Online-Shop droht mit Inkasso, obwohl es keine offene Bestellung/Rechnung gibt. Was soll ich tun?

5 Antworten

Wenn ich das richtig sehe, ist Rakuten.de die Verkaufsplattform, aber NICHT der Verkäufer.

Rakuten.de hat, sorry, RECHT.

Die Ware hättest Du dem Verkäufer zusenden müssen, nicht Rakuten.de.

Wenn ich z. B. über Ebay einkaufe, sende ich ja Rückläufer/Reklamationen auch nicht an Ebay, sondern an den Verkäufer.

Für mich sieht es so aus, dass Rakuten.de Recht hat.

Oder läuft das bei denen anders???

mepeisen  30.04.2019, 06:24
Rakuten. de hat, sorry, RECHT.

Nö.

Die Ware hättest Du dem Verkäufer zusenden müssen, nicht Rakuten.de.

Nö. Solange es keine ausdrückliche Aufforderung gab, an eine andere Adresse zu senden, darf man schadlos auch an Rakuten zurück senden.

Und offenbar gab es hier keine Aufforderung, an eine andere Adresse zu senden, weil Rakuten sich von Anfang an verweigert hat, mit dem Kunden den Fall irgendwie zu klären.

Jessica31 
Beitragsersteller
 30.04.2019, 06:22

Ja schon, du hast Recht, aber der zweite Weg wäre ja, es diesmal an die richtige Adresse zurück zu schicken und nicht gleich mit Inkasso zu drohen. Denn PayPal hat gesagt ich soll das an Sie schicken und Rakuten.de hat nie gesagt wo das Paket hin soll.

Still  30.04.2019, 06:26
@Jessica31

Du stellst dich also absichtlich dumm? Tolle Strategie!

alarm67  30.04.2019, 06:31
@Jessica31

PayPal, egal was die sagen, ist Dein Vertragspartner, was die Bezahlung angeht.

Aber PayPal ist nicht Dein Vertragspartner, was den Verkauf/Kauf angeht.

Diese Falschaussage kannst Du PayPal vorwerfen, aber nicht Rakuten.de.

Außerdem solltest AUCH DU wissen, wer Dein Händler/Verkäufer ist.

Und da Du scheinbar das Paket IMMER NOCH NICHT dem Händler zugesendet hast, befindest Du dich vermutlich nunmehr außerhalb der Fristen, kannst den Kauf nicht mehr widerrufen.

Nehme Kontakt mit dem Händler auf, erkläre denen, dass die wohl versehentlich den falschen Artikel geliefert haben. In der Hoffnung, dass die einlennken.

Aber ich empfehle, dass Du umgehend zahlen solltest, wird alles nur noch teurer.

Ich sehe Dich rechtlich in der schlechteren Position.

Rakuten.de hat das Paket abgelehnt und es kam zu mir zurück. 

Du hast die Ware doch - also zahle dafür.

mepeisen  30.04.2019, 06:26

Was ein Unsinn. Falschlieferungen muss man nicht bezahlen. Solange der Händler seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt, muss man NICHTS zahlen. Wäre ja noch schöner.

Still  30.04.2019, 06:37
@mepeisen

Und deshalb muß man die Ware nicht zurück schicken??!!

mepeisen  30.04.2019, 06:40
@Still

Hat er doch probiert. Vielleicht mal die Frage lesen... Auf eigene Kosten muss man hier auch nichts zurückschicken. Der Fehler liegt schließlich beim Händler. Wenn der Händler die Ware nicht abholt, hat er Pech.

Still  30.04.2019, 06:45
@mepeisen

Von Kosten steht nichts in der Frage. Kennst du Retour-Scheine?

labienlutscher  30.04.2019, 06:47
@mepeisen

Man kann davon ausgehen, dass der Fragesteller dem Händler das nicht mitgeteilt hat, sondern ausschliesslich den PayPal-Fall eröffnete. Fehler passieren, der Käufer hat durchaus eine Mitwirkungspflicht.

