Bearbeitungsdauer beim Jugendamt

2 Antworten

Hallo. Die Mühlen mahlen sehr langsam und man kannoft Moonae warten auf einen Bescheid. Dagegen kann man nichts machen, als denen auf die Nerven zu gehen. Geseztregelung: Da gibt es nicht wirklich eine. Die machen ohenhin was sie wollen. Ausreden. Frau Meyer ist krank, Herr ülller übernimmt, iat aber für 3 Woche in Urlaub. Herr Krause kann helfen, ist aber auf Fortbildung, und Herr X hat eine Sitzung. Person Y ist gerade zu Tisch gegangen. Und so geht es weiter. Oder -Wir haben so viele anträge, Sie müsen eben warten. Warten, warten, wartn und nochmals warten.Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst du einen Anwalt einschalten oder wenn du slebst zahlen kannst. Der beschleunigt die ganze Sache.Anders geht es nicht.

Geld zurückfordern - 5 Jahre dürfen sie abprüfen und zuviel oder zu Unrecht gezahltes Geld zurück verlangen.

Paula - Paul

Über Bearbeitungsdauern gibt es kein Gesetz, höchstens mal Verwaltungsvorschriften.

Grundsätzlich sollten Anträge frühzeitig gestellt werden, dann werden sie auch "zeitnah" bearbeitet. Wenn subjektiv die Behörde nicht reagiert (also auch nach 4 Wochen keine Reaktion), kann man sich bei der Leitung der Behörde beschweren (Untätigkeitsbeschwerde)

Zu Unrecht gezahlte Leistungen aus Steuermitteln verjähren nicht, können also auch noch nach mehr als der üblichen 2 Jahre zurückgefordert werden

dajale 
Beitragsersteller
 15.11.2010, 13:22

welchen Zeitraum gibt denn die Verwaltungsvorschrift an? Mir geht es eher darum, dass ich im Januar eine Einkommensänderung angegeben habe und ich jetzt im November eine Rückrechnung mit Rückforderung erhalten habe. Und da sage ich mir, dass das nicht die Norm sein kann. Nach 10 Monaten mir eine Rückforderung zu stellen.