bezog sich auf die sehr frühe Uhrzeit, zu welcher ich geblitzt wurde (05:00 Uhr). Darüber, ob das jetzt witzig ist, lässt sich sicher streiten, ich möchte aber wissen, ob das wohl Folgen haben könnte oder nicht. Eigentlich habe ich ja niemanden perönlich beleidigt, wenn dann die Arbeitszeiten der Person, oder?
5 Antworten
Man kann nur eine PERSON beleidigen. Hier ist das ganze Verfahren ja anonym. Den zuständigen Behördenmitarbeiter wirst du ja nie kennen lernen.
Dass die Aktion vollkommen KINDISCH war, weißt du ja wohl selbst
Was an diesem Satz für irgend jemand beleidigend wäre, erschließt sich mir jetzt nicht.
Warum schreibst du nicht einfach einen ordentlichen Verwendungszweck rein ? Immerhin hast du es selbst verschuldet.
Da wird nichts passieren , aber schreibe nächstes mal einfach den normalen rein und gut ist.
Abwarten und Tee trinken.
Ich sehe da ahch keine Beleidigung
Davob ab geh ich fast davon aus das das maschinell gebucht wird und es daher eh keiner liest
Die Formalitäten des Verwendungszweckes (Bearbeitungsnummer und kennzeichen) habe ich ebenfalls eingetragen. Wenn ich jetzt gerade ändern könnte was ich geschrieben habe, würde ich das tun. Wie gesagt, es war eine impulsive Reaktion, die ich etwas bereue...