Behindertenparkplatz bei Supermärkten

11 Antworten

Du hast auf einem Privatparkplatz zwar die Möglichkeit das falsch parkende Auto anzuzeigen, aber im Grunde hast du selbst davon nichts, außer dass der Betroffene sich ärgert. Bringt dir aber eigentlich nichts. Du kannst aber die Marktleitung bitten bzw. bitten lassen, den Fahrer auszurufen, damit der sein Auto wegfährt. Leider werden Behindertenparkplätze immer wieder zugeparkt, weil die ja direkt neben dem Eingang liegen.

Zunächst einmal kann es nur ein Bußgeld geben wenn es sich um eine amtlich angeordneten Behindertenparkplatz handelt der auch ordnungsgemäß ausgezeichnet wurde. Die meisten Behindertenparkplätze auf Supermarktparkplätzen sind aber weder amtlich angeordnet noch gemäß der StVO ausgeschildert. Du kannst dich an den Marktleiter wenden, der hat das Hausrecht und kann auch den Falschparker auffordern den Platz räumen. Das zu parken solltest du dir verkneifen, falsch parken ist nur eine Ordnungswidrigkeit, Nötigung hingegen ist eine Straftat. Ich habe selber eine Parkausweis und ärgere mich öfters aber letztendlich hast du bei offiziellen Behindertenparkplätze nur die Möglichkeit das Ordnungsamt oder die Polizei zu rufen, die können dann den Parkplatz sofort räumen lassen. Natürlich kannst du den Falschparker auch ganz normal Anzeigen, dann bekommt er zumindest eine 35€ Denkhilfe. Ich persönlich sage den Falschparker ganz klar das er asozial ist.

Schnatti17782  31.08.2012, 07:39

Du kannst ihn nicht anzeigen. Und er bekommt auch keine 35 Euro. Arbeite da und viele denken, das es geht. Und Das ist Blödsinn.

Anton96  31.08.2012, 11:44
@Schnatti17782

Ich rede hier nicht von den Behindertenparkplätzen auf Supermarktparkplätzen, sondern von denen im öffentlichen Verkehrsraum. Klar gilt das nur wenn ich mich auch als Zeuge zur Verfügung stelle eine Anonyme Anzeige bringt da nichts. Ich hoffe es handelte sich hier nur um eine Missverständniss und du wolltest sagen das das Ordnungsamt bei Behindertenarkplätzen die nicht amtich angeordnet wurden nicht aktiv wird. Wenn ich einen Falschparker auf einem amtlich angeordneten Behindertenparkplatz der korrekt ausgeschildert wurde beim Ordnungsamt anzeige hoffe ich das die aktiv werden, den werden sie es nicht könnte man auf dumme Ideen kommen.

Peterpeter  24.11.2013, 19:55
@Schnatti17782

Richtig dafür ist, nicht die Polizei und auch nicht das Ordnungsamt (Politesse) zuständig es wird hin und her geschoben Nur der Markt kann Abschleppen macht er aber nicht da er Vorkasse leisten muss, und nur übers Gericht das Geld zurück holen kann!

Ob Privat oder Nicht privat ist egal, die StVO gilt auf auf 99.9 % aller Parkplätze. Solange diese durch jederman befahrbar sind (tatsächlich).

ÖVR: Öffentlich i. S. d. Straßenverkehrsrechts sind zum einen alle nach dem Wegerecht des Bundes und der Länder dem allgemeinen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (= öffentlich-rechtlicher Verkehrsraum); zum anderen gehören auch die Verkehrsflächen dazu, auf denen ohne Rücksicht auf eine verwaltungsrechtliche Widmung oder auf die Eigentumsverhältnisse (Privatgrundstück) auf Grund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten die Benutzung durch einen unbestimmten Personenkreis zugelassen ist (= tatsächlich-öffentlicher Verkehrsraum) und auch tatsächlich genutzt wird.

clubschalker 
Beitragsersteller
 30.08.2012, 16:37

da sagt die polizei aber was anderes... als ich bei denen angerufen habe, sagten sie, die machen nichts, weil es privatgrund ist und dort die StVO nicht gilt.

