Bekommt man das Opferentschädigungsgeld nur, wenn das Verfahren noch läuft?

1 Antwort

Ohne zu wissen, worum es geht - ich habe eine ähnliche Aussage von meiner Anwältin erhalten:
Wenn es kein Urteil gibt, dann hat ein OEG-Antrag kaum eine Chance.
Die Auskunft, dass ein Verfahren laufen muss, ist aber nicht richtig - meine Anträge ruhen solange mein Verfahren nicht abgeschlossen ist. Und danach wird entschieden wie es weitergeht.
Ich hatte mich schon mit der Einstellung abgefunden und die Wiederaufnahme nur wegen des OEG beantragt.
Im Übrigen erhältst du nur dann Geldleistungen in Form einer Rente, wenn du einen Grad der Schädigung von mindestens 30 hast. Mir geht es mehr um die Heilbehandlung, wenn die Kasse nichts mehr bewilligt.
Ich bin der Typ, der nicht so schnell aufgibt, also Widerspruch würde ich in jedem Fall einlegen.
Ich wünsche Dir alles Gute.

Kittylein123 
Beitragsersteller
 23.06.2017, 17:12

Ich wohne in Hessen und hier gibt es für Opfer keine Aufstockung der Rente. Ich warte jetzt einfach die Post ab. Frage mich nur, warum sie mit mir den Antrag überhaupt gestellt hat, wenn sie keinen Erfolg erwartet.