Bekomme ich noch meinen Lohn wenn ich Krank war?

Arbeitsverhinderung / Krankheit - Arbeitsvertrag - (Recht, Arbeit, Krankheit) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitsvertrag - (Recht, Arbeit, Krankheit) Abrechnung von meinem Lohn, den ich im Dezember bekommen habe - (Recht, Arbeit, Krankheit)

7 Antworten

Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet dir in den ersten 6 Wochen deiner Krankheit das volle Gehalt zu zahlen.


Da du aber weniger als 4 Wochen dort gearbeitet hast gilt die Relegung nicht.


scalpellum  16.01.2017, 14:51

Falsch.

kevin1905  16.01.2017, 15:09
@scalpellum

Wenn du schreibst falsch, wo ist dann die Korrektur?

Familiengerd  16.01.2017, 17:13
@scalpellum

@ scalpellum:

Und was soll an der Antwort falsch sein??

Hier werden die 4 Wochen als Voraussetzung genau so genannt wie in Deiner eigenen Antwort!

Zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (erst nach 4 Wochen) wurde dir ja schon geschrieben.

Aber, du hast Anspruch auf Krankengeld von deiner Krankenkasse für die Zeit wo es keinen Lohn gab. Wende dich an deine Krankenkasse.

Du bekommst Geld vom 17.11.-30.11., wo du auch gearbeitet hast bzw. hast bekommen.

Du bekommst Geld für den 1.-3.12. wo du gearbeitet hast und du müsstest Geld ab dem 16.12. bekommen, da dann die 4 Wochen überschritten waren.

Ich habe dann wegen meiner Krankheit (Schwindelanfälle und Ohnmachts Erscheinungen) gekündigt und die Kündigung wurde am 18. Dezember rechtskräftig.

Tja - und warum sollte der AG über diesen Zeitpunkt hinaus dir noch etwas zahlen?

Erster Gedanke: seit wann bist Du dort beschäftigt? Denn: erst wenn man mehr als 1 Monat in der Firma ist, bekommt man die Lohnfortzahlung.

Als Beispiel: Du bist ab dem 01.01.16 da. Dann kriegst Du erst NACH dem ersten Monat in der Firma Lohnfortzahlung.


Das muss nicht so im Vertrag stehen.. das ist gültig nach dem allgemein geltenden Arbeitsgesetz in BRD.

Wenn das Arbeitsverhältnis zum 18.12. gekündigt wurde, erhältst Du auch nur bis inkl. 18,.12 das Geld. Nicht für den ganzen Dezember.

Familiengerd  16.01.2017, 17:11

Denn: erst wenn man mehr als 1 Monat in der Firma ist, bekommt man die Lohnfortzahlung.

Nicht 1 Monat, sondern 4 Wochen/28 Kalendertage!

TessaUndSven 
Beitragsersteller
 16.01.2017, 14:59

Ja das ich nur bis zum 18.12 Geld bekomme ist mir klar. Aber ich habe nur das Geld von den 1, 2 und 3 Dezember bekommen. Nicht das Geld bis zum 18.12 . 

Ich war ja insgesamt 4 Wochen da beschäftigt bis die Kündigung rechtens war. Also müsste ich doch Lohnfortzahlung bekommen ? :/

SiViHa72  16.01.2017, 15:00
@TessaUndSven

Du hast die Antworten auch der anderen schon gelesen? Wenn Du noch keine 4 Wochen im Betrieb bist, gibt es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Erst ab 4 Wochen im Betreib.

Seit wann hast Du da gearbeitet?

Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast Du erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (§3 (3) EntgFG).

Wende Dich wegen Krankengeld an Deine Krankenkasse (§§ 44 (1), 49 (1) Nr. 1 SGB V).

TessaUndSven 
Beitragsersteller
 16.01.2017, 14:55

Angefangen habe ich am 17.11.2016 und gekündigt habe ich am 4.12.2016 und die Kündigung wurde dann am 18.12.2016 rechtskräftig. 

Also war ich doch 4 Wochen angestellt oder sehe ich das falsch ? Ich kann ja nichts dafür das ich krank geworden bin :/ 

RobertLiebling  16.01.2017, 14:57
@TessaUndSven

Du warst abervor Beginn Deiner Erkrankung keine 4 Wochen im Betrieb. Und nur darauf kommt es an.