Wie ist die rechtliche Lage bei einer unlösbaren Aufgabe in einer Klausur?

6 Antworten

Ich würde sagen es kommt darauf an,Wie sehr eure Note darunter geliked hat.Wenn sie so schlecht ausgefallen ist,dass ihr eventuell nich weiterkommt(habe leider keine Ahnung von Unis da ch noch auf der Realschule bin),dann könntet ihr nochmal mit eurem Professor über das Problem reden.

Nach der Schule sollte man wissen, dass man sich nicht mit einer Aufgabe beschäftigt die in erster Linie nicht lösbar scheint, sondern erstmal die Aufgaben macht die man "kann". Demnach hätte man die Aufgabe übersprungen und erstmal die anderen Aufgaben gemacht.

Daher finde ich es persönlich schlau von nem Dozenten, auch wenns unbeabsichtig war, solche eine Aufgabe zu stellen.

als student sollte man wissen, dass man immer zuerst die aufgaben löst, die einem leicht von der hand gehen. hat unsereiner bereits in der grundschule gelernt.

dein zeitargument zieht nicht.

Nein. es gibt auch immer wieder lösbare Aufgaben, an denen sich die Leute die Zähne ausbeißen und einige zu viel Zeit verschenken.

Die eine Aufgabe wird gestrichen, der Rest gilt.


Das hat was mit eigenem Zeitmanagement und Arbeitsweise zu tun: man lernt spätestens in der Oberstufe, dass erst die Aufgaben gelöst werden, die leicht sind, die schwierigen knackt man zu letzt.


An einer= 1 von 24 Aufgaben endlos Zeit zu verspielen, so dass das Endergebnis gar gefährdet ist,  sollte die jeweiligen Studenten ernsthaft zum Reflektieren ihrer eigenen Arbeitsweise anregen.



Passiert. Niemand ist gezwungen sich ewig mit einer Aufgabe zu beschäftigen die nicht lösbar ist. Das lernt man schon in der Schule "wenn man bei einer Aufgabe hängt, die nächste anfangen und wenn zum Schluss noch Zeit ist, diese Aufgabe behandeln".