Bekomme ich von der Unfallversicherung Geld?

6 Antworten

bei der unfallversicherung geht es zuerstmal darum, die person finanziell anzusichern wenn eben die person durch unfall nicht arbeitsfähig ist. das erfolgt zum beispiel durch zuzahlung wenn es zum krankengeld kommt bzw. rentenzahlung wenn man durch den unfall  erwerbsunfähig wird. damit man die unfallversicherung überhaupt beanspruchen kann, muss ein solcher unfall auch gemeldet werden. das ist bei dir scheinbar nicht passiert und leider ist es dann im nachhinein sehr schwer, da noch irgendwas geltend zu machen. ausserdem muss der grad der einschränkung/behinderung eine gewisse höhe haben ehe es zu zahlungen  von teilrenten etc. kommt. ein etwas unbeweglicher finger wird dir diesen grad nicht bringen...

TerhorstAgentur  23.07.2015, 21:21

In Deiner Antwort geht es um alle möglichen Versicherungen, aber sehr wenig was du schreibst trifft auf eine Unfallversicherung zu.

Hey Alex, ohne die ganzen (falschen?) Romane der anderen Ratgeber zu lesen: bei jeder Unfallversicherung gilt es, die Fristen einzuhalten um überhaupt eine Invaliditätsleistung vom Versicherer zu erhalten!

In der Regel muß frühestens 12 Monate nach dem Unfalltag und spätestens 15 Monate nach dem Unfalltag von einem Arzt ein Dauerschaden festgestellt  und dies unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden!

Welche Fristen bei deiner Unfallversicherung zu beachten sind, dies kannst nur du selbst nachlesen in deinen AUB (Allg. Unfallbedingen).

Noch eine Info zu den Fristen: In der Regel kann eine Verschlechterung (zu deinen Gunsten) bzw. auch eine Verbesserung (zugunsten des Versicherers!) bis zu 3 Jahre nach dem Unfalltag durch einen Arzt festgestellt und dem Versicherer gemeldet werden!

PS: Gültigkeit haben immer die AUB des Unfallgeschädigten!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Du hast einen Unfall erlitten, in dessen Folge es - auch wegen Diagnose- und Behandlungsfehlern - zu einem vermutlich bleibenden Körperschaden gekommen ist. Damit sind zwar einige Voraussetzungen für eine Leistung der privaten Unfallversicherung erfüllt. Aber: Ein Unfall ist bedingungsgemäß dem Versicherer "unverzüglich" anzuzeigen. Nach inzwischen 5 Monaten würde Deine Schadenmeldung wohl nicht mehr als "unverzüglich erfolgt" angesehen werden können. Von Daher sind Deine Chancen auf Leistung aus dieser Versicherung eher gering.

Hallo,

nach so langer Zeit, wird es schwierig sein, du solltest dich an einen Anwalt wenden, der sich in solchen Versicherungsfälle auskennt und der Patienten vertritt!

Meiner Meinung nach ist keine Behandlung rechtzeitig unternommen worden, weil das Krankenhaus, wo du eine Röntgenaufnahme machen lassen hast, eine Fehldiagnose ausgesttelt hat.

Der Hausarzt hat auch eine Fehldiagnose erstellt!

Ich würde mir die Röntgenaufnahme vom Krankenhaus sichern, in dem ich sie persönlich abhole (ohne zu sagen weswegen, weil sie sie dir dann nicht aushändigen würden!).

Du kannst natürlich den Fall bei deiner (?) privaten Unfallversicherung melden... Aber laß dich vorher von einem Anwalt beraten, ehe du etwas falsches machst !

Emmy



TerhorstAgentur  23.07.2015, 21:28

erstmal geht es für den Fragesteller darum das der Unfall gemeldet wird und im nächsten Schritt eine Deckungszusage zu erhalten, das sind zunächst einmal die wichtigsten Prioritäten, die Höhe der Leistung oder irgendwelche Sachlagen lassen sich bei einer Unfallversicherung so gut wie garnicht manipulieren und unterliegen einem ganz genau festgelegtem Reglement

Zunächst mal schnellstens den Unfall melden. Eigentlich ist die meldefrist längst abgelaufen. Die versicher die ich kenne akzeptieren aber alle Meldungen bis spätestens 1 Jahr nach dem Unfall. Darauf kann man sich aber nicht verlassen. Als nächstes muss nachgeschaut werden ob dein Tarif auch ab dem ersten Prozent leistet. Es sind Tarife in Umlauf die erst bei 20 Prozent leisten und die erreicht man in den meisten gliedertaxe Tabellen nur wenn alle Finger oder ein Daumen ab oder restlos unbrauchbar sind. Trotzdem den Unfall sofort melden und dann weitersehen.