Behält man das Sorgerecht wenn Kind bei Pflegeeltern aufwächst?
Hallo, ich wollte mal nachfragen ob man das Sorgerecht behalten darf wenn das Kind bei Pflegeeltern aufwächst? Und wie ist das mit der Geburtsurkunde wer muss die Unterschreiben?
5 Antworten
Jeder Fall ist anders. Es gibt beides. Man kann auch nur Teile vom Sorgerecht an die Pflegeeltern übertragen, z.B. die Gesundheitsfürsorge.
Manchmal leben Kinder dauerhaft in einer Pflegefamilie, manchmal auch nur befristet. „In etwa 60 Prozent der Fälle bleibt das Sorgerecht bei den leiblichen Eltern“, sagt Thiele. Die Pflegeeltern übernehmen dann nur die Alltagssorge. Dazu gehören tägliche Entscheidungen, die etwa den Schulbesuch betreffen, einen Arztbesuch oder die Freizeitgestaltung. Geht es um Fragen, die den weiteren Lebensweg des Kindes beeinflussen, entscheiden die leiblichen Eltern.
https://www.ovb-online.de/weltspiegel/wirtschaft/wenn-kinder-pflegeeltern-brauchen-9586317.html
Nein, die Verpflichtung für die elterliche Sorgepflicht wird dann gerichtlich aufgehoben. Pflegeeltern übernehmen vertraglich die elterlichen Fürsorgepflichten. Sie könnten das gar nicht ausüben, wenn noch weitere Personen diese Verpflichtung hätten. Das kann natürlich auch durch den Hinschied der Eltern passieren.
Das ist totaler Unfug.
Erkundige Dich beim Jugendamt!
Das ist unterschiedlich.
Bei manchen Pflegekindern behalten die Eltern das Sorgerecht, bei anderen nicht.
Die Geburtsurkunde unterschreibt niemand.
Um das Kind anzumelden unterschreiben die Eltern. Oder ggf. der Vormund.