Bekomme ich noch meinen Lohn wenn ich Krank war?
Hallo zusammen :)
Wie ihr an der Frage oben seht bin ich etwas verunsichert. Aber ich erkläre mal alles ganz genau.
Ich habe vom 17.11.2016 bis zum 30.11.2016 gearbeitet und auch meinen Lohn bekommen. Da ich Teilzeit arbeite ist es nicht besonders viel. Ich habe auch Fotos gemacht damit man mir gut helfen kann.
Am 1, 2 und 3 Dezember habe ich dann gearbeitet und ab da war ich krank. Ich bin immer zum Arzt gegangen und habe der Arbeit die Atteste per Post zukommen lassen (Habe angerufen ob es in Ordnung ist die Atteste per Post zu schicken und sie sagten das es kein Problem ist.). Ich habe sie alle per Einschreiben verschickt und habe alle Kassenbons noch da, sodass ich weiß das die Atteste angekommen sind.
Ich habe auch Fotos gemacht sodass man sehen kann was über Krankheit in meinem Arbeitsvertrag steht. Ich habe auch noch ein Foto gemacht von meiner lohnabrechnung im Dezember (Bekomme mein Gehalt immer am 15. des Folge Monats). Ich weiß also wieviel ich ungefähr an steuern und Versicherung in % abgeben muss.
Ich habe dann wegen meiner Krankheit (Schwindelanfälle und Ohnmachts Erscheinungen) gekündigt und die Kündigung wurde am 18. Dezember rechtskräftig. Ich konnte die Arbeit nicht mehr weiterführen (Ich war dort Telefonistin) und habe deshalb auch gekündigt. Dies weiß der Arbeitgeber aber auch.
Ich habe dann für den Dezember (Mit Abzügen) heute 132,19€ auf meinem Konto gehabt. Und das kann doch nicht sein da ich ja immer alle Atteste abgegeben habe und der Arbeitgeber muss mir doch mein Gehalt weiter zahlen oder nicht ? Ich habe ja alles was im Arbeitsvertrag steht eingehalten oder liege ich da falsch ?
Es wäre nett wenn mir jemand helfen könnte der auch wirklich Ahnung davon hat :) Ich kann falls jemand noch mehr Infos braucht auch gerne noch die Fragen beantworten. Ich bedanke mich schonmal für eventuelle Antworten :)
Liebe Grüße Tessa
7 Antworten
Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet dir in den ersten 6 Wochen deiner Krankheit das volle Gehalt zu zahlen.
Da du aber weniger als 4 Wochen dort gearbeitet hast gilt die Relegung nicht.
Wenn du schreibst falsch, wo ist dann die Korrektur?
@ scalpellum:
Und was soll an der Antwort falsch sein??
Hier werden die 4 Wochen als Voraussetzung genau so genannt wie in Deiner eigenen Antwort!
Zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (erst nach 4 Wochen) wurde dir ja schon geschrieben.
Aber, du hast Anspruch auf Krankengeld von deiner Krankenkasse für die Zeit wo es keinen Lohn gab. Wende dich an deine Krankenkasse.
Du bekommst Geld vom 17.11.-30.11., wo du auch gearbeitet hast bzw. hast bekommen.
Du bekommst Geld für den 1.-3.12. wo du gearbeitet hast und du müsstest Geld ab dem 16.12. bekommen, da dann die 4 Wochen überschritten waren.
Ich habe dann wegen meiner Krankheit (Schwindelanfälle und Ohnmachts Erscheinungen) gekündigt und die Kündigung wurde am 18. Dezember rechtskräftig.
Tja - und warum sollte der AG über diesen Zeitpunkt hinaus dir noch etwas zahlen?
Erster Gedanke: seit wann bist Du dort beschäftigt? Denn: erst wenn man mehr als 1 Monat in der Firma ist, bekommt man die Lohnfortzahlung.
Als Beispiel: Du bist ab dem 01.01.16 da. Dann kriegst Du erst NACH dem ersten Monat in der Firma Lohnfortzahlung.
Das muss nicht so im Vertrag stehen.. das ist gültig nach dem allgemein geltenden Arbeitsgesetz in BRD.
Wenn das Arbeitsverhältnis zum 18.12. gekündigt wurde, erhältst Du auch nur bis inkl. 18,.12 das Geld. Nicht für den ganzen Dezember.
Denn: erst wenn man mehr als 1 Monat in der Firma ist, bekommt man die Lohnfortzahlung.
Nicht 1 Monat, sondern 4 Wochen/28 Kalendertage!
Ja das ich nur bis zum 18.12 Geld bekomme ist mir klar. Aber ich habe nur das Geld von den 1, 2 und 3 Dezember bekommen. Nicht das Geld bis zum 18.12 .
Ich war ja insgesamt 4 Wochen da beschäftigt bis die Kündigung rechtens war. Also müsste ich doch Lohnfortzahlung bekommen ? :/
Du hast die Antworten auch der anderen schon gelesen? Wenn Du noch keine 4 Wochen im Betrieb bist, gibt es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Erst ab 4 Wochen im Betreib.
Seit wann hast Du da gearbeitet?
Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast Du erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (§3 (3) EntgFG).
Wende Dich wegen Krankengeld an Deine Krankenkasse (§§ 44 (1), 49 (1) Nr. 1 SGB V).
Angefangen habe ich am 17.11.2016 und gekündigt habe ich am 4.12.2016 und die Kündigung wurde dann am 18.12.2016 rechtskräftig.
Also war ich doch 4 Wochen angestellt oder sehe ich das falsch ? Ich kann ja nichts dafür das ich krank geworden bin :/
Du warst abervor Beginn Deiner Erkrankung keine 4 Wochen im Betrieb. Und nur darauf kommt es an.
Exakt, RobertLiebling!
Falsch.