Begeht der Lehrer Straftaten?
Alles hier ist in NRW
Ich werde die Situation kurz schildern.
Durch Handlungen von paar Schülern, wird ALLEN verboten einen Raum zu betreten.(Kolektivstrafe?)
Bei nicht-Störung sofort nach einem mal "stören" rausgeworfen. Der Lehrer war seit Anfang der Stunde sauer. (Schulg. Para. 53 verbietet Erziehungsmaßnamen in Folge des Affekts, wie auch ohne wiederholter oder schwerer Störung)
Angefordertes Gespräch zwischen Lehrer und Stufenleitung wird verweigert, aber anderen gewährt (AGG-Bruch?, da nur ich ja verweigert werde)
In der selben Stunde, wo ich rausgeflogen bin, haben nachweislich auch andere gestört, sind aber nicht rausgeflogen.(GG-Bruch bei Para. 3 "Jeder ist vor dem Gericht gleich usw.", da ich für das selbe "Vergehen" anders bestraft wurde)
Sind die Vermutungen der Gesetzesbrüche hier richtig, wenn ja bitte sagen ob meine Erklärungen stimmen :)
8 Antworten
Der Lehrer begeht keine Straftaten. Nichts von dem, was du hier erzählst, ist auch nur ansatzweise eine Straftat.
Nicht jeder Gesetzesbruch ist eine Straftat. Du kannst hier klagen, wenn du denkst, dass du Aussicht auf Erfolg hast, das Stgb hat damit aber nichts zu tun.
Eine Straftat ist es per Definition, wenn man ein Gesetz bricht. Das hat nichts mit Vergehen oder Verbrechen zu tun
Nein, eine Straftat ist, was im Strafgesetzbuch definiert ist. Falschparken ist z.B.keine Straftat.
Das ist völliger Blödsinn und ganz gefährliches juristisches Halbwissen.
Eine Straftat ist es per Definition, wenn man ein Gesetz bricht.
Nein, ist es nicht. Aber dass du von der Thematik keine Ahnung hast, war ja schon anhand deiner ursprünglichen Frage klar.
Ich ergänze, es gibt auch noch ein paar andere Gesetze, nach denen man sich strafbar machen kann, das Straßenverkehrsgesetz z.B. Oder Steuergesetze, aber das Schulgesetz gehört nicht dazu.
Im SchulGn§53 steht nix von „ist im Affekt nicht erlaubt“
Nein. Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.
Mit Artikel 3 GG kommst Du nicht weiter.
Das GG hat im übrigen keine §§.
Und das ein Raum nicht mehr betreten werden darf kann die Schulleitung eigentlich nach Belieben festlegen. Schließlich hat sie das Hausrecht.
Vielleicht solltest Du Dir auch mal ein wenig Gedanken über Deine Pflichten machen, statt nur über Deine (vermeintlichen) Rechte.
Nein.
Nein.
Nein.
Grund?
Wie wäre es wenn du dich auf deinen Schulabschluss konzentrierst und nicht auf mögliche Paragrafen nach denen du den Lehrer verklagen könntest. Vielleicht reicht schon normales und anständiges Benehmen aller Schüler und es gibt keine Probleme mehr
Ist doch meine Sache wie ich vorgehe, wenn du nicht antworten kannst, antworte nicht
Es ist auch Sache des Antwortenden, was er antwortet. Wenn Dir die Antwort nicht passt, dann lies sie doch einfach nicht.
Erläutere wieso der Bruch gegen das SchulG durch denn Ausschluss und Affektgetriebene Handlung kein Bruch ist