Anstatt also mit PayPal rumzuhampeln hätte der Käufer sich also lieber mal mit dem Verkäufer in Verbindung setzen sollen. Dann hätte er sicherlich seinen Rücksendeschein bekommen - und die bestellte Ware natürlich auch.

Es scheint also so zu sein, dass Rakuten noch überhaupt gar nicht weiss, dass da ein falsches Teil verschickt wurde.

Jessica31 
Beitragsersteller
 30.04.2019, 06:51
@labienlutscher

Das hat der Käufer gemacht du labienlutscher, aber der Verkäufer und der Shop sind einfach ... !!!

mepeisen  30.04.2019, 06:57
@labienlutscher
Es scheint also so zu sein, dass Rakuten noch überhaupt gar nicht weiss, dass da ein falsches Teil verschickt wurde.

Ja, PayPal entscheidet manchmal irrsinnig. Aber es ist davon auszugehen, dass man die Begründung "Falsche Ware" bei PayPal angegeben hat. Somit wusste Rakuten sehr genau, was da los war. Selbst wenn es nur bei PayPal reklamiert worden wäre.

labienlutscher  30.04.2019, 07:00
@mepeisen
PayPal entscheidet manchmal irrsinnig.

PayPal IST der Irrsinn!

Ich glaube halt nach wie vor, dass es dem Fragesteller auch an Fingerspitzengefühl mangelt(e). Diese §§§-Reiterei wegen ein paar Euro ist nur schwer erträglich. Ein Telefonat, eine Mail - und das Ding wäre vom Tisch.

mepeisen  30.04.2019, 07:24
@labienlutscher

Das fehlende Fingerspitzengefühl mag sein, ja. Andererseits liest man sehr oft von diesen Dreiecks-Vierecks-Beziehungen (Zahlungsdienstleister, Vermittler, Verkäufer). Und sehr oft davon, dass man bei Reklamationen scheinbar bewusst alleine gelassen wird und die Zahlungsdienstleister oder Vermittler mit vermeintlichem Druck über Inkassos Zahlungen regelrecht erzwingen, man am Ende ohne oder mit falscher/defekter Ware und verlorenem Geld da steht. Besonders auffällig übrigens beim grandiosen Dreigestirn Klarna, Wish und China-Händler.

Ich kann es verstehen, wenn man ein, zwei mal probiert, den Fall zu klären. Und wenn man danach sagt "Ey, die wollen Konfrontation, kriegen sie."

Jedem Anbieter ist doch klar, dass er mit dem Zahlungskanal PayPal auch dafür Sorge zu tragen hat, dass dort gemeldete Reklamationen vernünftig geklärt werden müssen. Wenn sich Rakuten dem verweigert, was soll man dann sonst davon halten außer dass sie sich grundsätzlich verweigern wollen?

Diese Dreiecks-/Vierecks-Beziehung auf dem Rücken der Kunden auszutragen, ist jedenfalls nichts, was der Kunde akzeptieren muss.

Jessica31 
Beitragsersteller
 30.04.2019, 06:18

Ja, aber es ist das völlig falsche Produkt welches ich zurückgeben wollte??? Der Händler wollte mit diesem Trick Profit machen!

labienlutscher  30.04.2019, 06:27
@Jessica31
aber es ist das völlig falsche Produkt welches ich zurückgeben wollte

Das weiss er ja nicht.

Ich würde vermuten, dass die Forderung rechtens ist .. die Mahnkosten gehen auf jedenfall auf Dich.

Du musst dich drum kümmern, das Paket zurückzusenden nach Vorgabe des Lieferanten. Normalerweise gibts dafür sogar Rücksendeaufkleber, die entweder dem Paket beiliegen, oder die man per Mail zugesendet bekommt, wenn man eine Rückgabe einleitet. Einfach so geht das Paket nicht zurück, offenbar wurde es an die falsche Anschrift geschickt, oder mit dem falschen Aufkleber.

Das wäre aber ein lösbares Problem: anrufen, Mail schreiben ... Hast du das gemacht ? Oder nur das Paket behalten und abgewartet ? Paypal ist, wie so oft, überhaupt nicht hilfreich, damit holt man zwar das Geld zurück, aber rechtlich hat das gar keine Bedeutung. Jetzt hast du Ware und Geld, klar dass der Lieferant einen Anspruch gegen dich hat. Woher soll der Ahnen, dass du kein Betrüger bist ?

