Arbeitsvertrag einen Monat zu spät bekommen, wie dem Jobcenter mitteilen?

3 Antworten

Das du eine Beschäftigung hast hättest du dem Jobcenter spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme mitteilen müssen, ganz egal ob du schon einen AV - hattest oder nicht, der kann ja wie Nachweise über Einkommen später nachgereicht werden.

Wenn du bis jetzt noch kein Einkommen erhalten hast, kann auch nichts angerechnet werden bzw.dürfte noch nichts angerechnet werden, weil es in der Regel nach dem sogenannten Zuflussprinzip geht, bedeutet, Einkommen darf eigentlich erst auf das ALG - 2 angerechnet werden, wenn man es erhalten hat und darüber verfügen kann.

Nur halten sich das viele Jobcenter nicht dran, ziehen da gerne mal einen pauschalen Betrag ab und zahlen dann lieber nach falls man dann doch weniger verdient hat als das Jobcenter zur Berechnung des Bedarfs angenommen hat.

Thenoodle403 
Beitragsersteller
 14.01.2019, 12:06

Danke für deine Antwort.

Meinst du ich würde trotzdem eine Strafe bekommen, da ich erst jetzt nachweise, dass ich arbeite. (Wobei ich seit 4 Wochen keinen Dienst hatte)?

isomatte  14.01.2019, 12:51
@Thenoodle403

Damit würde ich an deiner Stelle min.rechnen und zwar min.mit einer 3 monatigen Sanktion von min. 30 % ( wenn es die erste Pflichtverletzung im neuen Jahr war ) deines Regelbedarfs von 424 € als Single.

Aber bevor diese evtl.eintritt, wirst du die Möglichkeit bekommen dich zu einer möglichen Sanktion zu äußern, dazu bekommst du dann mit dem Schreiben einen Anhörungsbogen, da kannst du dann deine Meinung zu einer möglicherweise eintretenden Sanktion mitteilen.

Sollte dies nichts bringen und eine Sanktion eintreten, dann bleibt dir auch noch die kostenlose Klage vor dem zuständigen Sozialgericht.

Thenoodle403 
Beitragsersteller
 14.01.2019, 13:06
@isomatte

Okay vielen lieben Dank sehr hilfreich.

Du teilst das deinem Sachbearbeiter einfach so mit. Neuer Job, Entgelt ncoh nciht erhalten.

Bei ALG2 gilt das Zuflussprinzip. D.h. du erhältst die Leistung ganz normal für die Monate, in denen du noch kein Gehalt erhalten hast. Jetzt mal ganz grob gesagt. Alles weitere sagt dir dein Sachbearbeiter.

Thenoodle403 
Beitragsersteller
 14.01.2019, 11:47

Vielen Dank :D

Dass du noch gar keinen Lohn erhalten hast, kannst du ja ohne weiteres mit deinem Kontoauszug belegen.

Thenoodle403 
Beitragsersteller
 14.01.2019, 12:06

Ja kann ich