Beamtenpension vs. Rentenanspruch

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Na mein lieber Rasterfahnder,

dann weißt du ja jetzt ganz genau Bescheid! Ich an deiner Stelle hätte jetzt eher "Bahnhof" verstanden. So viel Information bei so wenig Input! Niemand hat dir die Frage gestellt, bei welcher Polizei du anheuern willst. Bei der Bundespolizei, bei einer Länderpolizei? Die gesetzliche Grundlage deiner Anfrage findest du nämlich im Beamtenversorgungsgesetz. Vor dem 31.08.2006 galt das für alle Beamten in Deutschland. Seit der letzten Föderalismusreform gelten in allen Ländern und im Bund unterschiedliche Regelungen. Das Gesetz für den Bund findest du z.B. im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz, die Fassung für das Land Berlin ist auf der Seite des Landsesverwaltungsamtes Berlin unter "Versorgung" verborgen. Trotz aller Unterschiedlichkeiten gilt für dich überall: Deine Rente ist dir nach fünf Beitragsjahren sicher und du erhältst von der Deutschen Rentenversicherung eine Auskunft über die derzeitige Rentenhöhe. Allerdings kannst du die Rente erst mit dem 67.Lebensjahr beantragen. Als Polizeivollzugsbeamter unterliegst du allerdings in den meisten Bundesländern einer vorgezogenen Altersgrenze, die im Schnitt bei 62 Lebensjahren liegt. Vom Zeitpunkt deiner ersten Ernennung zum Beamten auf Widerruf (zum Ausbildungsbeginn) zählt jedes Beamtenjahr bis zum Zeitpunkt deiner Pensionierung (z.B. 62.Lebensjahr) 1,79375%. Erreichst du 40 Dienstjahre sind das 71,75% deiner ruehegehaltsfähigen Dienstbezüge des letzten Beförderungsamtes. Dabei muss die letzte Beförderung mindestens zwei Jahre zurückliegen, sonst ist es das Amt, das du vor der Beförderung innehattest. Zu den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen zählt das Grundgehalt der letzten Erfahrungsstufe, die man erreicht hatte, die Stellenzulage (bei mittlerem oder gehobenen Dienst) und ggf. die Verheiratetenzulage. Dies zusammengerechnet und mit dem erreichten Prozentsatz versehen ergibt das Bruttoruhegehalt. Da du die Rente erst mit 67 beantragen kannst, gibt es eine "goldene Brücke": Den § 14a Beamtenversorgungsgesetz (der ist meines Wissens noch überall gültig). Wenn du also mit 62 Jahren in den Ruhestand gehst, werden deine in der Beamtenzeit erreichten Prozente mit den Rentenanprüchen so lange aufgestockt, bis du deine Rente beantragen kannst. Für jedes Rentenjahr sind das noch einmal 0,95667% auf die Dienstzeitprozente (1,79375% pro Jahr seit Beginn der Ausbildung), allerdings nur bis maximal 66,97%. Wenn der Zeitpunkt errecht wurde, an dem du die Rente beantragen kannst (oder musst), fällt die Aufstockung weg und du erhältst das Ruhegehalt ohne Aufstockung und deine Rente. Noch etwas: Pensionsberechtigt bist du erst, wenn du nach erfolgreicher Ausbildung und der nachfolgenden Probezeit (meist drei weitere Jahre) zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wurdest. Schaffst du die Ausbildung oder die nachfolgende Probezeit nicht, muss dich der Bund oder das Land, in dem du Beamter auf Widerruf oder Probe warst, für diese Zeit in der Deutschen Rentenversicherung nachversichern. Dann musst du dir wieder einen rentenversicherungspflichtigen Job suchen, in dem du deine Rentenanwartschaften "fütterst". Zum Abschluss: Gewerkschaften, wie die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) oder der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) aber auch die größte Polizeigewerkschaft, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) werden dir solche detaillierten Auskünfte erst dann erteilen, wenn du dort Mitglied geworden bist. Sie sind alle darauf angewiesen, dass möglichst viele Kollegen gewerkschaftlich organisiert sind, damit sie deren Ansprüche mit einer hohen Stärke untermauern können. Die Forderungen der Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Dienstherrn (Bund oder Land) durchzusetzen, werden immer schwieriger allerdings auch immer notwendiger. Die Gewerkschaften sind aber gerade für Polizeibeamte auch an anderer Stelle sehr wichtig und notwendig: Fehler, die vorkommen können, wirken sich für Polizeibeamte sehr häufig so gravierend aus, dass sie persönlich zu Haftung für diese Fehler herangezogen werden. Große Fehler sind dann teuer und existenzbedrohend. Meist gehen diese Maßnahmen einher mit der Einleitung von Disziplinarverfahren. Ist man in einer Gewerkschaft, steht man dann nicht allein und ist meist gut beraten und abgesichert. Als Funktionär meiner Gewerkschaft empfehle ich dir natürlich die GdP!

