Beanstandung nach Wohnungsübergabe
Mahlzeit, wer kennt sich hier gut mit Mietrecht aus? Meine Frage: habe meine Wohnung renoviert wegen Umzug, die Wohnung wurde von der Hausverwaltung schriftlich und persönlich abgenommen und jetzt nach 3 Wochen bekam ich einen Brief von der Hausverwaltung das ich noch einige Dinge verbessern muss (noch mal nachstreichen, nasse Wände etc..). Abgesehen davon das die nassen Wände ein nachweislicher Hausschaden (Schimmel im Haus)sind,
wie lange danach haben die nach der Übernahme überhaupt noch Anspruch darauf, das ich etwas nachbessern muss? Vor allem weil ich meine Schlüssel bereits bei der Wohnungsübergabe abgegeben habe. Sie meinten auch das wenn ich es nicht selber mache die jemanden damit beauftragen und mir die Rechnung schicken wollen- dürfen die das denn jetzt überhaupt noch?
12 Antworten
Mit dem Übergabeprotokoll bist du entlastet. Das bedeutet, dass du nur versteckte Mängel ausbessern müsstest, die werden aber meist spät entdeckt und es ist kaum nachvollziehbar wer verursacher ist. Von daher würde ich mich für den Brief bedanken und mit dem Hinweise der Erledigung durch persönlichen und schriftlichen Abnahme die Beseitigung ablehnen.
obelhicks hat bereits angeschnitten, dass zunächst zu prüfen wäre, ob überhaupt eine wirksame verpflichtung zur durchführung der schönheitsreparaturen sowie der schlussrenovierung vereinbart wurde. unter umständen besteht sogar gegenüber dem vermieter ein anspruch auf erstattung der kosten für die schlussrenovierung. all das kann letztendlich erst konkret beurteilt werden, wenn der konkrete wortlaut des mietvertrages diesbzüglich bekannt ist. hier wäre wieder ein mal die unterstützung eines mietervereines vor ort hilfreich anzusehen.
Die können die gar nix.
Die Übernahme ist dazu da zu klären, was noch getan werden muss und erfolgt erst NACH Beseitigung sämtlicher Mängel.
Wenn die Übergabe erfolgt ist, hat der Vermieter die Wohnung so akzeptiert und kann dir nix mehr.
Hast du ein Übergabeprotokoll? Da sollte das auch drinstehen.
Schlecht ist es, wenn du die Kaution noch nicht zurück hast, dann wird es wohl auf einen Rechtsstreit rauslaufen.
Aber die Rechtschutzversicherung greift in diesem Falle.
Viel Glück!
Jupp - in diesem Fall gehts aber um Nachstreichen und nasse Wände. :-)
du hast eine kopie des übergabeprotokolls?
danach können nur versteckte mängel geltend gemacht werden. maximal 6 monate.
musst du überhaupt renovieren bei auszug? hast du schäden verursacht oder ist eine solche klausel im mietvertrag? wurdest du zur renovierung aufgefordert?
dazu muss man wissen daß viele klauslen durch rechtsprechung ungültig wurden. insbesondere die auszugsklausel ist in verbindung mit anderen renovierungsklauseln zu lesen und hat wohl überwiegend ihre gültigkeit verloren. da es aber auf wortlaute ankommt möchte ich hier nicht einfach sagen es ist so. im vordergrnd steht ja eh deine eigendliche frage.
Das Übergabeprotokoll ist bindend. Mir ist es letztes Jahr ganz genauso gegangen. 1 Monat nach der schriftlich protokollierten und unterzeichneten Übergabe (danach alles in Ordnung) bekam ich plötzlich eine Mängelliste. Beim Mieterschutzbund setzte mir der Anwalt einen netten Brief auf: dass das Übergabeprotokoll nach Gesetz und geltender Rechtsprechung verbindlich sei und deshalb keinerlei Ansprüche bestünden. Die Kaution sei deshalb unverzüglich zurückzuzahlen.
Im Zweifelsfall wende dich an die Verbraucherberatung oder den Mieterschutzbund.
Wenn der Vermieter bsw. ein Wasserrohr angebohrt hat und das mit Kaugummi flicht und bei der Übergabe ist von außen nichts zu sehen so kann wenn der Schaden erst 3 Wochen später zu Tage tritt sehr wohl noch eine Nachforderung kommen. Der sogenannte verdeckte Mangel.