Kihlu  30.08.2012, 19:21
@clubschalker

Leider sind nicht alle Kollegen so,

die Herrschende Meinung ist wie oben beschrieben. Kann dir die passenden Quellen liefern wenn gewünscht. Sonst könnte man ja im Parkhaus keine Fahrerflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) begehen. Oder alle würden auf Parkplätzen fahren üben. Nur als Beispiel.

Cokedose  01.09.2012, 00:15
@Kihlu

Wenn dort die StVO gilt, sind gerade dann die privat aufgestellten Schilder verkehrsrechtlich ohne Bedeutung, weil nur behördlich aufgestellte oder genehmigte Zeichen und generell nur Zeichen die den Vorgaben der StVO entsprechen eine Gültigkeit haben. Im Grunde sind bereits Schilder die nicht in der Schrift DIN 1451 gehalten sind nicht gültig. Wer also beispielsweise an eine Baustelle kommt mit recht und links je ein 30er Schild in zwei verschiedenen Schriften, kann davon ausgehen, daß eins von beiden nicht gültig ist. Zwar ist das andere von der Sache her gültig, aber ein gültiges und ein ungültiges Schild sind wiederum eine widersprüchliche Beschilderung und somit komplett ungültig.

Ob der Richter das genauso sieht oder eher der Auffassung ist, dass man den Sinn der Beschilderung hätte dennoch verstehen müssen ist eine andere Geschichte. Es sollte nur ein Beispiel sein und wer die Augen im Straßenverkehr einmal gezielt offen hält wird erstaunt sein was man alles findet, inkl. diverser Phantasieschilder, uralte Schilder und katastrophale Baustellenabsicherungen wo man sich fragt wer die eigentlich abgenommen hat.

Kihlu  02.09.2012, 11:54
@Cokedose

Da hast du wohl Recht. Mein Schwerpunkt war auch eher darauf Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, oder auch generell Verkehrsunfall auf solchen Parkplätzen, oder auch Fahren ohne FE.

Ich kann Deinen Zorn gut verstehen und finde es auch eine Sauerei auf Behindertenparkplätzen zu parken. Wenn Du den Falschparker aber zuparkst, dann wirst Du abgschleppt und es ist eine Nötigung...

Peterpeter  24.11.2013, 19:49

Fahrertür zu parken (wenn möglich) kann auch nicht verstehen warum Politessen da nicht aufschreiben dürfen, wenn das Risiko bestehen würde 35 € Strafe zu bekommen, würde auf dem Supermarkt Parkplatz kaum er parken!

clubschalker 
Beitragsersteller
 28.08.2012, 16:21

in den 10 Minuten in denen ich aber einkaufe, kann man mich doch nicht abschleppen. so schnell geht das doch nicht. und die leute, die da parken, müssten ja auch damit rechnen, dass sie selbst abgeschleppt werden. insofern nötigen die mich ja auch, zu warten bis die parkplätze frei werden, oder sieht das das gesetz in diesem anders? wie gesagt vielleicht gibt es da auch einen unterschied zwischen parkplätzen auf denen die StVO gilt und privatparkplätze, wo sie nicht gelten

lupfi  28.08.2012, 16:25
@clubschalker

Das Problem sehe ich darin, dass Du Dich nicht " strafbar " machen darfst, weil der Andere sich " strafbar " gemacht hat...

chris0301  28.08.2012, 16:25
@clubschalker

Es ist nicht erlaubt ohne Parkausweis auf Behindertenparkplätzen zu parken.

Es ist nicht erlaubt andere absichtlich zu blockieren.

Ausserdem: Was ist wenn der angebliche Falschparker ein Verwandter eines Behinderten ist und den behinderten Menschen abholt und nur vergessen hat den Parkausweis auszulegen? Dann muss der Behinderte wegen Dir warten.

clubschalker 
Beitragsersteller
 28.08.2012, 16:27
@lupfi

naja gut, das sehe ich ein. will wegen solchen leuten ja auch nichts zahlen müssen...

Anton96  29.08.2012, 11:52
@chris0301

Wenn einer vergisst den Parkausweis aus zu legen dann darf er streng genommen dort auch nicht parken, er kann eine Knolle bekommen und sogar abgeschleppt werden, ergo ist das recht unwahrscheinlich.

MRPC0815  28.08.2012, 16:20

aber nur wenn der falschparker zahlt, glaub ich.

bienle123  28.08.2012, 16:22
@MRPC0815

Leider nein, das wäre schön...

