Frage Prüfung zum steuerfachangestellten?
Hi,
mir wurde erzählt wenn man den schriftlichen Teil mit 1 besteht und den mündlichen mit 5 oder 6 durch fällt, muss man nochmal die komplette Prüfung nachschreiben, auch die schriftliche wo man eine 1 hat.
Stimmt das? Warum muss man denn die schriftliche auch nochmal wiederholen?
3 Antworten
Zum bestehen gibt es keine eindeutige Regel und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Für den einen reicht es aus wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 ist, für den anderen müssen auch beide Teilprüfungen für sich bestanden sein.
Unabhängig davon sind beide Teilprüfungen Bestandteil einer einzigen Prüfung, die mit du dann eben nicht bestanden hast. Somit wird die Prüfung wiederholt. Ob sie nun aus 1,2 oder 5 Teilen besteht ist irrelevant. Aber auch hier gilt: Das entscheidet jeder ein wenig anders und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein.
Bei unserer Kammer in Thüringen ist dies leider der Fall.
Mit einer 6 bist du überall durchgefallen weil du keine Note mit einer 6 ausgleichen kannst falls die Note 1 und 5 zusammen berechnet wird entsteht eine gesamt Note von 4 aber ich weis nicht wie es bei deinem Fach abläuft so kenne ich es aber.