Hilfel! Die securety hat meinen Ausweis fotografiert?

11 Antworten

Ich (17) steck irgendwie in der klemme..

Stimmt :-O

bin nach 12 Uhr einfach mit einem gebrauchten 18er Bändchen rein spaziert.

Das sind gleich zwei Straftaten:

§ 265a StGB: (1) Wer (...) Zutritt zu einer Veranstaltung (...) in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Der Versuch ist strafbar.

§ 123 StGB: (1) Wer (...) in (...) Geschäftsräume[n] oder in das befriedete Besitztum eines anderen (...) ohne Befugnis (...) verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ob die angezeigt werden, wirst du schon abwarten müsen weißt aber nun , was dann auf dich zukommt :-)

G imager761

Erdbaerk 
Beitragsersteller
 04.07.2015, 08:00

hat der Veranstalter nicht auch ein Problem wenn raus kommt dass dieser nicht ausreichend kontrollieren hat?

imager761  04.07.2015, 08:29
@Erdbaerk

Ja, hätte er für grob fahrlässige Verstöße gegen § 4 I JSchG. Nur hat er eben Eingang kontrolliert, indem er durch 18er-Bändchen Zugang unbegleiteter Minderjähriger ja entsprechend geregelt hat :-).

Nur wer das absichtlich unterläuft und sich daurch erst unberechtigten Zutritt erschleicht, macht sich eben strafbar.

Wie will er kriminelle Energie für derartigen Mißbrauch verhindern?

Aus der Nummer kommst du nicht mehr raus :-(

Erdbaerk 
Beitragsersteller
 04.07.2015, 07:40

als man mich aufgefordert hat zu gehen, bin ich gegangen.?

imager761  04.07.2015, 07:57
@Erdbaerk

Darauf käme es nicht mehr an: Du hast gewußt und genau deshalb ja auch in arglistiger Täuschungsabsicht ein gebrauchtes 18er-Bändchen getragen, um vorsätzlich widerrechtlich die Veranstaltung betreten zu wollen :-O

Das erfüllt aber bereits den Straftatbestand vollendeten Hausfriedensbruchs :-O

Etwas anderes wär es nur dann gewesen, wenn du ohne Volljährigenpass und ohne Vorzeigen deines Ausweises nach 24 Uhr angesprochen zum Verlassen aufgefordert wurdest und gegangen wärst.

Ich habe mit den angesprochenen Straftaten so meine Probleme. Eine Urkundenfälschung sehe ich nicht. Möglich wären tatsächlich Hausfriedensbruch und Leistungserschleichung. Aber auch für diese Taten fehlen einige zur Beurteilung erforderliche Fakten:

Das "gebrauchte 18er Bändchen", welche Funktion hat es. Dient es lediglich als Nachweis des Alters oder ist es auch der Nachweis der Zahlung des Eintrittsgeldes? 

Wo fand das Fest statt? War es in einer Halle, auf  einer Wiese auf einem abgesperten Bereich oder wo?

Das Fotografieren des Ausweises ist so eine Sache. Grundsätzlich habe ich keine Probleme damit.  Die datenschutzrechtlichen Vorschriften könnten greifen, wenn man wüsste, aus welchem Grund der Ausweis abgenommen und fotografiert wurde. Hast du den Ausweis eigentlich freiwillig herausgegeben oder wurde er dir abgenommen?

Skayritarai  29.04.2020, 15:51

Das abfotografieren und kopieren von Personalausweise ist unzulässig!

Skayritarai  29.04.2020, 23:39
@furbo

Aber das darf nicht jeder und außerdem dürfen Ausweise nicht abfotografiert werden.

Erdbaerk 
Beitragsersteller
 04.07.2015, 19:11

okay vielen Dank

Erdbaerk 
Beitragsersteller
 04.07.2015, 17:36

Es gab Kontrolle am Eingang aber da ich das Bändchen schon hatte, haben die mich nicht mehr kontrolliert. das gesamte Gelände war umzäunt (also richtig dass man sonst nicht rein kommt)

furbo  04.07.2015, 18:48
@Erdbaerk

Na dann, dann waere durchaus Hausfriedensbruch und Erschleichen von Leistungen drin. Ich denke dennoch, dass es nur Bangemachen war. Einfach abwarten, ob noch was kommt. Wenn ja - wird so schlimm nicht sein.

Erdbaerk 
Beitragsersteller
 04.07.2015, 07:57

Das Bänden ist ein Nachweis für Zahlung und des Alters. das fest war auf einer abgesperrten Wiese. ich hab den Ausweis (unüberlegt) freiwillig gezeigt. das fotografieren jedoch wollte ich nicht (ich habe auch noch versucht ihn diesen wieder abzunehmen. )

furbo  04.07.2015, 17:01
@Erdbaerk

Gab es denn eine Eingangskontrolle oder war der Zugang ungesichert, lediglich das Gelände abgesperrt (sollte keine Zugangskontrolle stattfinden, so findet auch kein Erschleichen statt mit der Folge, dass der 265a StGB -Erschleichen von Leistungen- schon vom Tisch wäre). 

Nur eine für diese eine Veranstaltung abgesperrte Wiese (z.B. durch Plastikketten) reicht nicht aus, um den Begriff des "umfriedeten Besitztums" zu erfüllen (LG Lübeck, StV 89, 157). Von daher wäre auch der Hausfriedensbruch vom Tisch.

M.E. wird gar nichts passieren. Ich denke, dass sie dir Angst machen wollten und das ist ihnen scheint's gelungen. An Straftaten sehe ich jedenfalls keine. Das verhindert allerdings nicht, dass die Veranstalter eine Strafanzeige stellen können, die dann sicherlich eingestellt wird.

Also ein Urheberrecht gibt es da nicht, nur ein Datenschutzgesetz. Er darf deine Daten nicht einfach so rausgeben.

Wenn der Ausweis echt ist, ist es keine Urkundenfälschung.

So gesehen hat Er sich strafbar gemacht. Wurde beim Eintreten nicht kontrolliert, dann selber schuld.

Verlange seinen Namen!

Mach dir keine Sorgen wenn alles echt ist.

Zuko540  04.07.2015, 03:43

Das Bundesdatenschutzgesetz macht bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten eine Ausnahme und Urkundenfälschung kann sein, dass er komtrolliert wurde mit einem gefälschten Ausweis und so an das Ü18-Band gekommen ist, so wird sich die Security das gedacht haben.

Mach dir keine sorgen da wird nichts auf dich zukommen hatte das auch achon oft

zur dokumentation eines vergehens oder einer straftat kannst du dich sehr schlecht auf ein dubioses urheberrecht berufen. wenn die es ernst meinen, flattert demnächst post vom staatsanwalt ein.