Lösung nochmal: Anrufen, Mail schreiben .. oder Brief. Und nicht entrüstet den armen Callcentersklaven beschimpfen. Sondern "sorry ich hab da wohl was falsch gemacht, den Sachverhalt schildern, und die Bereitschaft, das Paket mit der Ware, die dir nicht gehört zurückzuschicken". dann wird die Antwort sein: sie bekommen eine Mail mit dem Aufkleber und nach der Sendung eine Gutschrift. Und die werden klären ob die Gutschrift mit der Inkassoforderung verrechnet wird oder ob du besser die Inkasso Forderung begleichts, und die Gutschrift dann per Paypal bekommst, so wie das üblicherweise geht bei Rückgaben.

Oder ganz einfach jetzt das richtige Rückgabeverfahren einleiten auf der Webseite .. den Rücksendeaufkleber ausdrucken, und das Paket richtig versenden.

mepeisen  30.04.2019, 06:50
Ich würde vermuten, dass die Forderung rechtens ist ..

Falsch vermutet.

die Mahnkosten gehen auf jedenfall auf Dich.

Nö, das ist Unsinn. Der Händler hat bis heute seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt. Damit gibt es weder einen Zahlungsanspruch, noch in Konsequenz einen Anspruch auf irgendwelche Mahnkosten.

Du musst dich drum kümmern, das Paket zurückzusenden nach Vorgabe des Lieferanten

Das ist richtig, aber offensichtlich gab es keine konkreten Vorgaben.

Normalerweise gibts dafür sogar Rücksendeaufklebe

Offenbar gab es den hier nicht, sonst wäre er ja verwendet worden.

Einfach so geht das Paket nicht zurück

Logistische Probleme durch falsche oder fehlende Handlungsanweisungen beim Rückversand hat nicht der Kunde zu verantworten.

Hast du das gemacht ?

Hast du die Frage mal aufmerksam gelesen? Es wurde versucht, sich mit Rakuten auseinanderzusetzen und die haben sich verweigert, den Fall zu klären.

Niemand ist verpflichtet, zigfach hinter dem Verkäufer oder einem Vermittler hinterher zu rennen.

Paypal ist, wie so oft, überhaupt nicht hilfreich, damit holt man zwar das Geld zurück, aber rechtlich hat das gar keine Bedeutung.

Da gebe ich dir ausnahmsweise mal Recht, ja.

Jetzt hast du Ware und Geld, klar dass der Lieferant einen Anspruch gegen dich hat.

Nö. Das ist Quatsch. Solange nicht die korrekte Ware versandt wird, gibt es exakt keinen Anspruch. Verträge sind zweiseitig. Auch der Händler hat etwas zu erfüllen, bevor er Ansprüche formuliert.

Woher soll der Ahnen, dass du kein Betrüger bist ?

Tja, hätte er sich mal um die Reklamation gekümmert oder hätte der von ihm beauftragte Vermittler sich mal gekümmert. Dann würde er es ahnen können.

Lösung nochmal: Anrufen, Mail schreiben

Anrufen bei juristischen Angelegenheiten sollte man vermeiden. Wenn, dann ausschließlich schriftlich kommunizieren.

Aber angesichts dessen, dass sich Rakuten ausdrücklich verweigert hat, das zu klären, ist jede weitere Kommunikation überflüssig.

sorry ich hab da wohl was falsch gemacht

Was sollte das denn sein? Man hat nichts falsch gemacht.

