bedarfsgemeinschaft beenden

7 Antworten

Du haftest solange mit,wie der Mietvertrag läuft.Du kommst nur aus dem Vertrag,wenn der Vermieter mit dem der in der Wohnung verbleibt einen neuen Vertrag aufsetzt.Am besten ist,ihr sucht beide zum Auszugstermin neue Wohnungen,weil der Bedarf für euch neu berechnet wird.

Was sagt der Mietvertrag? Wer ist Mieter? Der Mieter kann fristgerecht kündigen. Damit wird die gesamte Wohnung frei, der Lebensgefährte kann mit Einverständnis des Vermieters aber das Mietverhältnis fortsetzen. Hartz 4, Bedarfsgemeinschaft und Dauer des Zusammenlebens spielt meines Wissens für den Mietvertrag keine Rolle. Das sind Daten, die die Arbeitsagentur für die Mietzahlung interessieren, aber nicht den Vermieter.

Wenn du dich von deinem Partner trennen willst - und das geht nach einem Monat genauso gut wie nach 12 Jahren, dann suchst du dir eine eigene angemessene Wohnung, gehst zur ARGE und beantragst den Umzug. Der Umzug muss in der Regel genehmigt werden, weil Trennung ein wichtiger Grund ist, den die ARGE nicht in Frage stellen darf. Soviel zur leistungsrechtlichen Seite.
Über das Mietrechtliche musst du dich mit deinem Mitmieter und dem Vermieter auseinandersetzen, denn das ist nicht Angelegenheit der ARGE.

du bringst hier gerade mietrecht und das SGB 2 total durcheinander. wenn du ein jahr mit deinem partner zusammenlebst, egal in welcher wohnung, werdet ihr als lebensgemeinschaft gewertet und bekommt beide jeweils weniger grundsicherung (statt 359 pro nase 336 wenn ich richtig liege). für wohnungen gibt es IMMEr eine kündigungsfrist von 3 monaten. heißt wenn ihr bis spät. 31.05. kündigt müsst ihr die wohnung zum 31.08. verlassen und eine neue beziehen. sucht ihr dann wieder zusammen eine werdet ihr auch als bedarfsgemeinschaft gewertet. hast z.b. nur du gekündigt ziehst auch nur du aus und dein partner bleibt in der wohnung und muss die miete alleine weiter zahlen

Derjenige, der den Mietvertrag abgeschlossen hat, muss ihn auch kündigen (evt. Beide)

Wenn Beide den Mietvertrag unterschrieben haben und Einer weiter dort wohnen möchte, sollte der Mietvertrag (mit dem Vermieter) abgeändert werden, da die Miete sonst auch weiterhin vom "Ausziehenden" mitgetragen werden muss.

Bezieht der "Verbleibende" weiterhin ALG II, kann es sein, dass die Wohnung dann nicht mehr "angemessen" für ihn ist (er also zuzahlen oder umziehen muss).

Tamsyn  27.05.2010, 14:10

Korrekt