Ladendiebstahl: Schon beim Einstecken der Ware in die Kleidung oder erst beim Passieren der Kasse?

12 Antworten

Erst beim Verlassen des Geschäftes bzw. hinter der Kasse gilt eine eingesteckte Ware als Diebstahl. Hier ist wieder einmal so ein Fall, wo ein übereifriger Kaufhausdetektiv eine Fangprämie kassieren will.

Vertraut dem Jungen weiterhin und steht zu ihm. Als Erstes würde ich mit dem Geschäftsführer reden. Wenn das nichts hilft, ab zum Anwalt.

Von Diebstahl kann erst geredet werden, wenn die Ware offensichtlich nicht bezahlt werden sollte. Das ist erst nach Passieren der Kasse nachweisbar.

mag ja sein, daß das in-die-Tasche-stecken von unbezahlten Waren nicht sehr vertrauenswürdig wirkt, de facto Diebstahl ist es aber erst mit (nichtbezahlendem) Passieren der Kasse

In jedem Discounter gibt es wenn nicht einen Einkaufswagen, zumindest einen Einkaufskorb - Alles klar?!

Wieselchen1  22.01.2008, 22:51

Weißt du, Traidax, manchmal gehe ich in einen Laden, um nur ein Teil einzukaufen. Dann nehme ich auch weder Einkaufswagen noch einen Korb. Und an der Kasse lassen mich dann mitleidige Menschen vor, weil mir die acht oder neun Einzelteile schon fast aus der Hand fallen...

Alles klar?

tradaix  22.01.2008, 23:03
@Wieselchen1

Die Benutzung von Einkaufswagen oder -korb soll Missverständnisse ausräumen. Solange Du die Sachen offen trägst, in einem Karton oder sogar in einer mitgebrachten Tragetasche bis zur Kasse bringst, wird dies toleriert. Sobald Du aber Ware in Deine Kleidung deponierst, überschreitest Du die geduldete Grauzone.

amiria71  22.01.2008, 23:30
@tradaix

Die benutzung des Einkaufswagens hat allein den Sinn, dass wir nicht auf das Einkaufen eines Artikels verzichten, weil wir ihn nicht mehr tragen können. klauen kann ich mit und ohne Einkaufswagen...

Wer nur die Hände freimachen will, legt andere Ware tunlichst ins Regal, alles Einschieben in die eigene Tasche ist verdächtig!

Jeder Erwischte hat sicher ähnliche Ausreden.

Wieselchen1  22.01.2008, 22:59

Und damit widerlegst du dich selbst. Ich würde gerne wissen, wie viele widerrechtlich "Erwischte" wirklich nur so ein Anliegen hatte, und nicht - wie von dir unterstellt - stehlen wollte.