Und die werden klären ob die Gutschrift mit der Inkassoforderung verrechnet wird oder ob du besser die Inkasso Forderung begleichts, und die Gutschrift dann per Paypal bekommst, so wie das üblicherweise geht bei Rückgaben.
  1. Sind Inkassogebühren in so einem Fall noch gröberer Unfug und
  2. Ist der Weg, erst Inkasso und alles zu bezahlen und dann auf eine Gutschrift zu hoffen, juristischer Non-Sense. Es gibt keinen Zahlungsanspruch, solange nicht die richtige Ware zugesandt wurde. Egal, wie man es dreht.
juergen63225  30.04.2019, 07:45
@mepeisen
Du musst dich drum kümmern, das Paket zurückzusenden nach Vorgabe des Lieferanten

Das ist richtig, aber offensichtlich gab es keine konkreten Vorgaben.

ein grosser Händler wie rakuten der jeden Tag wohl hunderte Rückgaben hat, soll keine konkreten Vorgaben haben ??????

Fakt ist, dass der Fragestelle die Ware hat, (ungeklärt warum die zurückgekommen ist aber unwahrscheinlich, dass eine Sendung zurückgeht, wenn man die Rückgabe angemeldet hat und nach Vorgabe des Händlers versendet)
und er hat das Geld zurückbuchen lassen, ohne die Gutschrift abzuwarten, die er nach Rücksendung bekommen hat.

Aber angesichts dessen, dass sich Rakuten ausdrücklich verweigert hat, das zu klären, ist jede weitere Kommunikation überflüssig.

Genau das erkenne ich in der Frage nicht, der Fragesteller hat sich an den Zahlungsabwickler Paypal gewendet, statt an den Lieferanten. Wobei Rakuten wahrscheinlich auch nur Vermittler ist und nicht der Lieferant.

juergen63225  30.04.2019, 07:50
@juergen63225

P.S. wenn man es zu einem juristischen Thema machen will, dann stur schalten und schriftlich ..

Mit der Folge, dass man die Ware zurückschicken muss, und möglicherweise über die Mahnkosten streitet. Wahrscheinlich aber gegen AGBs vertstossen hat, Gutschrift nicht abgewartet, Vorgaben zum Widerruf nicht eingehalten, etc. .. Dann zahlt man den Anwalt und die Mahngebühren ..

Anrufen und "sorry" sagen, selbt wenn man es nicht einsieht, einen Fehler gemacht zu haben, halte ich für den weiseren Rat .... @mespeisen würde alles nur noch schlimmer machen mit seinem Rat.

Es geht doch nicht drum, wer schuld ist, sondern wie man die Kuh vom Eis bekommt ohne weitere Kosten !

mepeisen  30.04.2019, 07:50
@juergen63225
ein grosser Händler wie rakuten der jeden Tag wohl hunderte Rückgaben hat, soll keine konkreten Vorgaben haben ??????

Rakuten ist kein Händler. Das ist ein Vermittler. Wer hjier der konkrete Händler war, wissen wir gar nicht.

Fakt ist, dass der Fragestelle die Ware hat,

Nein, hat er gerade nicht. Er hat nicht DIE Ware. Er hat irgendwas anderes. Etwas, was er weder bestellt hat noch haben wollte.

und er hat das Geld zurückbuchen lassen, ohne die Gutschrift abzuwarten, die er nach Rücksendung bekommen hat.

Auch das ist falsch. Die Gutschrift wurde ausdrücklich verweigert. Rakuten hat sich geweigert, den fall über PayPal zu klären. Da sind zum einen viele Wochen ins Land gezogen, zum zweiten ist das eine Verweigerungshaltung. Da wäre nie eine Gutschrift gekommen. Im Prinzip aber auch egal. Ohne Vertragserfüllung des Händlers kein Geld. Ganz einfach.

Genau das erkenne ich in der Frage nicht, der Fragesteller hat sich an den Zahlungsabwickler Paypal gewendet, statt an den Lieferanten. Wobei Rakuten wahrscheinlich auch nur Vermittler ist und nicht der Lieferant.

Du weißt doch, wie das dann abläuft. Wieso stellst du dich dümmer als du bist? PayPal informiert Rakuten und gibt denen mehrere Wochen Zeit, Stellung zu nehmen. Rakuten verweigert sich, Stellung zu nehmen und verweigert sich damit auch, den Fall zu klären oder eine Gutschrift auszubringen o.ä.

