Hat ein Vater ohne Sorgerecht Anspruch auf Informationen über das Kind?
Moinsen, im Grunde steht die Frage schon oben.
Ich brauche eigentlich nur ein paar Paragraphen, die belegen, dass ein Anspruch existiert oder nicht, den Rest suche ich selbsständig, wenn ich einen Ausgangspunkt habe kann ich auch nachschauen.
Es geht um den leiblichen Vater, der sein Sorgerecht verlor und nun Informationen über sein ehelich geborenes Kind von den Pflegeeltern einfordert. Die leibliche Mutter ist verstorben.
vielen Dank im Vorraus
Haktarus
3 Antworten
ja du hast anspruch auf informationen über das kind. du kannst dir das schriftlich vom jugendamt einfordern: gesundheitszustand, interessen und hobbies, leistungsstand und entwicklung. erwarte aber nichts großartig ausformuliertes. in der regel müssen 2-3 fotos dazu gelegt werden und die aktuellen zeugnisse in kopie - so es schon welche gibt.
warum hat der vater das sorgerecht verloren? warum musste ihm das kind weg genommen werden um zu pflegeeltern zu kommen? da muss im vorfeld sehr viel schief gelaufen sein beim vater.
wie wäre es wenn du umgang einforderst oder gibts da umgangsaussetzung. solche maßnahmen werdne eigentlich nur ergriffen, wenn massive misshandlung im spiel ist oder und missbrauch.
Ohje! Ich glaube da ist ein falscher Eindruck entstanden. Ich bin vom Beruf Erzieher und es hat mit meiner Arbeit zu tun. Kinder habe ich noch keine.
Dennoch danke für deine Infos. :)
Ja, er hat Anspruch auf Information auch ganz ohne Sorgerecht.
Wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht... da er das Kind offensichtlich mißhandelt oder mißbraucht hat, muß ihm da aber nur sehr wenig an Information gegeben werden.
§ 1686 Bürgerliches GesetzbuchAuskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Vielen Dank für deine Antwort. Nur bei diesem Paragraphen halte ich mich aber an dem Umstand auf, dass die leibliche Kindesmutter verstorben ist. Werden die Pflegeeltern auch "rechtlich" als Elternteil angesehen oder nur als Pflegschaft im weitestem Sinne (ohne die wunderbare Arbeit von Pflegeeltern schlecht zu machen), müsste dann das Jugendamt oder die Pflegeeltern Auskunft geben? Obwohl ich mir schwer vorstellen kann, dass das Jugendamt sich solche Umstände macht. Immerhin hat das Jugendamt viel um die Ohren.
LG Haktarus
bzw. - woher weißt du daß der vater das kind mißhandelt und mißbraucht hat !?
Ihm wurde das Sorgerecht entzogen.
Das passiert i.d.R. nur dann, wenn der Vater das Kind mißhandelt oder mißbraucht hat.
Sonst entzieht ihm so schnell niemand die elterliche Sorge.
sorry, aber das stimmt nun ganz und gar nicht ! das sorgerecht geht auch auf einen elternteil über wenn die eltern getrennt und zerstritten sind.
Nein, das ist falsch.
Seit vielen Jahren bekommt ein Elternteil die alleinige Sorge nur noch bei schwersten Verfehlungen des anderen Elternteils.
....oder wenn die kommunikation zwischen den eltern völlig zerstört ist und unmöglich. auch dann wird sorgerecht auf einen elternteil übertragen.
Das ist aber sehr sehr selten. Macht auch nicht jeder Richter, obwohl das nicht unvernünftig wäre.
Ah endlich eine genauerer Übersicht. Vielen Dank! :)
hallo menuett. warum hat der vater das kind "offensichtlich" mißhandelt oder mißbraucht ?
mfg, waldhummel