Kurzzeitkennzeichen mit eVB Nummer für eine reguläre Kfz Versicherung?
Hallo. Wir haben uns eine eVB Nummer mit einem "normalen" Versicherungsvertrag geben lassen. Jedoch möchten wir jetzt doch nur ein Kurzzeitkennzeichen haben. Kann man dafür dieselbe eVB-Nummer nutzen oder muss man dafür eine andere eVB-Nummer haben?
4 Antworten
Du brauchst eine andere eVB. Beachte auch, dass dies in der Regel mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden ist, wenn anschließend die Kfz Versicherung nicht abgeschlossen wird.
... wer bitte ist wir und wenn es wie hier einen Vertrag für eine Zulassung/Versicherung gibt, kann auch die eVBN nur für diese genutzt werden.
Dein Berater/Makler kann so eine lapidare Frage wirklich nicht beantworten?
Ist denn eine Überführung wirklich nötig? Ich lese immer wieder wieder, dass dies nicht so ist!
Wer bitte ist "wir"??? Bei der Kfz-Versicherung gibt es nur einen Versich.nehmer und ebenso bei der Zulassung nur einen Fzg.-Halter, wobei der Versich.nehmer und der Fzg.-Halter nicht identisch sein müssen - und ja, der künftige Versich.nehmer benötigt von seinem Versicherer für ein Kurzzeitkennzeichen eine separate eVB-Nr.!
Dies hat prämienbedingte Gründe wegen der anteiligen Kosten beim Versich.schutz: habt ihr nur eine eVB-Nr. für die Kurzzeitkennzeichen, dann wird für die 5 Tage Versich.schutz ca. 20€ pro Tag berechnet!
Wird das Fzg. anschließend bei Zulassung beim selben Versicher endgültig versichert, dann wird die Prämie für die 5 Tage mit dem SF-Rabatt abgerechnet ;-)
Gruß siola55
Dafür brauchst du eine andere Nummer.