Ich denken deinen Ärger darüber kann jeder hier nachvollziehen und ist durchaus gerechtfertigt. Leider ist es jedoch, daß man da nicht gegen machen kann, außer vielleicht auf den Fahren zu warten und ihn anzusprechen um ihn für die Zukunft diesbezüglich etwas zu sensibilisieren.

Denn Behindertenparkplätze auf Privatgrundstücken wie diese von Supermärkten, Discountern etc. sind nicht gleichgestellt mit denen auf öffentlichen Straßen. Denn die vor den Märkten sind so gehen nichts anderes als eine Serviceleistung des Eigentümers. Vergleichbar mit Frauen- oder Eltern- bzw. Mutter-Kind-Parkplätze. Sie sind ohne verkehrsrechtliche Bedeutung, sondern, wie gesagt, einfach nur Parkplätze die der Eigentümer bestimmten Kundengruppen separat zur Verfügung stellt und entsprechend kennzeichnet. Bei Behindertenparkplätzen stellt er halt nur grösere Parklücken in Eingangsnähe zur Verfügung und kennzeichnet sie entsprechend damit du auch weißt, daß genau diese Parkplätze dafür gedacht sind.

Das bedeutet, daß allein der Eigentümer bzw. Mieter auch darüber entscheiden kann wen er dort parken lässt und wen nicht. Aber das zu kontollieren, dafür fehlt es an Zeit und Personal und einen Abschleppdienst zu beauftragen ist bei "Kurzzeitparkern" sinnlos und zudem unverhältnismäßig. Polizei und Odnungsamt sind dafür nicht zuständig, es sei denn sie werden direkt beauftragt, was aber auch nur bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten (z.B. Zuparken/Behinderung/Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer) der Fall ist.

Schnatti17782  31.08.2012, 07:37

Es kommt drauf an, ob sie rechtlich angeordnet sind, nur dann macht es das Ordnungsamt.

Cokedose  31.08.2012, 23:48
@Schnatti17782

Das stimmt, aber wie in deiner eigenen Antwort beschrieben ist das eher die Ausnahme oder geschieht erst dann wenn der Markt die Bewirschaftung des Parkplatzes an die Stadt/O-Amt überträgt. Allerdings geht es dann meist nur um das Problem der Dauerparker die dann letztendlich nur ein 5,- Knöllchen kriegen. Abschleppen finde ich jedoch deutlich effektiver und kostet rund 190,- mehr. Das regt auf jeden Fall den Sünder zum Nachdenken an.

Schnatti17782  02.09.2012, 14:38
@Cokedose

Es gibt dafür nicht 5 Euro. 35 Euro ist das Parken auf dem Behindertenparkplatz. Umsetzen kann man erst nach 15 Minuten.

Es heißt übrigens umsetzen. Abschleppen tust du nur, wenn das Fahrzeug defekt ist und umsetzen, wenn du falsch parkst.

Cokedose  02.09.2012, 18:51
@Schnatti17782

Entschuldige daß ich der Umgangssprache verfallen bin.

Ich habe ja mit den 5,- nur die Dauerparker gemeint, da die dort zu 99,9% ohne Parkscheibe parken, obwohl es auf den meisten privaten Parkplatzschilder gefordert wird, weil das Parken dort i.d.R. nur 1-2h erlaubt ist. Und dann gibt es halt nur 'nen 5er, weil das Amt nur bei Behinderung umsetzen lassen kann.

Schnatti17782  05.09.2012, 07:33
@Cokedose

Das ist auch nicht richtig. Parken ohne Parschein oder ohne Parkscheibe kostet bis zu 25 Euro und nach 3 Stunden kann umgesetzt werden.

Cokedose  05.09.2012, 10:22
@Schnatti17782

Glaube ich kaum, da der Bußgeldkatalog bundeseinheitlich ist. Und an abgelaufener Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder mit Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt kostet es bei einer Überschreitung bis 30min max. 5 Euro Verwarngeld (Nr. 63.1). Fehlt die Parkscheibe oder der Parkschein, weiß der/die Kontrolleur/in nicht wie lange das Fahrzeug die zulässige Parkzeit überzogen hat und kann max. die ersten 30 min. anrechnen. Wird 1, 2 oder 3 Stunden später nochmals kontrolliert und das Fahrzeug steht immer noch da, wird es natürlich teurer.