Silberheim  19.08.2014, 14:44

Aber Rente und Pension dürfen zusammen nicht mehr ergeben als der maximale Pensionsanspruch in der letzten Dienstaltersstufe des letzten Amtes, oder ???

rasterfander 
Beitragsersteller
 11.08.2014, 20:28

Ok... denn noch abschließend eine letzte Frage.... Gibt es eine "Mindestversorgung" für Beamte (Mindestpension) und wenn ja, wie hoch ist die? Und danke nochmal für die Infos! !! ;)

rasterfander 
Beitragsersteller
 10.08.2014, 19:57

Ich danke Dir für diese Info´s!!! SEHR hilfreich, vielen Dank... Geplant ist übrigens Polizei HH... Wenn ich dich noch was fragen dürfte... Hast du Infos oder Erfahrungen zu den Beförderungen in HH grade vom mD zum gD? Ich bin aktuell 29 Jahre und würde gerne im Feb 16 im mD anfangen... Danke ^^

Dickie59  10.08.2014, 20:27
@rasterfander

bei privaten absicherungen zur dienstunfähigkeit und teildienstunfähigkeit insbesondere den vollzugsklauseln empfehle ich dir dringend die anbieter zu vergleichen. du kannst zwar der interessenvertretung zum personalrecht und tarifrecht vertrauen schenken, aber vorsicht bei dem gewerkschaftsnahem anbietern.

viel erfolg

dickie59

rasterfander 
Beitragsersteller
 10.08.2014, 20:55
@Dickie59

Was hat das mit Dienstunfähigkeit zu tun??? ES geht mir um die generelle Regelung der Altersversorgung beim Wechsel ins Beamtenverhältnis... Also Pension vs. Rente....

wabby58  11.08.2014, 07:45
@rasterfander

Hallo! Danke für das Kompliment :-) Wie ich schon ausführte, sind die Gegebenheiten in den Ländern völlig unterschiedlich, gerade was den Aufstieg in den gD betrifft. Ich gehe mal davon aus, dass du da in der Schutzpolizeilaufbahnverordnung des Landes Hamburg fündig werden wirst. Allerdings habe ich keine Glaskugel: Was wir für Gegebenheiten im Jahr 2016 antreffen werden, ist sowohl von den politischen Mehrheiten als auch von der aktuellen Haushaltslage abhängig. Meines Wissens hat Hamburg noch nicht einmal einen Beschluss der Bürgschaft, dass der mittlere Dienst abgeschafft werden soll (sogenannte "Zweigeteilte Laufbahn"). Damit könntest du bei mittlerer Beurteilungslage noch sehr lange im mittleren Dienst zubringen. Auch in Berlin hat uns ein solcher Beschluss des Abgeordnetenhauses vor knapp 20 Jahren bisher nicht wesentlich weiter geholfen. Wir stellen immer noch im mittleren Dienst ein, haben allerdings 2010 alle Polizeihauptmeister (A9S) zu Kommissaren (A9) umgewandelt.

Hallo rasterfander,

Sie schreiben:

Beamtenpension vs. Rentenanspruch. Ich frage mich was mit meinen bereits erworbenen Rentenansprüchen passiert und wie nachher das Ruhegehalt bzw. die Pension berechnet wird.<

Antwort:

In der Regel wird dann in der Praxis jede Beitragszeit separat erfaßt, ermittelt, berechnet!

