Welche Befugnisse hat diese Behörde (Zoll & Feldjäger)?
Ich stelle euch mal die Frage? Da ich im Internet nicht fündig werde. Hat der Zoll oder die Feldjäger die gleichen Sonderrechte wie die Polizei?
Angenommen der Zoll oder die Feldjäger fahren an einer Bank vorbei und sehen wie eine Bewaffnete Gruppe eine Bank stürmt? Dürften die dann angreifen? Um Leben und Leib zu retten? Oder müssen die selber 110 wählen?
Darf überhaupt der Zoll oder die Feldjäger überhaupt was unternehmen? z.B Ein Zoll Streifenwagen fährt vorbei und wird Zeuge, wie Person A einer alten Dame die Handtasche klaut? Dürfte der Zoll dann dem Täter die Handschellen anlegen und nach
§127 StPO Absatz 2 agieren?
Oder müssten die nach §127 Absatz 1 (Jedermannsrechte) agieren?
3 Antworten
Zoll und Feldjäger haben spezielle Zuständigkeiten, die von den polizeilichen abweichen.
Sicher würden sie bei Überfällen eingreifen, obwohl das nicht ihre originäre Zuständigkeit ist. Notwehr, Notstsnd usw. könnten hier eingreifen.
Sieht also der Zoll den Handtaschendiebstahl wäre eine Festnahme nach 127,1 StPO möglich. Um die Festnahme nach 127,2 durchzuführen, müssten sie strafprozessual zuständig sein. Das sind sie nicht. Eine Fesselung wäre aber auch bei Festnahmen nach 127,1 StPO möglich.
Beispiel für die Zuständigkeit (oder fehlende Zuständigkeit) ist folgendes:
Eine Zollstreife kontrolliert irgendwo eine Person. Zollrechtlich liegt nichts vor. Bei der Überprüfung stellen die Beamten einen offenen HB fest. Sie dürften den Betroffenen dennoch nicht festnehmen, weil ihnen die Zuständigkeit fehlt. Mir war das auch nicht geläufig, bis auf einer gemeinsamen Besprechung von Zollbeamten darauf hingewiesen wurde.
Danke euch für die Aufklärung =)
Ich bin mir nicht sicher, ob der Zoll auch als eilzuständige Behörde eingreifen darf. Letztlich ist der Zoll eine Finanzverwaltung, nur ein kleiner Teil ist mit Vollzugsaufgaben betraut.
Welches Bundesland verleiht denn dem Zoll im Rahmen der Eilzuständigkeit polizeiliche Befugnisse?
Hab mal nachgeschaut. Tatsächlich haben einzelne Bundesländer auch den bewaffneten Zollbeamten eine Eilzuständigkeitskompetenz zugestanden. Allerdings dürfte der Vollzug von HB nicht darunter fallen.
Danke für den Hinweis auf die Eilzuständigkeitskompetenz für den Zoll, war mir bis dato nicht bekannt.
Ist auch nicht sehr bekannt, da es meines Wissens nach nur drei Bundesländer momentan haben. Vollzug von Haftbefehlen kann auch darunter fallen. Ich war mal z.B. bei einer Schiffsabfertigung dabei, bei der der Zoll für die Bundespolizei einen Haftbefehl vollstreckt hat.
Das mit der Schiffsabfertigung glaube ich dir sofort. Es gibt ein Kooperationsabkommen zwischenn Zoll und Bundespolizei im Bereich des Grenzschutzes, bei dem die beiden Behörden gegenseitige Aufgaben übernehmen. So könnte der Bundespolizeibeamte bei Steuervergehen im ersten Angriff für den Zoll handeln. Umgekehrt kann der Zoll HB im Rahmen der Bundespolizeizuständigkeit vollstrecken.
Zur Frage des Fragestellers muss ich meine Antwort dahingehend relativieren, dass sich die polizeilichen Möglichkeiten des Zolls nach dem jeweiligen Landesrecht richten, in den überwiegenden Bundesländern haben sie die Jedermannrechte wie oben beschrieben, in einigen haben sie bei bestimmten Anlässen polizeiliche Befugnisse.
Eins verstehe ich nicht? Was wäre jetzt ein HB im Rahmen der Bundespolizeizuständigkeit? Was wäre jetzt der Unterschied von der Landespolizei
Die Bundespolizei ist eine Polizei mit Sonderaufgaben. Ihr obliegt z.B. auch die Grenzfahndung = bei der Feststellung von zur Festnahme ausgeschriebenen Personen wird der HB vollstreckt. Der Zoll, der Aufgaben der Bundespolizei mit wahrnimmt, könnte auch den HB vollstrecken.
Verstehe ich nicht du schreibst oben " Umgekehrt kann der Zoll HB im Rahmen der Bundespolizeizuständigkeit vollstrecken " was wäre jetzt so ein HB im Rahmen der Bundespolizei? bei der Landespolizei wäre es ja, Person X bezahlt seine Geldstrafe nicht. Richter ordnet dann einen HB an so? und bei der Bundespolizei? Es muss dann eine andere Art von HB sein, weil der Zoll ihn dann ja auch vollstrecken darf/kann? oder wie muss ich das verstehen?
Es ist der gleiche HB, der Zoll vollstreckt im Grenzdienst den HB, weil er die Aufgaben der Bundespolizei wahrnimmt.
Feldjäger haben gegenüber Zivilpersonen überhaupt keine besonderen Rechte.
Trotzdem werden sie wohl kaum tatenlos zusehen, wenn sie Zeuge einer Straftat werden. Grundlage wäre dann das Jedermannsrecht.
"Über Funk" die Polizei informieren können sie allerdings auch nicht, weil die Bundeswehr (zur Zeit noch) keinen BOS-Funk benutzen darf.
Was ist der BOS FUNK
Das ist der Funk von B ehörden und O rganisationen mit S icherheitsaufgaben.
Trotz Sonderechte, können sie eingreifen. Sie werden über Funk die zuständigen Behörden informieren und um Verstärkung bitten.
Bei Punkt zwei gilt das gleiche.
Feldjäger gehören aber zur Bundeswehr und dürfen überhaupt keinen BOS-Funk benutzen!
Richtig, es gibt allerdings Bundesländer, die die "Eilzuständigkeit" haben. Dort darf der Zoll in deinem Beispiel auch den Haftbefehl vollziehen.