Bekommt man doppelt gezahlte Miete zurück?

10 Antworten

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es mag sein, dass dein Vermieter das noch nicht bemerkt hat. Du kannst es natürlich zurückfordern. Setz ihm eine Frist von 1r Tagen.

Bei der Gelegenheit kannst du ihn auch bittem dass er einen Teil der Kaution auch schon überweist. Wenn absehbar ist, dass für eine eventuelle Nachzahlung ein Betrag benötigt wirdm der unter der Kaution liegt,

Wegen noch ausstehender Nebenkosten-Abrechnungen kann der Vermieter bei Mietende nicht die gesamte Kaution, sondern allenfalls einen Betrag in Höhe von 3 monatlichen Vorauszahlungen einbehalten, für angebrochene Jahre einen entsprechenden Anteil (AG Hamburg, 47 C 1373/95, Urteil v. 27.02.1996). Ein Einbehalt für noch ausstehende Abrechnungen ist aber nur zulässig, soweit die Kaution zur Absicherung etwaiger Nachforderungen des Vermieters voraussichtlich benötigt wird. Das ist nicht der Fall, wenn die letzte Abrechnung ein Guthaben des Mieters ergeben hatte (AG Hamburg, 43b C 367/97, Urteil v. 15.5.1998,).

quelle:

http://www.urteile-mietrecht.net/Kaution.html

Dann beweise es Deinem ehemaligen Vermieter mit Deinen Kontoauszügen..ein seriöser VM sollte es Dir zurück zahlen

albatros  24.11.2010, 23:55

Er muss es zurückzahlen, es wäre sonst ungerechtfertigte Bereicherung gemäß § 812 BGB. Natürlich musst du ihm das zunächst mitteilen und beweisen.

Hallo SasI, das ist kein Problem für Dich! Dein Vermieter rechnet mit 99 %iger Sicherheit einen Monat später Deine zuviel gezahlte Miete wieder zurück!! Mit freundlichem Gruss, Hk.

Sasl0407 
Beitragsersteller
 24.11.2010, 22:11

Nee, leider nicht. Das war 2008, ist also zwei Jahre her, und es gab keine Rückzahlung.

Fordere den Betrag zurück und fordere gleichzeitig auch zur Abrechnung der Kaution auf.

Setze dem früheren Vermieter eine FRist bis zum 15.12.2010.

Reagiert er nicht, suche einen Mieterverein auf und bespreche dort das weitere Vorgehen.

Allerdinsg warte bis januar, auf die zwei Wochen kommt es nicht mehr an, denn viele Mietervereine verlangen im Dezember noch den Beitrag für das 2. Halbjahr.

Ja, das hast du. Dein Vermieter hat das unberechtigter Weise behalten. Also schreibe ihm einen Brief und lege deine Belege bei.

PapaPapillon  24.11.2010, 21:34

In unberechtigter Weise? Der Vermieter hat es vielleicht nicht einmal bemerkt.

angy2001  24.11.2010, 21:35
@PapaPapillon

Man kann von einem Vermieter schon erwarten, dass er seine Finanzeingänge überwacht oder es tun lässt. Selbst wenn er es nicht bemerkt haben sollte, hat er es dennoch "unberechtigt".