Beim Ladendiebstahl 150€ erwischt - folgen?
Hallo Zusammen,
eine Freundin 21Jahre wurde beim Ladendiebstahl erwischt. Wert 150€ sie hat es sofort zugegeben und es wir eben eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstellt. Mit was muss Sie rechnen? Vorstrafen hat sie Fahrerflucht. Anzeige wegen Betrug welche aber fallen gelassen wurde...der Detektiv meinte das hat mit dem anderen nichts zu tun und sie gilt als Ersttäterin, man sieht auch das das nicht professionell war. Eine Standpauke habe ich ihr schon gegeben aber was erwartet sie nun? LG
5 Antworten
eines ist wichtig... Bezahle in Zukunft deine Einkäufe... und betrüge niemandem .. dann haste auch keine probleme mit detektiven und richtern
Da es nicht die erste Straftat war und 150€ auch alles andere als geringwertig sind, wird es wohl zu einer Gerichtsverhandlung kommen. In Anbetracht des Alters sollte eigentlich kein Strafbefehl ergehen.
Vorausgesetzt, dass Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt, ist eine kleine Geldstrafe in Höhe von ca. 30-40 Tagessätzen angemessen und üblich. Die Höhe eines Tagessatzes entspricht einem Dreißigstel des Nettoeinkommens.
Mit einer derartigen Geldstrafe wäre deine Freundin allerdings noch nicht vorbestraft, sodass sie beruflich nichts zu befürchten hat.
Der Staatsanwalt kann aufgrund der Vorbelastung ab diesem Fall reagieren, da er eventuell eine Gefährdung der Öffentlichkeit sieht.
Rechtlich gesehen, hat das eine mit dem anderen nichts gemeinsam bis auf mangelnde Disziplin. In der Regel wird die Anzeige fallen gelassen oder ein Bußgeld von maximal 50% des Diebstahls.
Was sein könnte, wenn nicht jetzt aber garantiert bei weiteren Vorfällen, dass die Staatsanwaltschaft ein psychologisches Gutachten erzwingt und gerichtlich eine Therapie verordnet, da wie bereits erwähnt habe, deine Bekanntschaft die öffentliche Ordnung stört und eine potentielle Gefahr für die Gesellschaft ist.
"Bußgeld von maximal 50% des Diebstahls"?!? Und dann auch noch ein Gutachten? Man man man... ziemlich viel Unsinn
Bei Ersttätern wird das Strafverfahren i.d.R. ohne Auflagen und Weisungen eingestellt. Bei 150 € könnte aber ein Grund für eine Ausnahme von dieser Regel vorliegen.
das entscheidet das gericht, aber mindestens 1 jahr Hausverbot in dessen Geschäft. das ist schon mal sicher.
das ist gut so. die Dame muß sich mal Gedanken machen, ob ihr verhalten, was sie an den tag legt, irgendwie falsch ist. oder sie landet eines tages hinter gitter. und das ist nicht mehr schön.
2 Jahre habe die schon gesagt und schon mal 50€ strafe