Bekomme volle Erwerbsminderungsrente ,wie Wohnung fimanzieren mietzuschuss ,Grundsicherung

5 Antworten

Nun bin ich in der Situation wegen Trennung eine eigene Wohnung nehmen zu müssen , Welche möglichkeiten habe ich evtl.Zuschüsse oder ähnliches zu beantragen ! Leben nur von dieser Rente,mit Miete zahlen und..und..und ...kaum möglich ! An welche Institution muss ich mich wegen hilfe melden
  1. Eine Wohnung finden die angemessen ist mit 45-50 m², die Höhe der der Miete muss auch angemessen sein, wie hoch die sein darf, googeln Sie:

Harald Thome örtliche Richtlinien und dann dann Ihren Wohnbereich wählen.

  1. Da 674 € unter dem Hartz IV Satz liegt, werden Sie bestimmt noch Anspruch auf ergänzende Leistungen haben, wenn es einen Wohngeldzuschuss gibt.

Wenn Du eine Wohnung hast, hast Du Anspruch auf aufstockende Grundsicherung, die sich zusammensetzt aus dem Regelsatz von momentan 391 Euro, angemessene Wohnunterkunftskosten (= Miete + Nebenkosten + Heizung) und Beiträge Krankenkasse und Pflegeversicherung. - Gegengerechnet wird Deine Rente. (Zum eventuellen Mehrbedarf gleich mehr.)

Um zu erfahren, was eine angemessene Miete ist, google mit

öffentliche richtlinien harald thome

Wenn Dein Wohnort dort nicht aufgeführt ist, nimm einen in der Nähe.

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Bei weiterem Beratungsbedarf google mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist). - Dir werden so (ebenfalls behördenunabhängige) Beratungsstellen wie die Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.

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Vorsorglich auch diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Lass Dich nicht irritieren, dass auch auf "Hartz IV" Bezug genommen wird. - Manchmal bekommt man auf diese Weise auch für Grundsicherung im Alter und bei Erwebsunfähigkeit wichtige Infos (wie hier zu den Beiständen).

cyracus  01.06.2014, 03:38

Du schreibst, Du würdest gern etwas dazuverdienen - sei vorsichtig! - Lies bitte diese Diskussion im elo-Forum, dort wird darauf hingewiesen:

“Wenn du Eu-Rente beziehst und anfängst dazu zu verdienen, musst du das der DRV melden und die kann (wird wahrscheinlich) dich zum Gutachter schicken.“

http://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/52374-zuverdienst-grundsicherung.html

Zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente hast du noch Anspruch auf Grundsicherung. Melde dich beim Sozialamt/Jobcenter. Da erfähst du auch welche Wohnung für dich angemessen ist.

Nun.. 674Euro sind bei einer "schlauen Wahl" des zukünftigen Wohnsitzes sicherlich nicht soooo wenig um jetzt ernsthaft befürchten zu müssen, dass man verhungert. Wohngeld kannst du beim zuständigen Wohnungsamt beantragen. Ich kenne die weitere "Sätze" nicht im Detail... Vermute aber, dass du damit dann schon auf "Hartz IV" Niveau sein wirst. Sollte sich das nicht ausgehen, dann wäre das übergeordnete Sozialamt zuständig. NICHT diese Hartz IV Behörde. Die Sozialämter sind in den zuständigen Regierungsbezirk eingegliedert. Hier findest du weiterführende Informationen bzw. auch praktische Hilfen: http://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/allgemeine_sozialberatung/haeufiggestelltefragen/61731