Einbürgerung- Parallel zum Prozess Reise ins Ausland möglich?
Hallo, habe letztens eine Zustimmung für die Einbürgerung bekommen.
Ich muss nun zum türkischen Konsulat, um den Austritt aus der türkischen Staatsbürgerschaft zu beantragen. Es ist nun so, dass ich aber im November in die Türkei für ein Paar Tage reisen muss. Wie läuft das ganz ab. Was, wenn ich ich ausgebürgert werde während ich in der Türkei bin?
Oder falls ich schon ausgetreten bin, aber noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen habe. Es dauert ja wieder, bis man den Pass, Ausweis etc. bekommt. Was tun?
3 Antworten
Völlig gefahrlos.
Weil du bekommdst vom Tr Konsulat nur ein Ausbürgerungszusicherung. Das bedeutet nach deiner Einbürgerung gehst du zum Konsulat und gibst deinen Pass ab. Insofern ist Urlaub ohne Probleme möglich.
Das beantwortet eine Frage, die ich mir schon lange gestellt habe. Nämlich die folgende: Wenn findet bei einer Einbürgerung eigentlich der Erwerb der neuen Staatsangehörigkeit statt? Durch welchen Vorgang geschieht das?
Bei der Eheschließung ist die Sache klar, das hat mal eine Standesbeamtin uns erklärt, als ich als Trauzeuge anwesend war. Die Ehe gilt als geschlossen, sobald beide Partner ihr Ja-Wort gegeben haben.
Was die Einbürgerungsurkunde betrifft, gibt der Text der Urkunde Auskunft. Da steht nämlich: "XYZ hat mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben."
Das ist natürlich sprachlicher Quatsch. Es kann entweder heißen: "... zum Zeitpunkt der Aushändigung", oder: "... mit der Aushändigung".
Die Einbürgerung erfordert die Aushändigung der Urkunde, das heißt ein persönliches Erscheinen des Einzubürgernden. Dabei zeigt er die Ausbürgerungszusicherung und der deutsche Staat ist zufrieden. Er verlässt das Amt und ist in diesem Augenblick gleichzeitig Bürger Deutschlands und der Türkei. Er könnte sogar mit dem türkischen Pass verreisen.
Eine interessante Frage ist, ob er als Doppelbürger einen deutschen Pass / Personalausweis beantragen könnte. Ich vermute mal, dass schon bei der Beantragung des Passes / Personalausweises die Frage gestellt wird, ob er noch türkischer Bürger ist und ob er beweisen kann, dass nicht (mehr).
Wenn nun der abgebende Staat, hier die Türkei, die Ausbürgerung nicht vornimmt, sondern nur eine Ausbürgerungszusicherung abgibt, entsteht tatsächlich keine Lücke. Die Ausbürgerung findet erst statt, wenn XYZ seinen Pass und die Zusicherung im Konsulat abgibt. Da kann er sich dann sicher eine Entlassungsurkunde mitnehmen und die bei der Beantragung des Passes / Personalausweises vorzeigen.
ich denke ( aber frage sicherheitshalber nach) , dass es vermutlich keine Rolle spielt, wenn du das mit dem türk. Konsulat erst NACH deiner Türkeifahrt erledigst. Dann wirst halt etwas später eingebürgert ...gehst aber diesen Problemen aus dem Weg.
dann würd ich einfach auf dem Konslulat fragen, ob du Probleme bekommen kannst und wie du sie am besten umgehen kannst
Die Einbürgerung geschieht in dem Moment, in dem Dir die Einbürgerungsurkunde übergeben / ausgehändigt wird. Datum und Uhrzeit werden auf der Urkunde vermerkt. Wenn Dir die Ausweise abholst, bist Du schon Deutscher.
danke dir für deine antwort ^^
das stimmt, daran habe ich auch schon gedacht, nur ist das problem, dass ich mich nur noch 5 monate in einer ausbildung befinde. danach findet eine veränderung in meinem leben (beendigung der ausbildung) statt, welche dazu führen kann, dass ich das recht auf die einbürgerung verlieren könnte -.-
wollte eigentlich kaum zeit verlieren -.-