Bekomme ich das geld noch nach der kündigung?
Hallo,
ich wurde von meiner ausbildung gekündigt.
ich bekomme mein geld immer am 30. bz. am ersten des monats.
ich wurde heute gekündigt, und die frage ist ob ich das geld von diesen monat trotzdem bekomme.
lG
4 Antworten
Natürlich hast du ein Anrecht auf Bezahlung der Ausbildungsvergütung bis zu dem Tag deines Ausscheidens aus dem Betrieb.Es sei denn,du hast die Arbeit verweigert und blau gemacht.
Azubi in der Probezeit oder Azubi ausserhalb der Probezeit?
Einen Azubi nach der Probezeit zu kündigen geht nicht so einfach - das geht nur über die (umgangssprachlich) "fristlose Kündigung", für die bei einem Azubi schon einiges angefallen sein muss.
in der probezeit
Ja, Du kommst es anteilig für die Zeit des Monats, in der Du noch dort gearbeitet hast.
Das kann man trotzdem anteilig zahlen, in dem man von der Anzahl der (Arbeits-)Tage des Monats ausgeht und dann eben z. B. 25/30 des Monatsgehaltes zahlt.
Ja natürlich, wenn du noch arbeitest, steht dir auch das Geld dafür zu.
in der ausbildung wurde ic aber tarif bezahlt. also ohne pro arbeits stunde so und soviel geld. sondern ich habe das bekommen wie immer