Beim driften auf Parkplatz fotografiert worden was droht mir jetzt?
Hey ich hab ne frage und zwar ich war mit nem Kumpel auf einem öffentlichen Kies Parkplatz driften irgendwann Kamm jemand mit einer Kamera raus gestürmt und hat versucht uns zu fotografieren nun meine Frage darf er einfach so ohne weiteres mich und mein Auto fotografieren und was kann mir passieren
Freue mich über jede Antwort
4 Antworten
Mhhh war es in einem Ruhe Gebiet sprich Siedlung ect. sage ich erstmal Ruhe Störrung...
aber vielleicht bist du ja nur ausversehen ins Rutschen gekommen :p Wer wills beweisen?
Naja Platz verweis vielleicht...aber sowas passiert doch ehr vor Ort...? Vielleicht aber eine Gefährdung "es hätte ja jemand verletzt werden können."
Ich kann nur raten tut mir Leid. Vielleicht passiert auch garnichts... wer weiß :/
Öffentlicher Parkplatz (da gilt die StVO) und Kies, also habt ihr da wohl auch Spuren im Kies hinterlassen.
Auf jeden Fall kann er Euch erstmal anzeigen. Ob das wirklich die Polizei bewegt, lassen wir mal offen.
Ob die Aufnahme verwertbar sind, lassen wir mal offen. Vermutlich geht es nicht vor Gericht udn damit erledigt es sich von selbst.
Hallo julian6677777,
der Mann hat gegen keine Gesetze verstoßen als er:
- Dich und
- Dein Auto
fotografiert hat.
Solange ihr bei driften nichts beschädigt habt, droht denjenigen, der von Euch beiden da rumgedriftet ist nur eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, die gem. dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit folgenden Bußgeldbescheiden geahndet werden kann:
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Tatbestandsnummer: 130112
Tatvorwurf:Sie belästigten Andere durch unnützes Hin- und Herfahren mit dem Fahrzeug innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 118 BKat
Verwarnungsgeld: 20,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
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Tatbestandsnummer: 130100
Tatvorwurf: Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm.
Ordnungswidrigkeit gem: § 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 117 BKat
Verwarnungsgeld: 10,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
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Werden wie in Deinem Fall zwei Tatbestände durch ein und dieselbe Handlung erfüllt, wird nur eine und zwar die mit der höheren Strafandrohung geahndet.
Schöne Grüße
TheGrow
Also er könnte eine anzeige machen allerdings wird das die Polizei nicht wirklich interessieren . Allerdings darf er das Video nirgendwo hochladen , weil er dich nicht gefragt hat ob er Aufnahmen von dir machen kann .