Auto mit alten Kennzeichen überführen?
Hallo
ích werde mir morgen einen Gebrauchtwagen ansehen und warscheinlich auch kaufen. Jetzt ist mir eingefallen das ich ja Schilder zum überführen brauch. Ich hab noch die Schilder von meinem alten Auto da, da ist allerdings die Plakette abgekratzt. Kann ich das Auto mit den Kennzeichen zu meiner Zulassungsstelle fahren? Oder muss ich ein kurzzeitkennzeichen beantragen?
Danke schonmal für die Antworten
Grüße Dominik
5 Antworten
Lieber Dominik, also guter Rat: Kurzzeitkennzeichen besorgen (kosten ca. 70 €) - die meisten Versicherer verlangen nichts extra wenn das Fahrzeug anschließend auch bei der gleichen Gesellschaft versichert wird!
Hi Dominik, solltest du das Kurzzeitkennzeichen gar nicht verwendet haben, weil z.B. der Autokauf nicht zustande kam, dann einfach mal versuchen den evtl. bezahlten Versicherungsbeitrag erstattet zu bekommen von der Versich.gesellschaft. Hab' dies mal bei der KRAVAG Allg. Versicherungs-AG zurückbekommen, da sich bei einem Kauf die Abholung kurzfristig verschoben hat, obwohl die Kurzzeitkennzeichen bereits beschafft waren!
Hallo , als Mitarbeiter einer Kfz-Zulassungsbehörde: wenn du dich strafbar machen willst, kannst du das gern machen. ansonsten würde ich dir empfehlen, bei deiner zulassungsbehörde kurzzeitkennzeichen zu holen. du brauchst dafür einen evb-code für kurzzeitkennzeichen von deiner versicherung sowie deinen ausweis. die zuteilung kostst 10,50 euro ,dazu kommen die kosten für die nummernschilder.
das fiele unter den tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs in verbindung mit steuerhinterziehung und versicherungsbetrug.
wie du schon erkannt hast, sind die alten kennzeichen entstempelt, da kannst du genauso gut ganz ohne kennzeichen am auto fahren. nur fällt das warscheinlich schneller auf...
lg, anna
Wenn man sich ein neues Auto oder Motorrad gekauft hat und dieses Kraftfahrzeug an einem anderen Ort steht, muss man es irgendwie abholen und an den Zulassungsort überführen können. Weit verbreitet ist dabei die Annahme, dass man für die Kfz-Überführung ein Kurzzeitkennzeichen benötigt. Es geht allerdings auch ohne eine Kurzzeitversicherung und den damit verbundenen Zusatzkosten.
Voraussetzungen für die ÜberführungDamit die Beförderung ohne Kurzzeitkennzeichen möglich ist, müssen die folgenden Bedingungen zutreffen:
- Zulassung am Wohnort des neuen Halters
- Haftpflichtschutz wird gewährleistet
- Herstellung normaler Dauerkennzeichen
- Fahrzeug ist aktuell nicht mehr angemeldet
- Fahrzeugdokumente stehen zur Verfügung
Sofern Sie diese Vorgaben nicht erfüllen können, vergleichen Sie am besten die https://www.evbnummer.com/kosten-fuer-kurzzeitkennzeichen/" target="_blank" data-processed="1">Preise der unterschiedlichen Kurzzeitversicherungen miteinander. Von Ihrem Wunschanbieter erhalten Sie dann die elektronische Versicherungsbestätigung für die Kurzzeitzulassung.
Quelle: www.evbnummer.com/kfz-ueberfuehrung-ohne-kurzzeitkennzeichen
Können ja, dürfen nein!!!
Ok danke.
Wenn das Auto dann doch nichts ist hab ich halt Pech gehabt.
Schönen abend noch Gruß Dominik