Beifahrer verursacht Fahrradfahrer Unfall mit Tür was kommt auf mich als Fahrer zu, was kommt auf uns beide zu?
Hallo liebes GF.net Team, ich habe heute einen Klassenkameraden kurz vor einer Ampel aussteigen lassen wollen. Dazu habe ich einen abgesenkten Bordstein gesucht, rechts geblinkt und bin halb auf den Bordstein gefahren. Mein Mitschüler hat im Stress nicht nach hinten geguckt(ich auch nicht) und die Tür aufgemacht, wobei ein Fahrradfahrer der von hinten auf dem Fahrradweg ankam,(auf welchem ich nicht stand da dieser einen Abstand zur Bordsteinkante von ca 1,50m hat-und auf dem Gehweg liegt quasi) nicht mehr bremsen konnte und gegen meine Beifahrertür gefahren ist. Es wurde nicht viel an seinem Fahrrad beschädigt und der gute Herr konnte auch kurz darauf, nachdem er seine Personalien mit denen meines Klassenkameraden ausgetauscht hat, weiter fahren. An meinem Auto, wurde nichts beschädigt weshalb wir auch nicht die Polizei gerufen haben.
Könnt Ihr mir sagen, wie es nun weiter gehen könnte ?Der Herr meinte er schickt uns einen Kostenvoranschlag der Fahrradwerkstatt und meldet sich bei meinem Klassenkameraden.
Was könnte nun schlimmstenfalls noch passieren ?
Bitte um euer Wissen, vielen Dank schon mal aus Berlin
6 Antworten
Der Mitschüler sollte sich vergewissern das da kein Gefahr von Hinten war (Schulterblick, eventuell sehr langsam die Tür aufmachen).
Wenn der Radfahrer "lustig drauf ist" kann er dein Freund gegen "fahrlässige Körperverletzung" anzeigen, erst mal abwarten.
Kostenvoranschlag ist zwar schön, musst du aber schauen das er dich nicht über den Tisch zieht, und alles schriftlich abschließen. Sonst kassiert er Kohle von dir und dann zeigt er dich an.
http://www.recht-finanzen.de/faq/2820-einigungsprotokoll-nach-einem-autounfall
Etwas sagt mir das du trotzdem Polizei benachrichtigen solltest (auch wenn du dein Auto, in Ordnung ist, der Radfahrer ist eventuell verletzt). Aber da ihr schon Personalien ausgetauscht habt, denke ich nicht das er dich wegen Fahrerflucht anzeigt.
...ich würde mich mal 1-2 Tage danach aktiv bei dem Herrn melden und mal fragen wie es ihm geht und nicht abwarten bis er sich bei deinem Kameraden meldet. Das demonstriert guten Stil und ausserdem kann man da mal abfühlen, wie er sich weiter verhalten wird / wie er mit der Sache umgeht.
Grundsätzlich ist das eigentlich ein Fall für deine Kfz-Haftpflichtversicherung. Blöd ist hier natürlich die Rückstufung.
Es wäre aber auch über die Privathaftpflicht deines Klassenkameraden versichert (evtl. ist er noch bei seinen Eltern mitversichert). Das wäre die Beste Lösung.
(Vielleicht sind ja auch in deiner Privathaftpflichtversicherung Schäden durch Beifahrer beim Aussteigen mitversichert)
Vorteil wenn die Versicherung involviert wird: die prüft die Schadenhöhe und wehrt unangemessen Hohe Ansprüche zurück.
Klar kann dein Kumpel das auch aus eigener Tasche zahlen. Wenns wirklich nur das Fahrrad ist, ists ja okay. Dann muss er dran denken sich bestätigen zu lassen, dass mit Zahlung der Reparaturkosten der Fall abgeschlossen ist.
Das Problem ist, wenn der Herr doch noch zum Arzt geht. Dort wird festgehalten, dass es ein Unfall mit einem Verursacher war. Dann kommt mit 100%iger Sicherheit die Krankenkasse des Herrn auf deinen Kumpel (oder dich als Halter des Fahrzeugs) zu und fordert die Behandlungskosten als Regress.
Hallo,
ja, die Schuld liegt wohl ganz klar bei euch bzw. bei deinem Beifahrer.
Somit soll er mal bei seiner Privat-Haftpflichtversicherung nachfragen, ob die das übernimmt.
Übernimmt sie es nicht, dann den Schaden aus dem eigenen Geldbeutel begleichen.
Über die KFZ-Haftpflicht würde ich es nicht abwickeln, da die Zurückstufung des Schadensfreiheitsrabatts sicher mehr Geld kostet, als der entstandene Schaden.
Sicher eine gute Idee ist, sich mal nach dem Wohlbefinden des Herrn zu erkundigen.
Wenn ihm wirklich nichts oder nicht viel passiert ist und man ihm seinen Schaden ohne "rumzueiern" begleicht, dann wird er wohl nichts weiter unternehmen.
Hätte er so etwas vorgehabt, dann hätte er sicher auf die Polizei bestanden.
Viele Grüße
Michael
So wie Du schreibst, liegt die Schuld wohl eindeutig bei deinem Mitschüler und der Radfahrer trägt keine Schuld. Dann ist es doch nur ok, wenn der Verursacher die Reparaturkosten für den Schaden trägt. Der Radfahrer wird wohl weiter nichts unternehmen. Der wird froh sein, wenn er den "Schaden" bezahlt bekommt. Wäre halt gut wenn Ihr Euch vor Ort schon geeinigt hättet, welcher Schaden überhaupt entstanden ist, damit er jetzt nicht sein Rad auf fremde Kosten sanieren läst - aber davon würde ich erst mal nicht ausgehen.
Dir wird nichts passieren, bist ja unschuldig. Wenn dann könntest du es wie bereits in anderen Kommentaren gesagt über deine Kfz-Haftpflicht laufen lassen.
Ich bedanke mich schon mal für Ihre Antwort und werde meinem Klassenkameraden darauf hinweisen sich die Dokumente der gezahlten Schäden am Fahrrad quittieren zu lassen. Er hat sich wie gesagt leicht verletzt ist aber am Ende weitergefahren weshalb ich davon ausgehe das es nicht so Schlimm gewesen ist.
Ich hoffe diese Sache klärt sich schnell auf und wir können alles regeln..