Heimlich arbeiten als Heimkind?
Ich habe gehört wenn Jugendliche die im Heim sind, neben der Schule arbeiten um ihr Taschengeld zu verbessern müssen sie 75% vom Geld, das Jugendamt abgeben. Dies wäre es bei ein Schülerjob von 100€ so 75€ welches man abgibt und die 25€ dürfte man behalten. Aber was ist wenn ein Jugendlicher "heimlich arbeitet" ohne es den heim mitzuteilen. Wird dieser Jugendlicher dann aus dem Heim geworfen?
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4 Antworten
Minderjährige werden nur bei gravierenden Verstößen aus Heimeinrichtungen geworfen.
Derzeit sind es noch maximal 25% die Heimkinder abgeben müssen. Dafür bekommen sie weiterhin freie Unterkunft, Essen und Taschengeld vom Heim.
Ich denke, dass die Wirtschaftliche Jugendhilfe das Geld, dass der Jugendliche verschwiegen hat, im Nachhinein zurückfordern wird.
Das ist die alte Regelung. Und die auch nicht richtig. Es waren bis zu 75 Prozent. Rücksicht genommen werden sollte bei der Festsetzung auf die individuellen Verhältniosse und den erzieherischen Effekt ("Arbeit lohnt sich nicht"). Es hing also vom guten Willen deiner örtlichen Politiker und Amtsbürokraten ab, wieviel du behalten durftest.
Jetzt sollen es 25 Prozent sein. Aber Abweichung ist immer noch möglich. Du musst die Lage beim örtlichen Amt heraus finden!
Die Abzocke der 75% wurde vor rund zwei Jahren abgeschafft. Heimkinder werden trotzdem gnadenlos ausgebeutet und vom System gegeißelt.
Nein man wird nicht rausgeworfen, weil das nichts bringt. Heimlich Geld anschaffen ist Schwarzarbeit und wird genauso bestraft. Wird aber, wenn die Person minderjährig ist und es nur ein Minijob ist, eben eine "Erziehungsmaßnahme" bekommen. 75% von Geld dem Heim abgeben ist nur fair, weil sie für alles zahlen. Aus Dankbarkeit dem Heim Geld geben wäre schon sogar moralischer.