Bei einer Vorladung als Betroffene, bin ich dann gleichzeitig auch Beschuldigte?

4 Antworten

Entweder bist Du als Geschädigter oder als Schädiger betroffen.

Ein Betroffener kann sowohl Täter, Geschädigter als auch Zeuge sein.


Die Polizei hört dich erst mal neutral als Betroffene in diesem Fall an. Falls sich ein bestimmter Verdacht erhärtet, kannst du danach der Beschuldigte sein...

Fängt zwar beides mit B an, ist aber grundverschieden. Wenn Du als Beschuldigte geladen wirst, ist Dir das auch genau so wortwörtlich mitzuteilen. Weil Du als Beschuldigte andere Rechte hast als Betroffene. Hier geht es offensichtlich um ein Verfahren, bei dem Du Tatopfer bist oder evtl. gar nicht direkt etwas mit dem Strafverfahren zu tun hast.