Still  30.04.2019, 07:22

Deine Antwort ist sehr weise und vernünftig! Damit hast du hier keine Chance ; - )

mepeisen  30.04.2019, 07:51
@Still

Eine falsche Antwort hat nichts mit "weise und vernünftig" zu tun. Lieber Troll Still.

Still  30.04.2019, 08:14
@mepeisen

Ich kann das besser bewerten als du.

mepeisen  30.04.2019, 09:02
@Still

Ein Troll, der von der Materie keine Ahnung hat, kann das leider nicht besser bewerten. Die Gesetzeslage widerspricht dir und diesem juergen komplett. So einfach ist das. Und da kann man noch so sehr Fake-Infos verbreiten wollen.

Was PayPal so entscheidend hat keine rechtliche Wirkung. Das ist also erst mal im Prinzip egal.

Nichts desto trotz hast du im Prinzip alles richtig gemacht. Du hast reklamiert und nach bestem Wissen und Gewissen die falsche Ware retourniert. Hebe das (ungeöffnete) Paket einfach auf vorläufig.

Die Zahlungsaufforderungen würde ich ignorieren. Sollte ein Inkasso daher kommen, würde ich zur Polizei gehen. Strafanzeige wegen Verdacht der Nötigung. Dem Inkasso würde ich kurz schreiben, dass sie eine Strafanzeige gewonnen haben und dass das Paket zur Abholung bei dir bereit steht. Sollten Sie dich weiter nerven, würdest du auf deren Kosten einen Anwalt dazu holen.

Das sind deutliche Worte, dass das irgendwann aufhört. Wichtig ist ansonsten nur Gerichtspost.,

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
juergen63225  30.04.2019, 06:27

Quatsch ! Gegen eine Zahlungsaufforderung erhebt man Einspruch, dann muss der Gläubiger die Forderung nachweisen, im Zweifel zivilrechtlich den Sachverhalt klären.

Polizei hat damit nicht zu tuen, ist auch kein Straftatsbestand, egal ob die Forderung rechtens ist oder nicht !

mepeisen  30.04.2019, 06:30
@juergen63225
Gegen eine Zahlungsaufforderung erhebt man Einspruch

Ähhhm. Es gibt zunächst mal keine juristische Pflicht, so etwas zu tun.

Aber was genau hast du an der Frage denn nciht verstanden? Der TE hat alles reklamiert. Offenbar hast du nicht gelesen, worum es geht.

dann muss der Gläubiger die Forderung nachweisen

Nett, aber irrelevant hinsichtlich der Frage oder meiner Antwort.

Polizei hat damit nicht zu tuen

Offenbar weißt du nicht, was Nötigung ist. Bitte informieren.

Quatsch

Ja, das ist in Bezug auf deine Anrtwort leider richtig.

Du bist noch im Besitz der Ware! Logisch, dass du dann auch zahlen mußt!

Du weißt ganz genau, dass das Paket an den Händler geschickt werden muß.

mepeisen  30.04.2019, 06:27

Nein, man muss unverlangt zugesandte Waren nicht bezahlen. Der Händler hat nach wie vor den Vertrag seinerseits nicht erfüllt.

Und solange sich Rakuten der ordentlichen Klärung verweigert, hat man auch als Kunde nichts verkehrt gemacht. Bitte erst mal nachdenken bzw. zum BGB informieren, bevor man solche Statements abgeben will.

Still  30.04.2019, 06:29
@mepeisen

Der Kunde behält die Ware!!!! Das ist doch wohl non verbal Eigentumserwerb.

mepeisen  30.04.2019, 06:32
@Still

Was ist denn ein "non verbal Eigentumserwerb"?

Ich habe absichtlich die Worte "unverlangt zugesandte Ware" verwendet. Informiere dich wenigstens mal per Google, was das ist. Und was dazu in unseren Gesetzen steht. Das BGB ist da eindeutig. Waren, die ich nicht bestellt habe und nicht haben will, muss ich nicht bezahlen. So einfach ist das.

Man bietet dem Absender an, die Waren abzuholen und macht er das, schön und gut. Macht er das nicht, ist es halt so. Bezahlen muss man das trotzdem nicht.

