Beamten Pension Anrechenbarkeit Der Bundeswehr Zeit
Hallo, ich war acht Jahre lang bei der Bundeswehr und mir wurde die gesetzliche Rentenversicherung nachversichert. Danach war ich fünf Jahre selbstständig und jetzt hat es mich wieder in ein Beamtenverhältnis berufen. Jetzt meine Frage: kann die Zeit von der Bundeswehr besser gesagt die Beiträge zur Nachversicherung für meine spätere Beamtenpension angerechnet werden? Im Jahr geht das nach den Euro Betrag oder werden die Jahre angerechnet? Da ich nur noch wenn das so wäre 24 Dienstjahre leisten kann. Oder bekomme ich da eine Mindestpension? Den Dank im Voraus
3 Antworten
Wenn du als Beamter eine Pension bekommst, dann wird bei Eintritt in das gesetzliche Rentenalter dein Anspruch aus einer gesetzlichen Rentenversicherung in die Pension "integriert".
Ich bin nach 63 Monaten gesetzlicher Rentenversicherung und dann 24 Jahren Beamtenzeit jetzt in der Frühpension. Wenn ich dann mal mit 65 Jahren eine Altersrente aus der gesetzl. RV zu erwarten habe, dann wird dieser geringe Teil aus einer gesetzl. RV in meine Beamtenpension integriert...
So hat man es mir erklärt und ich finde es auch eigentlich logisch...
Eine "Mindestpension" gibt es nicht. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern erhalten beamte ihr Pension vom Endgehalt. Entsprechend der Dienstzeit wird der %-Satz festgelegt.
da die vorherige Dienstzeit ja nachversichert wurde, hast du daraus einen Rentenanspruch. der ist nicht revidierbar. Diese Rente erhältst du später zusätzlich zu Pension. Allerdings erst wenn du das Regelrentenalter erreicht hast.
Nein, du wurdest inzwischen in der gesetzlichen Rente nachversichert. Daher werden dir deine Jahre bei der Bundeswehr nicht mehr angerechnet.
Bei einem nahtlosen Übergang von der BW ins Beamtentum wird das durchaus so gemacht.