mehr Kindesunterhalt durch Auslandseinatz?
Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe auch schon ein bisschen in den antworten rum gelesen aber ich finde nix was mir wirklich weiter hilft. ich habe mit dem Kindesvater weiter keinen Kontakt. wir haben uns noch in der Schwangerschaft getrennt. der Kindesvater ist bei der Bundeswehr (Soldat auf Zeit für 4 Jahre).
die Vaterschaft hat er erst nach einem Vaterschaftstest anerkannt. zahlt seit dem auch (175 € kindesunterhalt)
jetzt habe ich Post bekommen das er noch so rund um die 90 Euro Familienzuschlag bekommt da er ja im öffentlichen Dienst tätig ist (wobei ich mich frage er will nix von dem Kind wissen- Familienzuschlag??) das heißt eigentlich zahlt er im Moment ja nur 85 Euro. habe auch von einem Geburtsbonus gehört-hat er den denn auch noch nachträglich bekommen?
ich habe dann beim Jugendamt angerufen und gefragt wie das jetzt ist, naja die sagten mir das ich nachweisen müsste dass sich sein Gehalt um 10 Prozent gehoben hat um eine neuberechnung zu fordern. nur wie bitte soll ich das machen, ich kenne nicht mal seine alten Lohnzettel und wie soll ich an seine neuen "rankommen" -- ist echt irrwitzig
jetzt habe ich erfahren das er im März ins Ausland geht (natürlich nicht von ihm- er wird versuchen das ich es nicht rauskriege) bekomme ich dann mehr kindesunterhalt?
bin schon gespannt auf antworten. lg
5 Antworten
als alleinerziehende Studentin hast Du leider wie so viele alleinerziehende Mütter die A...karte gezogen; mit 175 Euro im Monat kannst Du trotz Kindergeld keine großen sprünge machen und hat er sich locker allen anderen Verpflichtungen entzogen; was bekommst Du als Ausgleich für Sonn- und Feiertage und sonstige Entbehrungen? geh mal aufs Familiengericht und stell einen Antrag auf Abänderungsklage entweder nach § 323 oder § 654 ZPO; die wissen dort bescheid; kommt leider fast täglich vor;
Am besten wird es sein, Du schaltest einen Anwalt ein. Falls Du kein Geld hast: Beratungskostenhilfe/Gerichtskostenhilfe, beides regelt auch der Anwalt für Dich. Ausserdem weiss er wie an die gewünschten Auskünfte zu kommen ist. Viel Erfolg!
Es drängt sich wirklich der Verdacht auf, daß du eigentlich einen Zahlmeister brauchst und ihn etwas ausnehmen willst. im Einzelnen: Der von dir so bezeichnete Familienzuschlag ist eine Zulage, die er bekommt weil er eben ein Kind hat und dafür zahlt. Eigentlich zahlt er eben keine 85 € sondern immer noch 175; oder nicht ? Im Übrigen steigt der Gehalt bei einem Einsatz nicht an, sondern es gibt eine Zulage (Auslandsverwendungszuschlag) für die Gefährdung, den Ausgleich für Sonn- und Feiertage und sonstige Entbehrungen. Das ist aber kein reguläres Gehalt. Du solltest mal deine Dollarzeichen in den Augen etwas niedriger schrauben.
Die letzte Antwort ist mit Abstand die Beste. Denn mal beim Amtsgericht vorstellig werden, um einen Antrag auf Abänderungsklage zu stellen, läuft nicht.
Zuvor müssen Auskünfte eingeholt werden, damit im Nachgang die Abänderungsklage überhaupt beziffert werden kann.
Hallo Runkelruebe, ich würde mich freuen wenn du noch ein bisschen arbeiten gehst und dir anschließend Gerechtigkeitssinn kaufst und wenn du schon mal dabei bist sollte Empathie auf deinem Einkaufszettel auch stehen. Ganz Ehrlich ist dir deine Aussage nicht peinlich? Hat man dir nicht beigracht, das wenn man keine Ahnung hat (und das liest man Eindeutig bei dir raus) man lieber nichts schreibt? Damit verhindert man sich lächerlich zu machen.