Still  30.04.2019, 06:36
@mepeisen

Der Händler hat nicht ungefragt etwas zugesandt, sondern den falsche Artikel geliefert. Inwieweit ergibt sich daraus ein Recht auf Eigentum, zumal keine Entgeltung erfolgte?

Warum du absichtlich Kommentare postest, die sich nicht auf die Frage beziehen, erklärt sich mir nicht?

mepeisen  30.04.2019, 06:39
@Still

Nochmals: Informiere dich, was es mit unverlangt zugesandten Waren zu tun hat.

Und informiere dich, inwiefern das juristisch dasselbe ist wie falsch zugesandte Waren.

Dann kannst du gerne hier mitreden und dann geht dir auch auf, was das mit der Frage zu tun hat.

Noch mal für dich zum Mitschreiben: Die falsch zugesandte Ware wird zur Abholung angeboten und fertig. Wenn der Händler sie nicht abholt, hat er Pech gehabt. Bezahlen muss man es trotzdem nicht.

Still  30.04.2019, 06:44
@mepeisen

Der Händler hat mir das falsche Produkt geschickt. Ich habe das reklamiert und PayPal eingeschaltet.

Nimm bitte Kenntnis vom 6. Wort und überlege, wer hier Apfelsaft aus Birnen machen will.

mepeisen  30.04.2019, 06:55
@Still

Soll ich mich nun auch noch selbst zitieren? Lies, was ich geschrieben habe. Hier mal ein Link für dich zum Recherchieren: https://www.haerting.de/neuigkeit/neues-verbraucherrecht-das-aendert-sich-ersatzlieferungen

Dein Google scheint kaputt zu sein.

Diese Regelung wird zum 13.06.2014 ersatzlos gestrichen. Eine bewusste Ersatzlieferung wird zukünftig stets eine unbestellte Leistung darstellen – mit der Folge, dass der Unternehmer keinerlei Ansprüche hat. In der Gesetzesbegründung heißt es ausdrücklich:
Will der Unternehmer dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung anbieten, sollte er zukünftig vor der Versendung der Ware die Annahmeerklärung des Verbrauchers hierzu einholen. Anderenfalls liegt eine unbestellte Leistung nach § 241a Absatz 1 vor
Still  30.04.2019, 07:17
@mepeisen

Es ist scheinbar noch etwas früh am Tage.

Deine Recherchen haben einen anderen Hintergrund, als das, was in der Frage Thema ist!

In deinem "Zitat" geht es um eine bewußt anderes gelieferte Ware, von der der Händler einfach arrogant ausgeht, dass sie den Kunden auch zufrieden stellen könnte.

In die hier gestellten Frage hat der Händler schlichtweg einen Fehler begangen und seine falsch gelieferte Ware wird ihm aber vom Kunden nicht zurück geschickt.

Der Kunde hat jetzt die Ware und das Geld. m.E ist der FS mit Inkasso noch gut bedient. Hier liegt schon der Anfangsverdacht von Betrug vor.

mepeisen  30.04.2019, 07:33
@Still
Deine Recherchen haben einen anderen Hintergrund, als das, was in der Frage Thema ist!

Haben sie nicht.

Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen absichtlich oder versehentlich falsch zugesandten Waren. Und zwar aus gutem Grund.

und seine falsch gelieferte Ware wird ihm aber vom Kunden nicht zurück geschickt.

Wie oft denn nun noch? Wieso erzählst du dieses Märchen? Der Kunde hat versucht, es zu klären. Er hat versucht, es zurück zu senden. Die Ursache der Probleme ist, dass der Vermittler Rakuten sich der Klärung vehement verweigert und parallel das Geld einfordert. Das ist das eigentliche Problem hier. Aber diesen Konflikt auf dem Rücken des Kunden auszutragen, ist nicht möglich.

Der Kunde hat jetzt die Ware und das Geld.

Nein, er hat nicht DIE Ware. Er hat irgendeine Ware, die er gar nicht haben wollte und die er nicht bestellt hat. Das ist der Knackpunkt und der wesentliche Unterschied. Es geht hier weder um einen Widerruf, noch um einen Defekt o.ä.

m.E ist der FS mit Inkasso noch gut bedient.

