Bekommt man Kurzzeitkennzeichen für einen geplanten Autokauf, auch wenn man sich noch nicht auf ein Auto festlegen kann?
Offenbar will die Zulassungsstelle bei uns vor Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens einen Nachweis über eine gültige Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Ich möchte aber spontan kaufen und dann überführen. Aber weiter weg. Geht das irgendwie?
8 Antworten
Das geht leider nicht. Kenne das selber, als ich vor einiger Zeit meinen neuen Gebrauchten ein paar 100 km weit weg gekauft habe. Da musste ich hinfahren, das Auto besichtigen, auf dem Hof Probe fahren und dann bin ich dort mit den Papieren auf die örtliche Zulassungsstelle gefahren, habe mir ein Kurzzeitkennzeichen für dieses Auto geholt, bin damit dann nochmal auf der Straße Probe gefahren, habe anschließénd den Kaufvertrag unterschrieben und habe dann das Auto gegen Bargeld gleich mitgenommen. Der Verläufer hat mich dazu zur Zulassungsstelle hingefahren und wieder mit zurückgenommen.
Dazu braucht man von seiner Versicherung eine EVB-Nummer, die allerdings allgemein und nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt ist. Die ist ein halbes Jahr gültig und da ich das neue Auto bei derselben Versicherung versichert habe, haben die auch keine extra Gebühr verlangt sondern den Versicherungsbeginn auf das Datum des Kaufes/Ausstellung der Kurzzeitkennzeichen gelegt. Man bezahlt dann lediglich die Schilder sowie die Gebühren für die Kurzzeitzulassung.
Damit das am selben Tag klappt, muss man zuvor die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle herausfinden und die Besichtigung so legen, dass man das bei einer positiven Kaufentscheidung alles noch am selben Tag erledigt kriegt.
eindeutig nein,du brauchst die daten für das fahrzeug
Hallo Gilbschleuder,
Kurzzeitkennzeichen werden nur noch für ein bestimmtes Fahrzeug erteilt.
Um das Kurzzeitkennzeichen zu erhalten nimmst bitte folgende Unterlagen zur Zulassungsstelle mit:
- die Papiere für das Fahrzeug
- die DEVK eVB-Nr. zum Kurzzeitkennzeichen
- eine gültige HU (Hauptuntersuchung)
Zur Info:
Das Kurzzeitkennzeichen kannst du entweder bei der Zulassungsstelle am Wohnort beantragen, alternativ auch am derzeitigen Standort des Fahrzeuges, also in der Regel dem Wohnort des Verkäufers. Für diesen Fall musst du den aktuellen Standort des Fahrzeuges aber glaubhaft nachweisen! Dazu reicht es, wenn du z. B. einen Kaufvertrag, eine Rechnung oder die Fahrzeugpapiere vorlegen, aus denen der Standort ersichtlich ist.
Du erhälst von der Zulassungsstelle einen Fahrzeugschein in dem das Kfz bereits direkt bezeichnet ist. Die Zulassungsbehörde stellt keine blanko Fahrzeugscheine mehr aus.
Du siehst, du musst dich bereits für ein Fahrzeug entschieden haben, um das Kurzzeitkennzeichen zu erhalten.
Viel Spaß bei der Suche deines neuen Fahrzeugs!
Schöne Grüße
Sandra vom Social Media-Team
OHNE DEM GIBT ES DAS ZUM GLÜCK NICHT MEHR .
Benötigt werden
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
Nachweis über die gültige Hauptuntersuchungdurch die Vorlage der Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung oder den Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I
Versicherungsbestätigungdurch Vorlage einer sogenannten eVB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung!
Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers Bei Gewerbetreibenden Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug mit Adressnachweis Vollmacht bei Vertretungzusätzlich zur Vollmacht: Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/kurzzeitkennzeichen-1#
Nein, da ein KZK für ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt wird und du somit an ein Fahrzeug gebunden bist.
Tipp von mir: Schau dich doch in der Stadt deiner Wahl nach Autos um. Hast du eins gefunden, dann kaufe es, nimm die Papiere und gehe damit zur örtlichen Zulassungsstelle und hole dir die Schilder direkt vor Ort.