Begrüdeter Verdacht Prüfung geschummelt was tun?
Also es geht darum, dass ich eine Prüfung an der Uni mit einer guten note bestanden habe in der ich im drittversuch war. Nun war ich leider in der Klusureisicht und habe dem Professor drauf aufmerksam gemacht das eine komplette aufgabe vergessen wurde. Daraufhin meinte der Professor dass ich diesen Zettel untergejubelt habe was nicht stimmt. Was aber stimmt ist, dass ich meine unterlagen rausgeholt habe um die Antworten die ich damals geschrieben habe abzugleichen um eventuell punkte rauszuholen. Der Professor meinte aber ihre Unterlagen liegen draußen und sie haben die ANtwort in der Prüfung reingetan. Leider hat der Professor als ich den raum betreten habe mir nichts davon gesagt, dass es nicht erlaubt sei die Unterlagen rauszuholen. Es kommt noch hinzu das aufm Blatt ein Stempel der uni vorhanden ist, Ich meine ich hätte mir so ein Blatt ja garnicht beschaffen können geschweige so einen STempel. Der Professor begündet weiter, dass die AUfgabe sehr ausfühlich geschriebn wurden ist und die ANtwort von anderen abweicht. ABer ich hatte diese AUfgabe komplett auswendig gelernt und das war die erste AUfabe gewesen die ich gelöst habe. Nun habe ich eine einladung beim Prüdungsausschuss. Ich werde meine sicht natürlich erklären, aber was kann ich tun und was kann mir im schlimmsten fall passieren. Das ist meine letzte prüfung gewesen, ich bin eigentlich durch und nun sowas. MEine Frage: Muss ich zum Prüfungsausschuss und mich erklären es ist ja nur ein begrüdeter Verdacht bzw. die haben ja nichts handfestes und was kann mir ich schlimmsten Fall drohen..wie solte ich jetzt vorgehen??
3 Antworten
Geh zum Prüfungsausschuss und erzähle das denen genau so und bitte darum, dass der Professor die Aufgabe bewerten muss.
Wenn du auf dem offiziellen Prüfungspapier geschrieben hast: Mach dir keine Sorgen!
Wenn Du zum Prüfungsausschuß geladen wurdest, hast Du dort vorzusprechen. Tust Du es nicht, sehen sie es als Schuldanerkenntnis an, und das war´s dann wohl ohne Abschluß.
Was aber stimmt ist, dass ich meine unterlagen rausgeholt habe um die Antworten die ich damals geschrieben habe abzugleichen um eventuell punkte rauszuholen.
Darf man das überhaupt?
Dann erkläre halt deine Sicht der Dinge vor dem Ausschuss.