Beitrag von GEZ über 500 EUR, Schreiben von Gerichtsvollzieher, was tun Ratenzahlung möglich, Was ist eine Vorladung?
GEZ GEBÜHREN
5 Antworten
In der Regel sind immer Ratenzahlung mögliich. Wenn jedoch der Gerichtsvollzieher bereits kommt wird es etwas schwerer. Eine Vorladung bedeutet Du muußt zu diesem Termin hingehen, unbedingt, der Gerichtsvollzieher hat die Möglichkeit auch ohne Dein Anwesen in Deine Wohnung zu gehen und zu pfänden. Also gehe zu dem termin. Versuche schriftlich miit der GEZ eine Ratenzahlun zu vereinbaren. Schreibe Deine finanzielle Situation. Mache einen Ratenvorschlag den Du Dir leisten kannst der aber auch ein Betrag ist mit den Deine Schuld in einem gewissen Zeitraum abbezahlt werden kann.
Hallo Lewi15613,
im Zwangsvollstreckungsverfahren kann der Gerichtsvollzieher bei Vorliegen eines entsprechenden Gläubigerauftrages eine Vermögensauskunft vom Schuldner abnehmen. Hierzu lädt (= LADUNG) der GV den Schuldner i.d.R. in sein Büro (Ausnahme wäre §807 ZPO).
Zu diesem Termin MUSST Du erscheinen. Gleich zu Beginn wird Dich der GV fragen, ob Du die Schulden an Ort und Stelle begleichen kannst. Dies ist auch im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung nach §802 b ZPO möglich, es sei denn, der Gläubiger hat von vorneherein einer "Gütlichen Erledigung" widersprochen. Kommt es also zu einer Gütlichen Erledigung, dann ist auch die Abnahme der Vermögensauskunft hinfällig.
Kannst Du keine Ratenzahlung erlangen bzw. die Schulden an Ort und Stelle bezahlen, dann wird Dir der GV sogleich die VAK abnehmen.
Herzliche Grüße
itasca
Das was du bekommen hast ist ein Bescheid dagegen kannst du Widerspruch einlegen jetzt habe ich bloß ein Problem normalerweise heißt das nicht Vorladung sondern Anhörung
Das ist richtig was du schreibst ich war da kurz auf der Leitung gestanden danke
Kannst du mir bitte dazu Näheres erklären?
@Lewi15613,
die GEZ gibt es schon lange nicht mehr.
Durch eine Rechtsverordnung bist Du verbindlich verpflichtet, einen Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Der Gerichtsvollzieher wird wohl bei Dir pfänden wollen.
Wie konnte es überhaupt zu diesem hohen Betrag kommen?
Seit dem.Umzug, kein Schreiben von GEZ, wurden wohl vergessen, jetzt ist es denen aufgefallen
Nicht dein Problem, Anwalt!
wenn der Gerichtsvollzieher schreibt ....
sind SÄMTLICHE Widerspruchsfristen bereits abgelaufen ...
und selbstverständlich heißt es Vorladung .....
Fragesteller wurde, sofern die Schulden nicht bezahlt werden, zu Abgabe der Vermögensauskunft vorgeladen ...