Bedeutet eine verspätete Rücksendung einer Bestellung automatisch die Zahlpflicht der Ware gegenüber dem Händler?
Liebe Community,
Ich habe bei einem Online-Shop ein paar Klamotten bestellt, nur ein paar Schuhe der Bestellung behalten und bezahlt, den Rest der Ware allerdings zu spät (aber auf eigene Kosten!) zurückgesendet. Die Rücksendung wurde ungeöffnet vom Shop abgelehnt, worüber ich per E-Mail informiert wurde, da ich die Rücksendefrist nicht eingehalten habe. Die Ware wurde erneut an mich versandt. Ich habe die erneute Annahme allerdings abgelehnt. Nun liegt das Paket bei dem Onlineshop, der aber nachwievor auf die Zahlung der Ware besteht und verlangt eine zusätzliche Pauschale, wenn das Paket erneut an mich zugestellt werden soll. Ich habe immer wieder E-Mail Kontakt mit dem Shop gehalten, der aber immer wieder betont, das ich der Besitzer der Ware bin und diese zu zahlen habe. In einem ähnlichen Forum habe ich allerdings gelesen, dass dies so nicht stimmt. Solange die Ware nicht bezahlt worden ist, ist der Händler weiterhin im Besitz dieser und muss die Ware anstandslos zurücknehmen, auch wenn die Rücksendefrist nicht eingehalten wurde. Lediglich entstandene Kosten, durch Beschädigung der Ware oder weiterer Unannehmlichkeiten hätte ich zu zahlen (lt. neuem Widerrufsrecht). Auch diese Information habe ich dem Shop mitgeteilt, der blieb aber unbeeindruckt und beharrlich.
Kennt sich jemand mit dieser Rechtslage aus bzw. kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich mich am besten verhalten soll?
Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
Du bist nun zur Abnahme und zur Zahlung (falls noch nicht geschehen) verpflichtet. Es gibt Widerrufsfristen, die vom Händler aufgrund gesetzlicher Vorgaben gewährt werden müssen. Auch für Dich gelten dann gesetzliche Vorgaben, die der Händler nun zu seinem Vorteil nutzt, so wie Du eine noch laufende Widerrufsfrist zu Deinem Vorteil nutzt.
Immer wieder interessant, daß Leute glauben, einfach etwas egal wann
zurückschicken zu können. "Hab ich nicht mehr, also gehört´s wieder dem
Händler" hat noch nie gegolten.
Das Du die Rücksendung gezahlt hast, tut mal so gar nichts zur Sache, weil Du aus zwei Gründen wahrscheinlich sowieso zahlen musstest: 1. kann der Händler seit dem 13. Juni 2014 den Kunden die Rücksendekosten bezahlen lassen (er kann sie auch freiwillig übernehmen, aber muss halt nicht). Fast alle Händler lassen aktuell ihre Kunden die Rücksendekosten bezahlen. Und 2. kann es gut sein, das der Händler auch die 40 Euro-Klausel noch in seinen AGB hat, die besagt, daß der Kunde die Rücksendekosten zu tragen hat, wenn er die Ware, die er zurückschicken will, zum Zeitpunkt der Rücksendung (genauer zum Zeitpunkt des Widerrufs) noch nicht bezahlt oder angezahlt hat.
Lange Schreibe, kurzer Sinn: Rückgabefrist verpennt, Ware behalten. Zahlung der Ware und der erneuten Versandkosten ist gutes Recht des Händlers und von Dir zu erledigen, bevor der Händler ein Inkasso-Unternehmen auf Dich ansetzt. ,
Zahl die Rechnung UND die Portokosten, die der Händler verlangt, dann bekommst Du Deine Ware auch schnell wieder.
Tipp: Zahl.
Du hast bei Onlinegeschäften 14 Tage Zeit den Vertrag zu widerrufen und die Ware zurückzusenden. Versäumst du diese Frist, so ist dein Widerrufsrecht verwirkt und du hast die Rechnung zu begleichen, bzw. du kannst den Kaufpreis nicht mehr zurückverlangen. Zudem verwechselst du Besitz mit Eigentum, solange die Ware nicht bezahlt ist, bleibt sie Eigentum des Händlers, das ist aber etwas anderes als Besitz. Wenn du dich weiterhin weigerst zu bezahlen, dann wird es noch teurer für dich.
Widerruf gilt ja nicht mehr, da zu spät. Somit bist du zur Zahlung verpflichtet. Dass du die Sachen zurück schickst, ist irrelevant, du musst trotzdem zahlen.
Wie lange hast du das denn schon bei dir liegen gehabt?
Es gibt einen Grundsatz: Verträge sind einzuhalten.