Befristete volle EMR, Akteneinsicht von der DRV bentragen?

3 Antworten

Wie Huber schon geschrieben hat, mach dich nicht verrückt, Alaskaalarm.
Weder eine Akteneinsicht wird dir im Moment helfen, noch wird es dich irgendwie besser beruhigen.
Alleine deine Einschränkungen geben den Ausschlag dafür, ob weiterhin du die EMR bekommst oder eben die TEMR.
Andererseits kannst du froh sein, in der heutigen Zeit die EMR erhalten zu können. Die DRV zieht den Gürtel immer enger und es wird immer schwerer eine volle EMR zu erhalten.
Warte die Zeit einfach bis nächstes Jahr ab. Kontrolliere deinen Krankheitsverlauf und Einschränkungen im Arbeitsleben bzw. Alltagsleben. Führe ein "Fahrtenbuch" deiner Krankheit(en). So hast du immer einen Überblick, was wann wo passierte etc.
Ich wünsche dir viel Erfolg für das nächste Jahr und lass den Kopf nicht hängen.
Es wird alles gut

Hallo Alaskaalarm;

Sie schreiben unter anderem:

Befristete volle EMR, Akteneinsicht von der DRV bentragen?

Meine Frage: Macht es Sinn nächstes Jahr bei meinem Verlängerungsantrag gleichzeitig Akteneinsicht einzufordern um festzustellen nach welchen Kriterien die Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden also die volle EMR genehmigt wurde oder soll ich besser abwarten bis der Verlängerungsantrag bearbeitet wurde. Dieser Gedanke beschäftigt schon länger und ich habe Existenzängste. Ich möchte vermeiden, daß die DRV beim nächsten mal die volle EMR aberkannt oder sogar komplett streicht.

Antwort:

Sie haben in diesem Zusammenhang bereits eine Frage eröffnet am 21.9.2016 und aus diesem Grund sollten Sie Ihre weitere Frage auch unter diesem Vorgang ggf. ergänzend einstellen!

Doppelte Einreichungen verstoßen im Grund genommen gegen die GF-Richtlinien! Sie müßen also damit rechnen, daß dieser Vorgang vom zuständigen Supportmitarbeiter entfernt wird!

Ihre Bedenken betreffs Weiterbewilligung Ihrer Erwerbsminderungsrente hatten Sie schon am 21.9.2016 vorgetragen, meine Antwort war wie folgt:

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Fazit:

Aus Ihren Zeilen spricht eher die Sorge, daß die volle Erwerbsminderungsrente nach Ablauf der zeitlichen Befristung nicht weiterbewilligt wird!

Die Realität sieht aber in der Regel doch so aus, daß wenn die Leistungsfähigkeit einmal derart in Mitleidenschaft gezogen worden ist, (daß es zu einer Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente kommt), dann ist es meist ziemlich unwahrscheinlich, daß sich die volle Leistungsfähigkeit einfach so wieder einstellt!

Sie sind sehr gut beraten, wenn Sie ab Rentenbezug regelmäßig Ihre Ärzte aufsuchen und dann beim Antrag auf Weitergewährung der vollen Erwerbsminderungsrente zusammen mit Ihrem Hausarzt plausibel und glaubhaft nachweisen können, daß Ihre gesundheitlichen Beschwerden weiterhin vorliegen!

In der Regel gibt es dann mit der Weiterbewilligung keine Probleme!

Wer aber ab Rentenbezug nicht mehr regelmäßig zu seinen Ärzten geht und keinen Nachweis vorzeigen kann, der darf sich dann nicht wundern, wenn die DRV davon ausgeht, daß sich die gesundheitliche Situation wesentlich gebessert hat!

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Frage: Macht es Sinn nächstes Jahr bei meinem Verlängerungsantrag gleichzeitig Akteneinsicht einzufordern um festzustellen nach welchen Kriterien die Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden also die volle EMR genehmigt wurde oder soll ich besser abwarten bis der Verlängerungsantrag bearbeitet wurde

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Antwort:

Diese Vorgehensweise ist in der Regel bei einem Antrag auf Weitergewährung nicht notwendig, wenn Sie wie oben beschrieben, zusammen mit Ihrem Hausarzt nachweisen können, daß Sie regelmäßig bei Ihm in Behandlung sind und daß sich Ihre gesundheitlichen Beschwerden nicht bessern oder diese sich gar verschlechtern!

Bitte gehen Sie diese Dinge gelassener an, sonst machen Sie sich unnötig verrückt, das ist nicht gesund!

Die DRV empfiehlt ohnehin, im Zusammenhang mit dem Antrag auf Weitergewährung bei der Agentur für Arbeit parallel einen Antrag auf ALG einzureichen für den Fall, daß sich das Verfahren in die Länge ziehen sollte!

Warten Sie dann die die Reaktion der DRV ab, dann können Sie immer noch im Rahmen der Widerspruchsfrist durch Ihren Rechtsbeistand eine Akteneinsicht geltend machen lassen! Bitte eines nach dem Anderen!

Ihnen und Ihren Lieben ein schönes Weihnachtsfest, einen angenehmen Jahresausklang und einen guten Neustart in das Neue Jahr 2017!

Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

alaskaalarm 
Beitragsersteller
 12.12.2016, 19:21

Hallo Konrad,

es tut mir sehr leid das ich eine Neue Frage eröffnet habe. Beim nächsten mal werde ich vorher nachschauen wie ich eine weitere Frage in eine bereits bestehende Frage hinzufüge. Ich bin mir auch dessen bewusst, daß das auf Dauer nicht gesund sein kann, wenn man ständig grübelt. Es ärgert mich aber auch, das man im Grunde genommen der DRV  hilflos ausgeliefert ist. Okay ich habe Sie richtig verstanden und werde aufgrund meiner diversen Erkrankungen regelmäßig meinen Hausarzt und Fachärzte konsultieren und nächstes Jahr den Verlängerungsantrag stellen und abwarten was dabei raus kommt. 

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Weihnachtsfest und für das Neue Jahr 2017 viel Glück und Gesundheit. 

Nochmals vielen Dank.

Herzliche Grüße 

Alaskaalarm 

Konrad Huber  12.12.2016, 19:35
@alaskaalarm

Es ärgert mich aber auch, das man im Grunde genommen der DRV hilflos ausgeliefert ist.

Antwort:

Sie sind der DRV nicht hilflos ausgeliefert!

Sie wissen nun, worauf es im Grunde genommen ankommt, stellen Sie also die Weichen richtig, nicht mehr und nicht weniger und Ihr Anliegen kommt auf die Erfolgsspur!

Erstens gibt einen Sozialrechtsschutz, zweitens haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigene Krankenakte regelmäßig und rechtzeitig auf Vordermann zu bringen und zu optimieren!

Diese negativen Gedanken sind Gift für die Seele und treiben Sie in einen Teufelskreis!

Neben der Optimierung Ihrer eigenen Krankenakte gilt es, für die eigene Gesundheit konsequent zu arbeiten!

Raus an die frische Luft bei jedem Wetter, viel Bewegung, freuen Sie sich an der Natur, Schwimmen, Wandern, Reisen, Musik, wenn es geht auch tanzen, es muß doch etwas geben, daß Ihnen Freude macht und Sie auf andere Gedanken bringt!

Und:

Lassen Sie sich von wundervollen Melodien des Meisters aller Klassen verzaubern/tragen! Einfach einschalten, zurücklehnen, träumen:

https://www.youtube.com/watch?v=JaLJBjcf36A

Lassen Sie die Dinge gelassen auf sich zukommen und wenn es soweit ist, dann reagieren Sie!

In diesem Sinne, beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hallo Alaskaalarm,

du hast hier durchaus die Möglichkeit aktive Beantworter direkt anzuschreiben, damit du dich der öffentlichen oberlehrerhaften Kritik nicht aussetzen musst.

Ich verstehe deine Unsicherheit, da das SGB VI mit seinen Regelungen nicht einfach zu verstehen ist.

Hilflos bist du der DRV nicht ausgeliefert, du hast Rechte!

Der eine nennt es Optimierung der Krankenakte, was auch immer darunter zu verstehen ist, für mich ist es die Aufzählung aller Erkrankungen, die deine Erwerbsfähigkeit einschränkt und dazu die Diagnosen (kann man bei den Ärzten erfragen) und den behandelnden Arzt.

Mit dem Antrag der Verlängerung 4-5 Monat vor Ablauf der befristeten Rente, teilst du formlos schriftlich mit, das dein Zustand sich nicht gebessert hat, ggfls. neue Erkrankungen hinzugekommen sind.

Zu diesem Zeitpunkt kannst du den kostengünstigsten Verband VdK um Hilfe bitten, da in der Regel nur Rechtsbeistände akteneinsichten beantragen können und somit alle Ergebnisse sehen, obgleich die Juristen auch keine Ärzte sind.

Komm einfach auf mich zu, wenn es nächstes Jahr soweit ist.

Beste Grüße

Dickie59

Balharm  13.12.2016, 20:05

Zur Info
Akteneinsicht kann Jeder beantragen und vornehmen ohne anwaltlichen Beistand.

Dickie59  13.12.2016, 21:19
@Balharm

Danke für den Hinweis, dann wäre das auch geklärt.

alaskaalarm 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 16:46

Hallo Dickie59, 

vielen Dank für Ihre freundliche Stellungnahme. Das wusste ich nicht das man nur mit einem Rechtsbeistand Akteneinsicht beantragen kann. Einen Rechtsanwalt für Sozialrecht kann ich erst dann über meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen, wenn mein Widerspruch abgelehnt wird und es dann vor das SG geht. Ich werde jetzt erst einmal die Füße still halten und das beste daraus machen.  Sollte es beim Verlängerungsantrag Schwierigkeiten geben, komme ich gerne auf Ihr Angebot zurück. Nochmals vielen Dank.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie besinnliche Weihnachtszeit und alles Gute im Neuen Jahr 2017.

Beste Grüße 

Alaskaalarm 

Dickie59  13.12.2016, 19:50
@alaskaalarm

Achtung! Rechtsschutzbedingungen beachten, vorher bei der Rechtsschutzversicherung anfragen, ob für Widersprüche im Sozialrecht schon die Kosten übernommen werden. Das machen bedingungen ab ca. 2008, da noch nicht bei vielen Versicherern.

Ansonsten trägst du die Kosten.