Ein direkter Vergleich zwischen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung und einer Beamtenpension ist wie der Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen!

google>>

wikipedia.org/wiki/Pension_%28Altersversorgung%29#Vergleich_zwischen_Altersrente_und_Pension

1)

Ihre bereits erworbenen Rentenansprüche sind individuell und werden Ihnen seitens der Deutschen Rentenversicherung in einer Rentenauskunft mitgeteilt!

Damit es mit dieser Rentenauskunft der DRV seine Richtigkeit hat, sollten Sie bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt eine aktuelle Kontenklärung Ihres Rentenkontos mit anschließender Rentenauskunft beantragen!

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Kontenklaerung.html

Durch diese Vorgehensweise erhalten Sie eine glasklare und verbindliche Übersicht über Ihre derzeitigen Ansprüche aus der DRV!

2)

Eine fiktive Hochrechnung etwaiger Ansprüche aus einer Pension auf Grund einer Tätigkeit als Polizist kann Ihnen wohl am Besten die Polizeigewerkschaft präsentieren, je nachdem, in welcher Position Sie als Polizist tätig werden!

Bundestarifvertretung der DPolG!

google>>

dpolg.de/front_content.php?idcat=74

Fazit:

google>>

wikipedia.org/wiki/Pension_%28Altersversorgung%29#Vergleich_zwischen_Altersrente_und_Pension

Auszug:

Ein direkter Vergleich zwischen Altersrenten und Pensionen ist wegen unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen schwierig und wegen abweichender rechtlicher Zielrichtungen auch nur eingeschränkt zulässig (siehe Mindestversorgung). Für die Berechnung des Nettoeinkommens müssen verschiedene Einkommensarten, Besteuerung und Kosten berücksichtigt werden. Das Statistische Bundesamt ermittelt für den Haushalt eines Angestellten oder Beamten etwa die gleichen OECD-Werte (Stand 2002).[6]

Zwischen Altersrenten und Pensionen gibt es zahlreiche Unterschiede:

Lesen Sie hierzu bitte unter obigem Link weiter, denn dies würde hier zu weit führen!

Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten sind nur schwer vergleichbar; ein einfacher Vergleich oben genannter Prozentzahlen erlaubt keinen Rückschluss auf die tatsächliche Versorgungshöhe einer Einzelperson. Die durchschnittliche Pension eines Beamten beläuft sich auf 2570 Euro, die eines Rentner auf 984 Euro.[10] Dabei ist aber zu beachten, dass fast 80 % der Beamten ein Studium absolviert haben.[11]

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ich frage mich was mit meinen bereits erworbenen Rentenansprüchen passiert und wie nachher das Ruhegehalt bzw. die Pension berechnet wird.

Wenn du mind. 5 Beitragsjahre in der DRV hast, besteht ein Anspruch auf gesetzliche Altersrente. Ansonsten besteht die Möglichkeit die Arbeitnehmerbeiträge auszahlen zu lassen.

Scheiden Beamte auf Widerruf oder auf Probe aus dem Dienst aus, so werden sie nachversichert in der DRV, ander Beamte auf Lebenszeit.

Das Ruhegehalt hängt von den Dienstjahren und der Besoldungsstufe ab. Maximal ruhestandsfähig sind 71,55% der Dienstbezüge.


Renten sind steuerlich sonstige Einkünfte (§ 22 EStG). Eine Pension ist ein Gehalt und damit Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit (§ 19 EStG).

DerHans  09.08.2014, 13:24

Anzumerken ist noch dass die Beamtenpension aus dem ENDGEHALT berechnet wird. Nicht wie Normalbürgern die Rente aus dem Durchschnitt aller Jahre.

Daher werden Beamte auch gerne noch kurz vor Toresschluss noch mal befördert.

Das ist eine gute Idee von Ihnen. Auf jeden Fall erhalten Sie eine höhere Pension ohne je einen Cent dafür gezahlt zu haben, als ein Rentner der sein Leben lang in die Rentenversicherung gezahlt hat.

Die Frage wäre ja, ob du überhaupt ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen wirst.

Wenn du jetzt schon einen Anspruch an die gesetzliche Rentenversicherung hast, bleibt der bestehen und wird bei Erreichen des Rentenalters parallel zur Pension gezahlt.

Die Pension berechnet sich dann nach den aktiven Jahren im Staatsdienst