Das ist Unsinn. Es gibt, solange der Händler oder dessen Erfüllungsgehilfe Rakuten sich der korrekten Erfüllung des Kaufvertrages verweigern, keinen Zahlungsanspruch und damit keinen Anspruch auf irgendwelche Inkassokosten.

Hier liegt schon der Anfangsverdacht von Betrug vor.

Damit schießt du den Vogel völlig ab. Du weißt, was Betrug ist? Du weißt, dass es dazu Vorsatz braucht? Vermögensschaden? Eine Täuschung?

Der Käufer hat also vorsätzlich die Falschlieferung herbei geführt? Er arbeitet beim Händler und hat absichtlich die falsche Ware eingepackt?

Willst du hier seriös und ernsthaft diskutieren oder weiterhin Märchen erzählen? Es mag ja sein, dass du mangels eigener Recherche nicht durchblickst, dass die "unverlangt zugesandten Waren" auch genau so einen Fall umfassen. Und ja, es war vor vielen Jahren durchaus mal anders bzw. hätte anders verstanden werden können, bis man gewisse Passagen im BGB ersatzlos gestrichen hatte.

Aber mich regen hier bei GF echt manchmal diese Märchen-Erzähler auf, die inhaltlich gar nicht wissen, worum es geht. Die die Frage nicht richtig lesen und die dann irgendwelche Fake-Infos herausgeben, weil sie Straftaten unterstellen, ohne ansatzweise eine Ahnung von der Materie zu haben.

Hier geht es um konkretes Geld. Und um einen Fehler des Verkäufers samt Vermittlers. Und um die Weigerung derselben, das alles vernünftig zu klären, die korrekte Ware zuzusenden und die falsche Ware zurück zu nehmen. Um nichts anderes geht es. Es geht nicht um Betrug des Kunden (vollkommen absurd) oder um irgendeine Zahlungspflicht des Kunden. So einfach ist das. Und wenn du das trotz meines Links nicht kapieren willst, wenn du nicht bereit bist, das zu recherchieren, dann tuts mir leid. Dann bist du wohl nicht mehr als ein Märchen-erzählender Troll. Ändert nichts dran, dass du genauso oft hier korrigiert werden wirst, wie du dieses Märchen herum erzählst.

Still  30.04.2019, 08:17
@mepeisen

Danke, dass ich dir leid tue.......

Margita1881  30.04.2019, 18:55
@Still

Mir tust nicht leid; man sollte sich immer gut überlegen bzw. informieren, mit wem man(n) sich anlegt ,oder Still sein ^^

Still  30.04.2019, 21:26
@Margita1881

Wenn man der "Still" ist, ist man gegen vieles resistent!

Jessica31 
Beitragsersteller
 30.04.2019, 06:25

Ja jetzt weiß ich das. Davor wusste ich es aber nicht, außerdem steht oben ganz klar, dass mich PayPal aufgefordert hat es genau an diese Adresse zu schicken.

Still  30.04.2019, 06:27
@Jessica31

...und als es zurück kam, hast du es für ein Geschenk gehalten?

Jessica31 
Beitragsersteller
 30.04.2019, 06:29
@Still

Junge, nerv nicht o.k.

Still  30.04.2019, 06:31
@Jessica31

Doch!

Was siehst du den Splitter im Auge von Rakuten und nicht den Balken in deinem Gesicht?

Jessica31 
Beitragsersteller
 30.04.2019, 06:47
@Still

Apropos Auge, hast du keine Auge zu gemacht die Nacht oder warum so auf Krawall gebürstet? Rakuten.de ist absolut im Unrecht, aber warum sollte ich meine kostbare Zeit, Geld und Nerven mit Firmen verschwenden, die nichts besseres zu tun haben als anderen das Leben schwer zu machen? Jetzt geh schlafen kleiner Junge und sei Still.

Still  30.04.2019, 07:19
@Jessica31

Dann lernst du halt jetzt noch Inkasso kennen. Bin auf deine nächsten Fragen gespannt.