Jugendliche beim Ladendiebstahl erwischt, was nun?

12 Antworten

Bei 80 Euro wird Nichts eingestellt. Eingestellt wird der Diebstahl geringwertiger Sachen, die Grenze liegt zur zeit bei 50€. Außer, der Bestohlene besteht auf Verfolgung, dann wird das auch nicht eingestellt. Aber so wie das abgelaufen ist, wird der Ladenbesitzer das auf jeden Fall verfolgen lassen.

Was passieren wird, läßt sich nicht wirklich vorhersagen. Vermutlich werden es ein paar Sozialstunden.

selina2107 
Beitragsersteller
 30.06.2015, 13:33

Hey, was heißt denn das mit der Verfolgung?

KantosDjor  30.06.2015, 13:35
@selina2107

Da Gegenteil von Einstellung, also die Sache wird weiter verfolgt (Nicht du!). also bearbeitet. Die Anzeige wird von der Polizei an den zuständigen Staatsanwalt geschickt, und der bearbeitet das

selina2107 
Beitragsersteller
 30.06.2015, 13:40
@KantosDjor

danke, aber bleibt denn mein führungszeugnis sauber, oder eher nicht?

KantosDjor  30.06.2015, 14:46
@selina2107

Da kommt nix rein. Bei Erwachsenen kommt ein Eintrag ins Führungszeugnis ab 90 Tagessätzen, Geldstrafen sind aber im Jugendstrafrecht nicht vorgesehen, Für eine Eintrag musst du schon eine ordentlich Strafe bekommen, also eine Haftstrafe. Das ist aber in deinem Fall kaum der Fall (Ich meine was von 2 Jahren gelesen zu haben, das kann ich aber jetzt nicht so bestätigen, auf jeden Fall wird Alles UNTER einer Haftstrafe nicht eingetragen.

Du wirst oder musst bei der Polizei eine Aussage machen , die dann zum Gericht geschickt wird. Dieses wird dann entscheiden ob du Sozialstunden machen musst oder ob das Verfahren eingestellt wird. Bei dem hohen Betrag steht deine Chance denke ich mal leider nicht so hoch das du einfach so davon kommst. Ich habe das ganze auch schon hinter mir. Allerdings habe ich im Wert von 15 Euro geklaut. Habe mich entschuldigt und ich hatte Glück da mein Verfahren eingestellt wurde. Auf dich werfen denke ich Sozialstunden zukommen und ein Hausverbot von 1 Jahr bei dem Laden wo du gestohlen hast. Lass den Kopf nicht hängen, jeder macht Fehler, mach es nicht wieder und dann wird alles gut! :)

KantosDjor  30.06.2015, 13:25

Man muss bei der Polizei überhaupt nix aussagen. Und die schicken die Aussage auch nicht zum Gericht. Es wird ein Anhörungsbogen vom zuständigen Staatsanwalt kommen, den muss man dann beantworten.

Was könnte nun passieren?

Anzeige, Sozialstunden und nen Eintrag im Strafregister/Führungszeugnis.

Kann das Verfahren eingestellt werden, oder eher nicht?

Du wurdes beim Diebstahl erwischt, es gibt also keinen Grund irgendetwas einzustellen.

selina2107 
Beitragsersteller
 18.11.2015, 10:45

Wurde übrigens ohne Vorladung eingestellt :-)

selina2107 
Beitragsersteller
 30.06.2015, 13:16

Klar kann ein Diebstahlverfahren eingestellt werden, aber ich weiß nicht unter welchen Umständen, also bitte antwortet doch nur, wenn ihr euch auskennt.

Charlex  30.06.2015, 13:18
@selina2107

Warum sollte es eingestellt werden? Dazu gibt es keinen Grund! Du hast etwas geklaut und wurdest dabei erwischt - fertig. Die einzige Chance die du hast ist, das der Bestohlene seine Strafanzeige zurückzieht.

Bist du denn auch unter 14? Weil das könnte auch entscheidend sein

RosalieSophie  30.06.2015, 13:32

Dann bist du auf alle Fälle strafmündig, also kannst verurteilt werden

selina2107 
Beitragsersteller
 30.06.2015, 13:19

Nein, bin ich nicht

Mal abgesehen von dieser Dummheit wäre es vielleicht angebracht eine Entschuldigung an die Geschäftsleitung des Unternehmens zu schicken.Vielleicht interessiert das keinen aber ist vielleicht für dich besser. Ich meine damit aber nicht den Filialleiter sondern den Vorstand des Unternehmens.