Lohn nicht bekommen von Juli?

6 Antworten

Vielleicht kommt Dein Geld ja etwas später. Ich habe auch schon mal am Morgen nachgeschaut, da war noch nichts drauf und am Nachmittag, als ich meine Kontoauszüge geholt habe, war das Entgelt gebucht.

Davon mal abgesehen hat der August mit dem Juli überhaupt nichts zu tun, der Juli muss "ganz normal" bezahlt werden.

Den August muss man Dir bis zum Ende der Betriebszugehörigkeit bezahlen, wenn man Dich nicht mehr arbeiten lassen möchte (was ja der Falll ist, wenn man den Schlüssel abgeben muss und gar nicht mehr zur Arbeit kommen kann).

Wenn Du keine Freistellung hast, in der ausdrücklich vermerkt ist, dass diese "unwiderruflich" ist, kann der AG Dir im August für die Tage, in denen Du nicht mehr arbeiten darfst, nur evtl. vorhandene Überstunden in die Freizeit verrechnen, nicht aber evtl. noch übrige Urlaubstage.

Familiengerd  13.08.2021, 16:16
Wenn Du keine Freistellung hast, in der ausdrücklich vermerkt ist, dass diese "unwiderruflich" ist

Das "ausdrücklich" ist falsch.

Auch eine Freistellung, die nicht ausdrücklich als "unwiderruflich" gekennzeichnet ist, ist unwiderruflich, also auch eine Freistellung ohne jede Erklärung, ob widerruflich oder unwiderruflich.

Hier stimmt doch einiges nicht.

Hallo, ich habe im Juli noch ganz normal gearbeitet, hatte zum 15 August gekündigt

Ist dein Gehalt laut AV immer zum 15. fällig?

auch eine Bestätigung erhalten..

Somit ist die Kündigung zum 15.8. erfolgt.

am 1 August habe ich mich noch krank gemeldet

Wie lange dauerte denn die AU? Hast du Schichtdienst? Der 1.8. war ja ein Sonntag.

am 4 August hieß es dann soll den Schlüssel abgeben

Je nach AV wären dann noch 7-9 AT abzuleisten gewesen. Üblicherweise würde man die nutzen, um Überstunden sowie den Resturlaub abzugelten - so es denn einen gab. Aber das ist nur in Rücksprache mit dem AG möglich, denn der muss das schließlich berechnen und festlegen.

bin dann von ausgegangen freigestellt worden zu sein

Davon kann man nicht "ausgehen", das muss entsprechend angeordnet werden.

und natürlich nicht mehr zur arbeit erschienen

Es ist eher davon auszugehen, dass du für den AG unentschuldigt gefehlt hast.

es gab auch keine Anrufe oder schriftliche Mahnungen zum Dienst bis zum 15 noch zu erscheinen.....

Das ist auch nicht erforderlich, da es sich um eine Bringschuld des AN handelt.

dürfen die also jetzt von Juli wo ich noch komplett gearbeitet habe den Lohn einbehalten?

Nein. Der AG kann sich aber einen Schadenersatz vorbehalten, wenn ihm durch dein Fehlen ein Schaden entstanden ist. Die Abrechnung des Teilmonats August wird zweifellos dauern, das ist bei einer Schlussabrechnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses normal.

Hätte heute drauf sein müssen

Erstens wird noch bis 15 Uhr gebucht (von Sofort-ÜW ganz zu schweigen), und zweitens drängt sich die rage auf, warum man nicht einfach den AG anruft, um nachzufragen. Denn der ist der Einzige, der diese Fragen beantworten kann.

"und bin dann von ausgegangen freigestellt worden zu sein"

Unbedingt klären!

Aber auf den Julilohn hat das etwaige Fehlen im August keinen Einfluss. Das Geld steht dir ganz normal zu.

Warte mal ab bis heute Abend.

Du bist davon ausgegangen, freigestellt zu sein? Wie kommst du darauf, wurde dir das mitgeteilt? Wenn nicht, hast du unentschuldigt gefehlt

Cublin  13.08.2021, 09:12

Hätte ich zwar auch an seiner Stelle geklärt, aber ich nehme an, diesen Schluss hat er gezogen, weil er ohne Schlüssel ja sozusagen keinen (ungehinderten) Zutritt mehr zu seiner Arbeitsstelle hat.

Und auch bei einer baldigen Kündigung ist es ja tatsächlich sehr ungewöhnlich die Mitarbeiter pro Tag mehrmals klingeln zu lassen.

Sabotagdugarage 
Beitragsersteller
 13.08.2021, 09:10

Weil ich den Schlüssel abgeben musste und somit hätte garnicht mehr in die Arbeit rein gekonnt und es auch keine Aufforderung gab zum Dienst zu erscheinen..

Aber ist ja auch eigentlich egal ,die frage die wichtig ist ob die von Juli das Gehalt behalten dürfen da hab ich ja noch ganz normal gearbeitet

.dürfen die also jetzt von Juli wo ich noch komplett gearbeitet habe den Lohn einbehalten? Hätte heute drauf sein müssen

Nein, das dürfen sie nicht.

Notfalls beim Arbeitsgericht Deinen Lohn einklagen.