Arbeitsvertrag einen Monat zu spät bekommen, wie dem Jobcenter mitteilen?
Hallo,
Im Dezember vor Weinachten habe ich eine neue Arbeit gefunden. Es ist nur ein kleiner Job auf 450 € Basis und bisher habe ich nur 2 Tage gearbeitet. Den Arbeitsvertrag habe ich auch erst am Freitag erhalten. Nun ist meine Frage, wie ich dem Jobcenter nun mitteilen soll, dass ich zwar einen Job habe, jedoch noch gar keinen Lohn oder sonstiges habe? Ich habe etwas angst, dass ich eine Strafe bekommen werde, da ich erst nach einem Monat vorweisen kann, dass ich arbeite (wobei ich bisher nur insgesamt 2 Tage gearbeitet habe).
3 Antworten
Das du eine Beschäftigung hast hättest du dem Jobcenter spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme mitteilen müssen, ganz egal ob du schon einen AV - hattest oder nicht, der kann ja wie Nachweise über Einkommen später nachgereicht werden.
Wenn du bis jetzt noch kein Einkommen erhalten hast, kann auch nichts angerechnet werden bzw.dürfte noch nichts angerechnet werden, weil es in der Regel nach dem sogenannten Zuflussprinzip geht, bedeutet, Einkommen darf eigentlich erst auf das ALG - 2 angerechnet werden, wenn man es erhalten hat und darüber verfügen kann.
Nur halten sich das viele Jobcenter nicht dran, ziehen da gerne mal einen pauschalen Betrag ab und zahlen dann lieber nach falls man dann doch weniger verdient hat als das Jobcenter zur Berechnung des Bedarfs angenommen hat.
Damit würde ich an deiner Stelle min.rechnen und zwar min.mit einer 3 monatigen Sanktion von min. 30 % ( wenn es die erste Pflichtverletzung im neuen Jahr war ) deines Regelbedarfs von 424 € als Single.
Aber bevor diese evtl.eintritt, wirst du die Möglichkeit bekommen dich zu einer möglichen Sanktion zu äußern, dazu bekommst du dann mit dem Schreiben einen Anhörungsbogen, da kannst du dann deine Meinung zu einer möglicherweise eintretenden Sanktion mitteilen.
Sollte dies nichts bringen und eine Sanktion eintreten, dann bleibt dir auch noch die kostenlose Klage vor dem zuständigen Sozialgericht.
Okay vielen lieben Dank sehr hilfreich.
Bitte schön.
Du teilst das deinem Sachbearbeiter einfach so mit. Neuer Job, Entgelt ncoh nciht erhalten.
Bei ALG2 gilt das Zuflussprinzip. D.h. du erhältst die Leistung ganz normal für die Monate, in denen du noch kein Gehalt erhalten hast. Jetzt mal ganz grob gesagt. Alles weitere sagt dir dein Sachbearbeiter.
Vielen Dank :D
Dass du noch gar keinen Lohn erhalten hast, kannst du ja ohne weiteres mit deinem Kontoauszug belegen.
Ja kann ich
Danke für deine Antwort.
Meinst du ich würde trotzdem eine Strafe bekommen, da ich erst jetzt nachweise, dass ich arbeite. (Wobei ich seit 4 Wochen keinen Dienst hatte)?