Ist ein gelbes Kurzzeitkennzeichen im EU - Ausland erlaubt?
Hallo Leute!
Ich habe in Deutschland ein Auto gekauft, welches ich ins EU - Ausland (Frankreich) überführen möchte. Nun habe ich von mehreren Stellen (Kennzeichendruckstelle, zwei Zulassungsstellen, Internetrecherche) mehrere verschiedene Aussagen mitbekommen - von "ja", über "vielleicht", bis hin zu "nein" war alles dabei.
Nun die Frage: Hat jemand vielleicht definitiv mehr Ahnung? Darf man damit ins EU - Ausland fahren, ohne dass es im Falle eines Unfalles, oder im Falle einer Polizeikontrolle Probleme gibt?
5 Antworten
dafür gibt´s spezielle Ausfuhrkennzeichen, alles weitere erklärt dir die Zulassungsstelle. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/import-export/ausfuhrkennzeichen-zollkennzeichen/
Definitiv NEIN! Gelbe Kennzeichen sind nur für nationalen Gebrauch bestimmt. Für Export gibt es deswegen Ausfuhrkennzeichen.
https://www.strassenverkehrsamt.de/news/kurzzeitkennzeichen2
erlaubte Fahrten
Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort
Du hast (k)einen Wohnort in Frankreich?
wenn ja .... dann darfst Du, wenn nein dann nicht.
Kurzzeitkennzeichen im Ausland
Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen.
Und Dein (französischer) Berater/Makler hat keinen Plan, wie seine Versicherung das so sieht?
Meine sagt glasklar, geht nicht, nur per Ausfuhrkennzeichen.