zu kleiner Dachüberstand
Hallo,
wir haben in unserem Vetrag mit unserem Bauträger einen Dachüberstand von 30 cm vereinbart. Nachdem das Haus jetzt fast fertig ist, haben wir den Dachüberstand einmal nachgemessen, weil er uns kleiner erschien - nur knapp 24 cm. Unser Baubetreuer meinte, dass es ein unglaublicher und auch kostenspieliger Aufwand wäre, den Dachüberstand nachträglich noch zu vergrößern, das wird unser Bauträger wohl nicht machen. Uns war der große Dachüberstand sehr wichtig, daher habe ich keine Lust, dass er uns mit ein paar hundert Euro eingesparter Materialkosten abspeist, weil der Wert des Hauses in ideeller Hinsicht für mich geschmälert ist. Was macht man in so einem Fall?
10 Antworten
Die Breite des Daches bestimmt sich aus dem Ziegelmaß, weshalb eine zentimetergenaue Breitenangabe oder besser Ausführung wie in der Baubeschreibung aufgeführt am Ortgang selten möglich ist. Mal wird der Ortgangüberstand etwas breiter, mal kürzer als beschrieben. Dies stellt nicht unbedingt ein Baumangel dar, wenn das Maß innerhalb gewisser Toleranzgrenzen liegt, die akzeptiert werden müssen. Es sei denn, es ist ein Typenhaus, bei dem der Anbieter dies zuvor berechnen hätte können und kein individuell geplantes Breitenmaß. An der Traufe ist der Überstand durch den variierbaren Lattungsabstand eher genau erreichbar, da man die Ziegel in gewissem Maß übereinaderschieben kann. Ich würde mit dem Anbieter über einen Minderpreis des ersparten Materials (cbm Holz, Schalung, Lattung, Folie, Dachsteine verhandeln. Ein Sachverständigengutachten mit dem hohen Risiko erstellen zu lassen, auf dessen Kosten und weiteren Gerichts- und Anwaltskosten sitzen zu bleiben, weil die Mindestbreite innerhalb der zu duldenden Toleranz liegt, würde ich nicht in Auftrag geben.
Die Breite des Daches bestimmt sich sicherlich nicht durch das Ziegelmass!!!! Da ein Dach meist mehrere Meter breit ist und deswegen mehr als nur zwei Ziegel breit ist kann man als guter Dachdecker fast jede Breite mit einem Ziegel erreichen, da es bei fast allen Ziegeln und Dachsteinen eine seitliche schiebetoleranz gibt.
Einen Anwalt beauftragen. Ich würde euch auch raten, von einem unabhängigen Sachverständigen das Haus auf Baumängel checken zu lassen.
Welche Trauflänge hat denn das Dach und welche Dachziegel -bzw. Dachsteine wurden eingedeckt?
Man kann einen Dachüberstand von 30 cm nicht vereinbaren. Der genaue Dachüberstand ergibt sich aus der Art der Dacheindeckung (Ziegelmaße) Man kann aber vereibaren. 1. Dachüberstand min. 30 cm 2. Dachüberstand max. 30 cm Aus diesen Angaben wird der genaue Überstand ermittelt. Der Bauträger hätte aber die Pflicht gehabt, den errechneten Wert genehmigen zu lassen, weil 24 cm kein üblicher Dachüberstand ist. Der Dachüberstand hat die Aufgabe, die Fassade vor Niederschlagswasser zu schützen. Ein gängiger Überstand liegt zwischen 40 + 60 cm (Fertigmaß)
Danke für Eure Antworten. An die, die meinten, dass 6 cm ja "nix" wären: Das ist vielleicht bei einem Dachüberstand von 80 cm so... Aber wir hatten extra als Verhandlungspunkt bei Vetragsschluss 30 cm statt 20 cm, weil uns 20 cm viel zu klein war (dafür haben wir auch - weil wir dieses "Extra" ausgehandelt hatten - keinen Preisnachlass bekommen) und deshalb ärgert es mich umso mehr, dass er jetzt doch fast bei seinen 20 cm geblieben ist...
Gruß, Ando